Umgangsrecht Kleinkind

Hallo,

hab versucht schon im Internet zu lesen und zu erfahren wie das gehandhabt wird.

Jedoch alles sehr widersprüchliche Texte.

Vielleicht hat jemand hier, Erfahrung damit.

Folgendes : in erster Linie wollte der Vater meiner Tochter die kleine nicht, verlangte eine Abtreibung damals.

Dann Monate lang kein großes Interesse.

Dann wurde er angeblich Todkrank. Ich schreibe angeblich, weil ich nicht mehr weiß, was ich glauben soll.

Er meinte, daß er sehr bald stirbt und deshalb seine Tochter nun öfter sehen möchte die letzte Zeit, die er noch hat. Da er ca. 150 km weit weg wohnt und er meinte wegen Krankheit kann er nicht kommen, habe ich ihm so oft es ging, seine Tochter gebracht.

Er sagte immer wieder, lange lebt er nicht mehr. Er wäre sicherlich nicht mehr am 2.Geburtstag seiner Tochter da.

Er hatte auch Operationen und wirkte sehr krank auf mich.

Er meinte sogar, ich solle nicht böse sein, wenn er sich selbst das Leben nimmt, weil er nicht leiden will.

Harte Worte und er tat mir so leid obwohl er mich damals als ich schwanger wurde im Stich gelassen hat.

Nun weiß ich aber, war wohl alles Mitleid erregen.

Ja, krank ist er, und kann nicht mehr alles machen wie sonst, seine Hobbys, seine ständigen Reisen.

Es war ihm wohl langweilig. Keiner war mehr für ihn da. Er wollte, daß ich auf einmal zu ihm ziehe. Das tat ich nicht, was ihn sehr sauer machte, er wollte auf einmal Familie.

Als er merkte, ich steige hinter sein Spiel, gab es Streit, wo er auch körperlich aggressiv mir gegenüber wurde.

Er war schon immer sehr Selbstverliebt und Macht besessen. Er ist ein ganz lieber Mensch, wenn es nach ihm geht. Er alles bestimmt und führen kann.

Nun, da ich nicht mehr spure, ihm klare Grenzen aufgewiesen habe nach seinem körperlichen Ausraster. Versucht er nun seine Macht über die Tochter aus zu üben um mir auch weh zu tun. Er war nie in der lange sich um seine Tochter alleine zu kümmern. Ich musste immer kommen und in seinem Haus verweilen.

Plötzlich ist er auch wieder gesund und angeblich fähig seine Tochter alleine zu betreuen. Möchte sie ein ganzes Wochenende alleine haben.

Das möchte ich nicht. Er wirkt so unberechenbar, so labil.

Muss ich die kleine mitgeben? Ist das wirklich sein Recht?

Die kleine ist 21 Monate.

Entschuldigt, lang geworden

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Hey
Wenn ihr nicht verheiratet wart wie die kleine auf die Welt gekommen ist liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw das alleinige Sorgerecht bei dir
Wenn ihr die Vaterschaftsanerkennung gemacht hat darf der Vater das Kind alle 2 Wochen über das Wochenende nehmen aber da der Vater lange Zeit nichts nach dem Kind gefragt hat haben Papa und Tochter nicht viel Kontakt zueinander und es ist keine Bezugsperson wenn du auf die sicher Seite gehen willst ruf einen Anwalt an
Bin momentan auch in einem Sorgerechtsstreit was ich dir geschrieben habe weiß ich von meinem Anwalt hoffe kann dir etwas helfen

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Wir waren nicht verheiratet.

Bei der Geburt gab es keine Anerkennung.

Monate danach hat er die Anerkennung gemacht und meint nun, hat alle Rechte gepachtet.

Ich möchte die kleine nicht vorenthalten.

Sie kann ja und soll den Papa sehen.

Aber nicht so wie er sich das vorstellt.

Sie ist zu klein und ich traue ihm nicht.

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Wenn er die Vaterschaftsanerkennung gemacht hat hat er das Recht das Kind alle 2 Wochen über das Wochenende zu nehmen
Aber wenn du dir unsicher bist versuche normal ein Kompromiss mit ihm zu finden das du dir unsicher bist die beiden alleine zu lassen, und du wenn sie sich sehen gerne dabei wärst wenn er nicht darauf eingeht geh mal zu Pro Familia oder familienberatungszentrum die können dir da gut weiterhelfen und Ratschläge geben
Oder du gehst bei das Jugendamt und erklärst ihnen die Situation das du Angst hast sie alleine bei ihm zu lassen und die Situation warum wieso weshalb, Jugendamt macht da auch Zusammenführung zwischen den Parteien oder noch eine Möglichkeit das deine Tochter und der Vater sich alle 2 Wochen für paar Stunden auf dem Jugendamt treffen können wo auch immer jemand dabei ist du deine Tochter der Vater und die vom Jugendamt bis ihr euch alle wohlfühlt

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Hallo,
Wenn du das alleinige Sorgerecht hast , hat er überhaupt keine Rechte! Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht sieht das natürlich ganz anders aus.... in dem Fall würde ich das Jugendamt und einen Anwalt mit ins Boot holen und dort die ganze Geschichte erzählen!
Lg

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Das er keine Rechte hat ist falsch. Unabhängig vom Sorgerecht hat er ein Umgangsrecht, dessen Ausgestaltung den Eltern obliegt.

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Das ist ja das Problem, Jugendamt.

Ich hatte mal eine tolle Sachbearbeiterin.

Die neue jetzt, ist sowas von daneben.

Da ist wohl keine Hilfe zu erwarten.

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