Anspruch auf Platz bei Tamu während Elternzeit

Hallo zusammen.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Mein Sohn geht seit Anfang des Jahres zu einer Tagesmutter, da ich wieder mit 80% in den Job eingestiehen bin. Dieser Platz wird vom Kreis bezuschusst und wir zahlen einen eigenanteil.
Jetzt bin ich erneut schwanger, das zweite Kind kommt also wenn der Grösse ca 2,5 Jahre alt ist und somit eigentlich noch bis zum 3. Geburtstag zur Tamu gehen sollte. Jetzt Frage ich mich, ob wir den Anspruch auf den Betreuungplatz haben, auch wenn ich mit dem Baby daheim in Elternzeit bin.
Für meinen Sohn wäre das echt blöd, weil er super gerne dort hingeht. Hatte jemand von euch auch schon mal so eine Situation?
Viele Grüsse!

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Doch ich glaube schon. Meine Freundin hat dieses Jahr ihre Tochter bekommen und hat einen Sohn bei der Tagesmutter. Warum sollte das auch beendet werden? Da müssten ja alle Geschwister zuhause bleiben

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Ich hatte mich nur daran erinnert, dass mein Mann und ich bei der Beantragung damals mindestens zusammen 1,5 stellen haben müssen. Das hätten wir ja dann nicht mehr... oh Mann, ich mache mir jetzt grade echt nen Kopf darum.

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Hey, ich kann dir aus Schleswig-Holstein sagen, dass der Platz dir hier nicht "weggenommen" wird.
Wir müssten nur zu Beginn der Betreuung vorlegen, dass wir arbeiten. Danach nicht mehr.

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Danke für deine Antwort. Dann hoffe ich mal, dass das hier in Hessen auch so ist. Alles andere wäre echt blöd für alle, da das bei der tamu so super klappt und es mich natürlich auch entlasten würde.
Ich muss da am Montag mal anrufen... Ich hoffe so, dass ihr Recht habt.

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Komme auch aus Hessen. Uns haben sie gesagt, dass man nur 20 Stunden bezuschusst bekommt wenn man nicht arbeitet. Den Rest müsste man voll zahlen. Keine Ahnung inwiefern das so stimmt. Wie gesagt war das die Aussage des Tagespflegebüros.

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Ja, du hast einen Anspruch.

§ 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
(1)...
(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.

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Ja hast du. Bei uns wäre es dann aber nur noch der Mindestsatz von 6h.

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Ja, hast du. Ab 1 Jahr hat meinen einen gesetzlichen Anspruch auf die Betreuung des Kindes.

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Also ich bin seit 10 Monaten wieder mit meiner Tochter in Elternzeit und mein Großer geht weiterhin vollzeit zur Tagesmutter. Hier in Niedersachsen hat keiner was dagegen.

Mein Mann geht ja weiterhin arbeiten und ich in zwei Monaten auch wieder.

Es könnte nur sein, dass du die Stunden reduzieren musst. Aber das dürfte ja nicht schlimm sein. Immerhin kann dein Großer trotzdemmit anderen Kinder für eine.bestimmte Zeit spielen und du hast bisschen Zeit für der oder die Kleine ; -)

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Guten Morgen!

Hier ist es so, dass dir der Platz erhalten bleibt, wenn du ihn schon hast. Anders wäre es, wenn du ihn jetzt erst beantragst. Dann hätte berufstätige Eltern Vorrang.
Ich kenne aber auch Fälle, wo die Stunden reduziert werden müssen um den Zuschuss zu bekommen.

Gibst du Montag mal Bescheid, das interessiert mich jetzt?!
Ich find das so verwirrend, dass jedes Bundesland es anders handhabt.

Liebe Grüße vom Hummelinchen

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Hi!

Ich hatte genau dasselbe. Mein Sohn durfte den Platz behalten, allerdings mussten mit Beginn des Mutterschutzes die Stunden auf den Minimalsatz (25 Wochenstunden in NRW) reduziert werden, vorher hatten wir den Maximalsatz (45 Wochenstunden in NRW).

Wie viele Stunden du noch bekommst hängt davon ab, wie dein Bundesland das geregelt hat. Einen Anspruch auf einen Betreuungspolatz hat dein Kind aber ab dem ersten Geburtstag und der Anspruch ist auch unabhängig davon, ob du arbeiten gehst oder nicht.

Wenn du 80% arbeitest, wirst du aber bestimmt die Stunden reduzieren müssen. Da würde ich an deiner Stelle frühzeitig mit der Tagesmutter drüber reden, denn für sie bedeutet das ja auch weniger Geld.

Viele Grüße!