Nochmal Elternzeit nehmen???? Kind 2 1/2 Jahre

Hallo,

ich hab eine Frage, die mir gerade in den Kopf geschossen ist...

Mein Sohn ist 2 1/2 Jahre. Ich hab nach einem Jahr Elternzeit in Teilzeit wieder gearbeitet.

Kann man nochmal Elternzeit nehmen, unbezahlt?? Hab da mal sowas gelesen, aber nicht mehr in Erinnerung.

Was wäre wenn eine Schwangerschaft eintritt und ich BV bekomme (wahrscheinlich, da gesundheitliche Gründe). Und wie wäre dann die anschliesende Elternzeit?

Weiß das jemand? ?

Danke

1

Hallo

ich hoffe ich sage jetzt nix falsches (sonst gerne korrigieren)....Aber soviel ich weiß darf man die restliche Elternzeit in Absprache mit dem Chef bis zum 8 Geb. des Kindes nehmen. Meine Bekannte nimmt beim großen Elternzeit für ein Jahr weil er in die erste Klasse kommt im September.

Meine Kollegin hat ein Kind das im August 2 wird und hat nun ihr 2 Kind vor einer Woche entbunden. Daher beginnt ab dato die Elternzeit von neuem.

LG Hexe12-17

2

So weit ich verstanden habe, kannst du pro Kind 3 Jahre Elternzeit nehmen. Bis wann weiß ich jetzt nicht. Geld bekommst du nur im ersten Lebensjahr, also Elterngeld. Dann gibt's ja noch das Bundeserziehungsgeld. Das geht aber glaube auch nur bis zum Ende 2. Lebensjahr. Vom Arbeitgeber gibt's keine finanzielle Unterstützung.

4

Bundeserziehungsgeld gibts seit 01.01.2007 nicht mehr, das wurde vom Elterngeld abgelöst..;-) Es gibt nur in manchen Bundesländern noch Landeserziehungsgeld, aber nur in wenigen. Daneben gibt es noch seit letztem Jahr das Betreuungsgeld max. bis zum 36. LM wenn das KInd nicht in einer öffentlichen Betreuung ist.

lg, verena

6

Das mein ich auch Betreuungsgeld und nicht Bundeserziehungsgeld. Mir ist das in dem Moment nicht richtig eingefallen ;-)

3

Hallo,

du hast pro Kind 3 Jahre Elternzeit, von den 3 Jahren musst du 2 Jahre vor dem 3. Geburtstag des Kindes nehmen.

Das letzte Jahr kannst du dir bis zum 8. Geburtstag des Kindes aufheben.

Wie dein AG dabei zustimmen muss, weiß ich nicht, mein Mann hat beim Elternzeitantrag gleich mitreingeschrieben, dass er sich das 3. Jahr auf jeden Fall aufheben möchte (man weiß ja nie).

Wenn du ein weiteres Kind bekommst, gilt ab Geburt dasselbe.

Schöne Grüße

5

Wieviel Etlernzeit hast du denn eingereicht damals?

Das 3. Jahr kannst du ja bis zum 8. Geb. nehmen., wenn du es übertragen hast.

Bei einer erneuten Schwangerschaft hast du ebenso wieder Recht auf 3 Jahre Elternzeit wie jetzt auch. hat ja nichts mit einem BV oder so zu tun.

lg,v erena