noch in Elternzeit, wieder Schwanger und Kündigung droht

Hallo,

mein Sohn ist nun 16 Monate alt und ich bin wieder Schwanger. Kurz vor Feststellung der SS wurde mir vorab telefonisch die Kündigung wegen Standort-Schließung mitgeteilt. Ich weiß, normalerweise habe ich Kündigungsschutz in der Elternzeit, aber durch die Standort-Schließung ist das wohl trotzdem möglich (wurde letztes Jahr bei anderen Kolleginen jedenfalls so praktiziert).
Hat jemand ne Ahnung wie das ist wenn man aber zur Zeit der Kündigung wieder SS ist? Mein Chef weiß noch nix davon (war noch nicht beim FA).

Eigentlich war mir die Kündigung "egal", da ich sowieso nicht wieder vorhatte dort arbeiten zu gehen (zu weit weg und zu wenig Verdienst - hätte sich nicht gelohnt).

Gibts vielleicht wenigstens die Möglichkeit einer Abfindung? Die Kolleginnen im letzten Jahr sind leer ausgegangen, aber die waren auch nicht wieder SS.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Danke Vorab.
Gruß
Ami04

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Hey,

soweit ich weiß hast du da keine Chance mehr, was gegen die Kündigung zu tun, oder eine Abfindung zu bekommen.
Ich bin damals in der Probezeit schwanger geworden.Wenn mein Chef mich gekündigt hätte,bevor ich ihm von meiner Schwangerschaft erzählt hätte,wäre er damit durch gekommen.Er darf dich nur nicht kündigen wenn er es weiß.Wenn er die Kündigung ausgesprochen hat(ich weiß nicht ob nur schriftlich oder auch mündlich),ohne von deiner Schwangerschaft zu wiisen,ist sie zulässig.
Zumindestens wäre es bei mir so gewessen.Habe mich damals im Internet schlau gemacht.

LG Gaby

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Hallo Ami04,

soweit ich weiß, ist es so, das du innerhalb 2 Wochen nach ausgesprochener Kündigung eine Schwangerschaft durch den Frauenarzt nachweisen kannst/musst und deinem Arbeitgeber vorlegen musst, somit bist du eigentlich unkündbar.
Normalerweise ist es so, denn gerade am Anfang einer Schwangerschaft weiß man ja oft nicht sofort das man schwanger ist.
Und da die Schwangerschaft ja bereits vor der Befruchtung zählt, denke ich hast du gute Chancen.
Wobei ich nun nicht weiß wie das bei ner Standortschließung ist.
Frag doch einfach mal beid der VErbraucherzentrale nach.
LG, Sunny

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Wie es mit standort-schließung ist weiß ich nicht 100% aber glaube mal unter google : kündigung in ss gelsen zu haben das es dann zulässig wird solltest du dich mal schnelle hinter klemmen , aber allerdings mußt du selbst wenn eine kündigung ausgesprochen wird innerhalb von 14 tagen reagieren , mit einem ss-attest , sonst ist sie zulässig. eine abfindung bekomt man in dem falle nicht .

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Hallo

ich glaube Du hast eine Chance. Im Gesetz steht (Mutterschutzgesetz)

(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.


Im Gesetz zu Erziehungsgeld und Elternzeit steht:

(1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Zulässigkeitserklärung erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Satzes 2 erlassen.

M.E. nach hättest Du also trotzdem eine Chance denn lt. Gesetzestext darf während der SS GARNICHT gekündigt werden (aber ich meine auch gehört zu haben das eine solche Ausnahme mit Zustimmung der obersten Landesbehörde trotzdem möglich ist...

Am besten Du holst die Info mit der SS an Deinen Chef schnellstmöglich nach (14 Tage!!!) und holst Dir anwaltlichen Rat ein.

Gruß haschpasch

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Hallo,

ich kann dir nur von meinem Fall berichten (war allerdings da nicht wieder schwanger). Während meiner Elternzeit wurde auch der Standort in dem ich gearbeitet habe geschlossen. Die Firma musste sich eine Genehmigung bei einer Aufsichtsbehörde holen (weiss jetzt leider nicht mehr wie die heisst). Ich musste mich dann schriftlich zu diesem ganzen Vorgang äussern ob ich damit einverstanden bin. Musste mich damit einverstanden erklären, weil ich leider täglich keine 500 km hin und zurück zur Arbeit fahren kann. Und erst dann konnten die mir kündigen. Ohne die Zustimmung dieses Amtes können die dir nicht kündigen.
Wie das mit der Abfindung ist hängt davon ab, ob es einen Tarifvertrag oder einen Sozialplan gibt.

Viele Grüsse
Lucy