Steuernachzahlung wegen Elterngeld??

Hallo,

ich blick nicht mehr durch. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen!
Also, unsere Maus wurde am

29.03.2010 geboren

Elternzeit ging theoretisch bis zum 31.03.2012 (bin aber seit dem 15.03. wieder in Mutterschutz)

letzte Elterngeldzahlung war im Januar, da auf zwei Jahre gesplittet

Geheiratet haben wir im August 2011

So, jetzt haben wir vor drei Wochen unsere Steuererklärung abgegeben, in die ja das Elterngeld mit einfließt. So schön so gut. Der gute Mensch beim Amt meinte dann, auf Grund der Hochzeit kriegen wir was wieder. Jetzt rief eben einer von denen an und hatte eine Nachfrage wegen Wohnortwechsel zwischendurch und meinte, wir sollten uns wegen des Elterngeldes schon mal auf eine Nachzahlung einstellen, Bescheid kommt in den kommenden zwei Wochen.

Meine Freundin hat uns bei der Steuererklärung geholfen, da sie Steuerfachangestellte ist und meinte nun auch, wir müssten auf Grund der Hochzeit eher wiederbekommen als Nachzahlen...

Jetzt bin ich total verwirrt und mache mir Sorgen, dass wir da wirklich nen Batzen nachzahlen müssen! Kennt sich wer von euch aus bzw hat Erfahrung damit und kann mich vielleicht doch beruhigen?
Laut Steuerrechner im I-net müssten wir auch wiederbekommen, aber da kann man ja auch nicht angeben, dass eben Elterngeld gezahlt wurde... Oh Mann... Das würde mir jetzt alles gerade noch fehlen...

Danke euch, Steffi mit spielender Emily Sophie (2 Jahre), #sternchen (*9.Woche) und turnendem Lion inside 36+4 #verliebt

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Guten Morgen,

also Ida wurde um Januar 2011 geboren und wir müssen für 2011 400€ nachzahlen. Haben das EG auch gesplittet.

Hab aber auch schon von einigen gehört das sie nichts nachzahlen mussten. Kann dir aber ehrlich gesagt auch nicht recht weiterhelfen warum das jetzt so ist.

Bei unserer Hochzeit haben wir damals auch was zurückerstattet bekommen. Vielleicht habt ihr Glück und es habt sich auf. Warte einfach ab, beantworten kann dir das hier leider auch niemand!

LG

Kerstin mit Ida #verliebt an der Hand und MADITA, LEO & #stern #stern #stern im #herzlich

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Mein Sohn ist im August 2010 geboren und für 2010 musste ich 60€ nachzahlen, da ich aufgrund Frühgeburt ja ewig um Muschu war (bis Mitte Dezember).

Hatte auch schon Panik wegen dem Nachzahlen, man hört ja so einiges, aber da ich nur bis Mitte August 2011 in Elternzeit war und dann wieder gearbeitet hatte, musste ich nichts zaheln. Hinzu kamen noch die Kita-Kosten und ich ich hatte ein Guthaben. Abe rbei Lohnsteuerklasse 1 sieht das ja meist besser aus.

Ich würde erst mal abwarten und eventuell sich auf einen Widerspruch vorbereiten. Wenn deine Freundin schon vom Fach ist, würde ich mit ihr alles weitere besprechen! Wir haben das mittels SteuerCD gemacht, ich muss sagen ich bin sehr dankbar für diese Erfindung!!!!

LG

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Habe oft gehört wenn man in EZ ist das man nach Zahlen muss. Du Arbeitest ja nicht und Zahlst auch keine Steuern. Ist vollkommen normal.
Was machbar wäre ihr macht getrennt eine Steuererklärung (geht auch wenn ihr verheiratet seit so musst du nach Zahlen und dein Freund bekommt was wieder und ihr müsstet auf +-0 kommen (das wurde meiner Schwester empfholen sonst hätten sie auch ordentlich nachzahlen müssen))

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Hallochen,

ich denke das kommt auf deine Steuerklasse nach der Hochzeit an.
Wenn ihr da 3/5 gewählt habt kann es durchaus zur Nachzahlung kommen.
Wir hatten 4/4 gelassen und haben eine Erstattung bekommen (hat unser Steuerberater uns geraten)

Na dann viel Glück !!

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Ja das Elterngeld unterliegt dem progressionsvorbehalt, weil es keine sozialleisttung sonder eine lohnersatzleistung ist.

Dem zu versteurtem einkommen wird das elterngeld angerechnet, und so kann es sein das man nachzahlen muss

Steuern und Sozialabgaben / Steuertipps zum Elterngeld
Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes auf die übrigen Einkünfte mit einbezogen.

Beispiel: Ein Elternpaar erhält im ersten Jahr 10.000 Euro Elterngeld und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro. Das Elterngeld unterliegt zwar selbst nicht der Einkommensteuer und ist daher steuerfrei. Das Einkommen in Höhe von 30.000 Euro wird aber mit dem Steuersatz besteuert, der bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro gelten würde. Im Ergebnis führt dies zu einem höheren Steuersatz auf den Betrag von 30.000 Euro.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm

lg

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Das kann man pasuchal immer nicht sagen, dazu bräuchte man genaue Zahlen.

Aber habt ihr es mit dem Elster Programm gemacht? Dort könnt ihr es euch doch auch gleich ausrechnen lassen.

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Hallo Steffi!

Das mit einer Nachzahlung oder Erstattung kann man so pauschal nicht sagen.
Die zu zahlende Einkommenssteuer hängt davon ab, was sonst noch bei den Steuer zu berücksichtigen ist (z.B. Handwerkerrechnungen, Arbeitsmittel über dem Pauschbetrag, Fahrtkosten etc).
Im Bekanntenkreis sagte man, dass man mit einem zurückgelegten Bruttolohn auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist.
Und falls das Finanzamt nicht alles zurückgelegte haben will, ists um so schöner ;-)

Liebe Grüße

Bini

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Hallo!

Habt ihr die Erklärung mit Elster gemacht? Die rechnen eigentlich ziemlich gut aus, was man nachzahlen muss oder zurückerstattet bekommt.
Wir hatten übrigens 2009 eine ordentliche Rückerstattung. Das lag aber daran, dass ich selbstständig bin und meine Gehaltseinbußen durch die Elternzeit geschätzt wurden.
Für 2010 haben wir jetzt ne ordentliche Nachzahlung, da die Vorrauszahlung für 2010 (wo mein Einkommen wieder "normal" war) aufgrund des Bescheides von 2009 gezahlt wurden. Und wenn du eh den Höchstsatz an Steuern zahlst, kannst du den Progressionsvorbehalt auch vergessen ;-).

Liebe Grüße!

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Das schlimme ist, man kann das nicht pauschal sagen. Das Elterngeld wird ähnlich wie Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) auf das Einkommen aufgeschlagen, wodurch sich der Steuersatz auf das tatsächlich zu besteuernde Einkommen erhöht. Das nennt sich Progressionsvorbehalt.

Je nach dem wie ihr eure Steuerklassenwahl ausgeführt habt, müßt ihr im schlimmsten Falle nachzahlen. Ich bekomme, da ich weiterhin Steuerklasse 1 habe und immer nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gegangen bin mit hohen Kinderbetreuungskosten Geld zurück.

Wenn ihr aber nach der Hochzeit auf 3/5 gewechselt habt, dann kann es schon sein, dass es zu einer Nachzahlung kommt, weil der besser verdienende Ehegatte mit Steuerklasse 3 einfach zu wenig Steuern abgezogen bekommen hat.

Ich bin heutzutage der Auffassung, man sollte diesen blöden Steuerklassenkram abschaffen und die Leute sollten ihre Steuerklärung machen und das Geld dann vom Staat entsprechend ihrer Abrechnung zurückbekommen. Mit Steuerklasse 1 bzw. 4 kann man in den meisten Fällen nicht in die Nachzahlungsfalle tappen.

Hat eure Fachkraft denn die Steuererstattung nicht im Voraus durchgerechnet? Mit einem guten Programm z.B. von Wiso kann man schon vor Abgabe durchrechnen lassen, ob man nachzahlen muß oder etwas zurückbekommt.

Gruß
marjatta