gemeinsames Sorgerecht - Umzug 660 km weit weg

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe eine bzw mehrere Fragen bezüglich des gemeinsamen Sorgerechtes.

Erstmal zu den Fakten. ich bin alleinerziehnde Mama und mein Sohn Ben Tristan wird im Februar 3 Jahre alt. Der Papa kümmert sich, Unterhalt kommt unregelmäßig nd hat wie oben erwähnt mit mir das gemneinsame Sorgerecht.

ICh komme aus dem "tiefsten Osten" und mein berfristeter Arbeitsvertrag läuft Mitte Februar aus und wird nicht verlängert. Ich hab seit 1,5 Jahren einen festen Freund, der aus der Nähe von Köln stammt. Er und mein Kleiner verstehen sich super und nun möhte ich aus familien und arbeitsbedingten gründen zu ihm ziehen.

Ich möchte halt schnellstmöglich wieder Arbeit finden, mein Freund is in ner festen Anstellung und verdient sehr gut. Zum einen möchte ich natürlich meinem Kind weiterhin den Lebensstandard bieten können, den es bisher kannte, zum anderen möchte ich natürlich auch Rücklagen schaffen, um ihn später bei Ausbildung Führerschein etc zu unterstützen. Es wäre gelogen, zu verschweigen, das natürlich auch mein freund ein wchtiger Grund für den geplanten Umzug ist.

Nun mene Frage. Darf ich das denn aufgrund des gemeinsamen Aorgerechteseinfach oder Bedarf es der Zustimmung des Papa´s? Er ist nicht begeistert aber wird gerichtlich nicht gegen den Umzug vorgehen. Wie ist die rechtlich saubere Lösung, um so einen Umzug abzusichern? Wenn er doch klagen sollte, muss ich dann fürchten das der Kleine ihm zugesprochen wird?

Fragen über Fragen, vlt. hat jemand so was schon durch oder kennt sich gut aus. Ich freue mich riesig auf ure Antworten und hoffe ihr könnt mir was weiterhelfen :-).

Lg Bea mit Ben Tristan *13.02.2009

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Hallo,

es bedarf in jedem Fall der Zustimmung von Vater, noch dazu kann kommen das du ihm die Besuche finanzieren musst da du ja weggezogen bist!

Auch solltest du an dein Kind denken wenn es seinen Vater bisher regelmäßig gesehen hat und das dann nicht mehr möglich sein soll, es sind immerhin fast 700km, die fahren die wenigsten mal ebend nur für ein WE.

Was auch kompliziert weden kann ist das gemeinsame Sorgerecht für den Fall das du doch mal ne Unterschrift brauchst, wenn er eh schon gegen den Umzug ist wird er mit Sicherheit nicht wirklich kooperatiev bleiben.

Was machst du wenn es mit deinem Neuen doch nicht klappt wenn ihr erstmal zusammen wohnt, bzw. euch dann öfter seht, Fehrbeziehungen sind anders als welche vo Ort, ziehste dann wieder zurück? Son hin und her ist ja auch nicht nett fürs Kind.

Ich würde mir das ganz genau überlegen in dem Fall.

LG

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das klappt :-). wir haben über den sommer bissl mehr als 4 monate zusammen gelebt :-). und es lief wiklich super.

ich versteh das mit dem papa, aber es sei dazu gesagt, das er zum papa bei weitem nicht so eine bindung hat wie zu mir. also würde er beim papa bliben und ich ohne ihn gehen (was ich NIE tun würde) wäre es viiiel schlimmer für ihn.

Der papa kümmert sich zwar regelmäßig um ihn, d.h. 1 mal pro woche, ist abr auch schnell überfordert und hat keine geduld.

das ich ihm die besuche bezahlen muss kann doch nur passieren wenn mein einkommen hoch genug ist oder?

wie kann ich das denn nun rechlich sauber lösen? Familiengericht das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?

Der papa kann auch nicht zu 100% für den kelinen sorgen. er verdient sehr wenig und bekommt im Mai von seiner neuen freundin sein 2tes Kind.

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Wie es rein rechtlich aussieht, kann ich leider nicht beantworten.

Aber ich möchte dir ans Herz legen, beim Umzug langfristig an dein Kind und den Kontakt zum Papa zu denken. Ich selbst bin Scheidungskind und auch meine 5 (davon 4 Halb-)Geschwister sind es. Ich weiß daher sowohl aus eigener Erfahrung als auch aus Kontakten zu meinen Geschwistern, wie es ist, wenn die Eltern so weit auseinander wohnen.
Von meinem Vater zu seinen Söhnen sind es, ich glaube, so um die 5 Std. Autofahrt. Ist zwar machbar, aber das Besuchen alle 2 Wochen oder gar in kürzeren Abständen ist einfach nicht möglich. Es geht ein gesamter Tag für die Fahrt drauf, dazu dann die Kosten. Auch wenn telefonischer und schriftlicher Kontakt besteht, so leiden alle unter der Entfernung.

Auch wenn ich deine Situation nachvollziehen kann, dass du gerne zu deinem Freund ziehen möchtest, so denke an dein Kind. Auch wenn er die dortigen Leute kennt und mag, so wird früher oder später die Entfernung zum Problem.

Vom Papa weg zu ziehen ist ja nicht das Problem, das darfst und sollst du auch machen. Aber es sollte im Rahmen sein, wo Besuche trotzdem auch mal am Wochenende problemlos realisierbar sind.

lg

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Wenn es im Sinne des Kindeswohls liegt, dann ist es auch ohne rechtliche Konsequenzen möglich.

Bei einem Freund lief es ähnlich.

Sie wurde gekündigt weil ihr Chef in Ruhestand ist und da ist sie zurück zu ihrer Familie gezogen (auch ca 600 km).

Das hat sie mehr oder weniger schnell und heimlich veranlasst. Im Nachhinein musste er dann seinen Zustimmung geben, weil am neuen Wohnort ja auch ihre Familie lebt und damit Kinderbetreuung viel besser möglich ist und sie sich somit viel besser um einen neuen Job kümmern kann und auch andere Arbeitszeiten nehmen könnte als sonst ohne Familie im Hintergrund.

Und das alles ist ja auch fürs Kindeswohl gut.

Das Umgangsrecht muss dann natürlich neu geregelt werden und gestaltet sich einfach schwierig.

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Ich sage gleich vorweg, ICH habe keine Ahnung ;-)

Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich mich direkt beim Jugendamt informieren. DIE müssen es ja wissen! Vieleicht können sie euch auch gleich hilfreiche Informationen geben was das ganze Umgangsrcht/Besuchsrecht,... angeht.

LG
Sandra mit Max (10 J.), Ben (4,5 J.) und Lea (2 J.)