Krankschreibung für Uni?

Hallo,

ich hoffe hier kennt sich jemand aus:

Ich studiere momentan noch und meine Maus geht in die Krippe von halb 8 bis 14 Uhr. Jetzt hab ich hier schon öfter gelesen, dass man ja normalerweise, wenn das Kind krank ist sich vom Arzt ne Bescheinigung holt um sich beim Arbeitgeber Kind-krank zu melden. Glaub im Normalfall sind das 20 Tag im Jahr, oder?
Wie ist das denn bei Studenten? Kann ich so eine Bescheinigung auch meinen Dozenten vorlegen?
Normalerweise ist es so, dass man maximal 2 Fehltage im Semester haben darf, das ist mit Kind natürlich lächerlich wenig, es kann ja leicht sein, dass sie ausgerechnet an 3 Montagen krank wird z.B.

Natürlich gibt es die Dozenten mit denen man dann drüber reden und die Situation erklären kann und oft sind sie dann auch nachsichtiger, aber leider gibt es auch die, die dich nach den Fehltagen aus dem Kurs werfen. Dann kann ich den Kurs canceln und muss ihn im nächsten Semester ganz von vorne beginnen. Und da garantiert mir ja auch niemand, dass die Kleine eben nicht 3 Mal krank wird :-[
Deshalb die Frage: Habe ich das Recht auf Fehltage wenn ich bei der Kleinen bleiben muss?

Und weiß auch jemand wie das bei Lehrern im Referendariat ist?

Danke euch!!

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Hallo Juli!

Ja, du hast das Recht auf Fehltage wenn dein Kind krank ist und betreut werden muss. Auch im Studium. Bei uns ist es auch so, dass man pro Veranstaltung zwei Mal unentschuldigt fehlen darf. Als Entschuldigung gelten eigene Krankheitsateste und auch die des Kindes. Bei uns werden die aber nicht dem jeweiligen Dozenten vorgelegt sondern in der Abteilung Studium und Lehre (so heißt das bei uns, bei euch wird es für die Studierendenangelegenheiten sicher auch eine Abteilung geben). Ich selbst würde die jeweiligen Dozenten aber immer anmailen und evtl. eine Kopie des Attestest vorlegen. Das Original kommt ja in die zuständige Abteilung. Wegen entschuldigter Fehltage darf dich der Dozent nicht von der Prüfung ausschließen.

Wie es dann im Referendariat ist weiß ich nicht, aber ich nehme an, dass die gleichen Regeln wie im Arbeitsleben gelten.

LG littlelight

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Hallo,

ja, zwei unentschuldigte Fehltage waren bei mir an der Uni meistens erlaubt. Dir steht als Stundentin auch die 10 bzw. 20 Tage als Alleinerziehende zu, so lange Du ein Attest vorweisen kannst. Der beste Weg ist das Gespräch mit dem Dozenten. Die meisten haben selbst Familie und sind in der Regel verständnisvoll.

LG
Maria

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Danke für eure Antworten.

Da bin ich schon mal etwas beruhigter. Ja, es stimmt, die meisten Dozenten sind wirklich verständnisvoll und bisher hatte ich auch nie Probleme. Aber dieses Semester habe ich leider ein paar... naja "Spezialfälle..." deswegen die Frage.

Ich bin nicht Alleinerziehend, aber mein Freund kann dieses Jahr keine Kranktage nehmen, weder für sich und schon gar nicht fürs Kind, sonst hat er ein echtes Problem. Ist nicht rechtens, das ist klar, aber leider ist es Realität...

Kann ich dann quasi seine 10 Tage auch noch übernehmen oder geht das nicht?

Also ich hoffe ja sehr, dass ich das gar nicht brauche, da es ja auch ein Nachteil für die Prüfungen wäre so viel an der Uni zu verpassen, aber sicher ist ja sicher und der Winter steht leider vor der Tür.

Danke!

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Ich kann dir nur den Tip geben, dir für solche Fälle (Pflichtveranstaltungen) eine Notfallbetreuung zu organisieren. Ich habe einen Mix aus Freunden und studentischen Babysittern, die für nachmittags und vormittags mal spontan einspringen können. So hatte ich mal eine Studentin für 3 Vormittage à 2 h, an denen ich einen Pflichtkurs besuchen musste. Ich hätte zwar auch eine Krankschreibung vorlegen können, aber davon hätte ich ja nichts. Die Kenntnisse aus dem Kurs hätte ich zu Hause nicht nachholen können und somit hätte sich das ein Semester nach hinten verschoben.

Jetzt habe ich eine Stelle an der Uni, brauchte aber noch nie eine Kindkrankschreibung. Meine Tochter hat ein ziemlich gutes Immunsystem bisher und war in den lettten 1,5 Jahren außer nem kleinen Husten so gut wie nie krank.

Als Alleinerziehende hat man in der Regel 20 Kindkranktage, allerdings geht es dabei ja nur um den Verdienstausfall, der dann von der Krankenkasse in einem gewissen Umfang erstattet wird. Ich glaube bei Studenten ist das wirklich abhängig von der Kulanz der Dozenten.

Lg postrennmaus mit Lotte (fast 3 Jahre)