Notdienstgebühr auf für Kinder?? Wer weiß Bescheid?

Hallo,

war heute für meinen Sohn in der Apotheke. Da hat die doch tatsächlich 2,50 Euro als Notdienstgbühr verlangt!!
War zu dem Zeitpunkt auch nicht die Einzige Mutti in der Apotheke, der das komisch vorkam.

War eigentlich schon öfter mal für Yannick in der Notapotheke, habe aber noch nie was bezahlen müssen.

Dachte für Kinder ist alles frei #kratz

Weiß jem. Bescheid?

Danke schonmal...

Caro & Yannick, der jetzt trotz Ohrenschmerzen schläft

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Hallo Caro,

ich war schon öfter wegen Tobi im Notdienst der Apotheke. Ich habe noch nie dafür bezahlt.Kinder sind sowieso befreit. Ich würde mich an Deiner Stelle mal bei dem Verbraucherschutz erkundigen.
Lieben Gruß Tami

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Hallo Caro!!

Doch, doch ist richtig!!!

Hab Dir hier etwas rausgesucht schönen Sonntag noch und gute Besserung für den Kleinen!!

http://www.st-katharina-apotheke.de/home.php?headline=Notdienst&texte=notdienst

Grüsse

Mareike

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Hallo,

ja ich denke schon das man die Gebühr zahlen muss.Ich musste auch mal am Sonntag was für meine kleine holen, sie hatte damals Soor.
Die Apotekerin sagte das ich nix zahlen brauch weil die kleine es bestimmt dringend braucht.Es aber sonst hätte verlangen müssen.
Kommt bestimmt darauf an wer da ist und ob noch jemand anderes in der Apo ist.

Fiori#blume

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Hallo!

Grundsätzlich ist das schon richtig. Den erstens schliesst die Gebührenbefreiung für Medikamente NICHT diese Notdienstgebühr ein (die ist ja nicht fürs Medikament, sondern dafür das die Apotheken am Wochenende, Feiertagen und nachts besetzt sind), und zweitens.... komplett befreit sind auch Kinder nicht! Es gibt Medikamente, die liegen über dem Zahlungssatz der Krankenkasse, und wenn der Arzt das verschreibt muß man die Differenz zahlen. Beispiel: Fenistil-Gel. Mein Sohn ist gegen Mückenstiche allergisch und bekommt das regelmäßig im Sommer in den großen Tuben verschrieben. Und regelmäßig zahle ich 1,20 Euro drauf weil die über dem Kassensatz liegen!

Ich weiß das es Apotheken gibt die die Notdienstgebühr nicht verlangen wenn es um Kinder geht, aber ich finde es schon richtig wenn sie verlangt wird.

Viele Grüße
Barbara

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Ich hätte das nicht bezahlt. Kinder sind befreit von allen Zuzahlungen.
Selbst ich als Erwachsener habe noch nie eine solche Gebühr zahlen müssen.

Erkundige Dich am besten mal bei Deiner KK.

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Ich wollte mich nur kurz als "sachkundige Stelle" zu Worrt melden, d.h. als Apotheker, der gerade jetzt seinen Notdienst macht...

1. Die Notdienstgebühr muss grundsätzlich jeder zahlen, auch Kinder und Erwachsene mit Zuzahlungsbefreiung.

2. Die Notdienstgebühr von 2,50 € darf nur genommen werden außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten: ab 20 Uhr bis 7 Uhr; Sonntags und an Feiertagen ganztägig

3. Einzige Ausnahme (dann muß man nicht zahlen): wenn der verschreibende Arzt das Rezept als dringenden Notfall kenntlich macht, durch Ankreuzen des Kästchens "noctu" auf dem Rezept.

Außerdem (das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung) finde ich diese Diskussion um die Notdienstgebühr völlig banal und überflüssig. Kein anderer Berufsstand würde für eine Nacht- oder Sonntagsgebühr von 2,50 überhaupt ans Telefon gehen, geschweige denn arbeiten oder nachts aufstehen! Wenn Sie ich mal ein Bild von wirklich unverschämten "Notdienstgebühren" machen wollen, bestellen Sie sich mal nachts einen Rohrreiniger oder Schlüsseldienst!

Christoph Witzke
Apotheker