Auslaufender Vertrag während der Elternzeit - ganz viele Fragen

Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen, da die Hotline von der Elterngeldstelle sowie die Agentur für Arbeit mir komischerweise nicht helfen konnte...

Also mein ET ist am 06.02.2011, ich habe ein befristeten Arbeitsvertrag, der am 30.10.2011 endet - also innerhalb der Elternzeit. Ich habe 13 Monate bei dem AG sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Nun meine Fragen:

- muss ich mich im Juli arbeitslos melden, damit mein Anspruch auf ALG I nicht verloren geht? Ich denke mal nicht, da ich ab Nov 2011 ja auch nicht wieder arbeiten gehen möchte bzw. nicht kann, da eine Kinderbetreuung nicht vorhanden ist.

- ist es besser das Elterngeld auf 2 Jahre zu splitten? Der von der Hotline meinte, in meinem Fall sollte ich es auf 2 Jahre aufteilen, weil ich dann KV bin. Aber ich könnte mich doch auch über meinen Mann versichern lassen, oder?

- ich habe bei meinem jetztigen AG 1 Jahr Elternzeit angemeldet, auch wenn mein Vertrag innerhalb der Frist endet. Sollte ich das lieber auf 2 Jahre ausdehnen? Ist das relevant für die Rentenversicherung oder ist das bei mir egal, da das Beschäftigungsverhältnis da nicht mehr besteht?

- Wenn ich mich nach 2 Jahren Elternzeit arbeitslos melde, welches Gehalt wird als Berechnungsgrundlage genommen? Elterngeld oder das letzte Nettoeinkommen?

Ich bin Euch für Eure Tipps sehr dankbar....

Bin ja schon enttäuscht, dass mir die entsprechenden Ansprechpartner keine qualifizierte Auskunft geben konnten.:-[

Vielen Dank und viele Grüße
J.H.

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Hallo, das ist genau wie bei mir:

Also mein ET ist am 06.02.2011, ich habe ein befristeten Arbeitsvertrag, der am 30.10.2011 endet - also innerhalb der Elternzeit. Ich habe 13 Monate bei dem AG sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Nun meine Fragen:

- muss ich mich im Juli arbeitslos melden, damit mein Anspruch auf ALG I nicht verloren geht? Ich denke mal nicht, da ich ab Nov 2011 ja auch nicht wieder arbeiten gehen möchte bzw. nicht kann, da eine Kinderbetreuung nicht vorhanden ist.

NEIN musst du nicht. Du musst dich erst zum Ende der Elternzeit beim Arbeitsamt melden.

- ist es besser das Elterngeld auf 2 Jahre zu splitten? Der von der Hotline meinte, in meinem Fall sollte ich es auf 2 Jahre aufteilen, weil ich dann KV bin. Aber ich könnte mich doch auch über meinen Mann versichern lassen, oder?

Ja du kannst dich über deinen Mann versichern lassen ABER wenn dann bekommst nach 1 Jahr gar kein Geld mehr. Wenn du das Arbeitslosengeld beantragst dann rechne damit das du gleich mal ein paar Wochen in irgendeine Weiterbildung gesteckt wirst. Da bräuchtest dann halt die Betreuung für dein Kind. Hast die nicht meldest dich lieber nicht arbeitslos.

- ich habe bei meinem jetztigen AG 1 Jahr Elternzeit angemeldet, auch wenn mein Vertrag innerhalb der Frist endet. Sollte ich das lieber auf 2 Jahre ausdehnen? Ist das relevant für die Rentenversicherung oder ist das bei mir egal, da das Beschäftigungsverhältnis da nicht mehr besteht?

Das ist egal. Vertrag endet eh.

- Wenn ich mich nach 2 Jahren Elternzeit arbeitslos melde, welches Gehalt wird als Berechnungsgrundlage genommen? Elterngeld oder das letzte Nettoeinkommen?

Das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate geteilt durch die da geleistete Arbeitszeit multipliziert mit der Arbeitszeit die du dann arbeiten willst. Um es verständlicher zu machen. Angenommen du hast 12 Monate 1000 Euro Netto bekommen und 40 Stunden dafür gearbeitet und willst nach der Elternzeit 20 Stunden Arbeiten:

60 % von 1000 = 670 Euro
670 Euro durch 40 Stunden = 16,75 Euro
16,75 Euro mal 20 Stunden = 335 Euro was du bekommen würdest.

Hoffe ich konnte dir weiter helfen.

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Hallo!


Alles kann ich dir leider nicht beantworten, aber ich kann die sagen wie es bei mir war, bzw. wie ich es gemacht habe.
Ich hatte einen Vertrag bis Juli 09, mein Mutterschutz begann am 1.11.08 nach der Geburt hab ich Elternzeit für ein Jahr beantragt (auch wenn mein Vertrag kürzer ging, war eher formsache)
3 Monate vor auslaufen meines Elterngeldes habe ich mich Arbeitslos gemeldet und hatte somit direkt nach dem Elterngeld anschluss ans ALG 1
Das habe ich nun auch ein Jahr bekommen, da sich keine passende Stelle gefunden hat. Schulungen o.ä. musste ich nicht machen. Nun läuft es diesen Monat aus und ich mache erstmal meinen Minijob bei meinem Arbeitgeber weiter, den ich bisher in der Elternzeit und währrend des ALG1 gemacht habe.
Wenn du verheiratet bist kannst du dich natürlich über deinen Mann familienversichern lassen, auch über das Arbeitsamt wirst du versichert.
Ob du dir das Elterngeld auf 2 Jahren splitten lässt musst du wissen, uns passte es finanziell einfach besser es nur ein Jahr zu beziehen.

Hoffe ich konnte dir etwas helfen!

Liebe Grüße #blume
Fibi

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Hi,
also die Userin "mamiskleinermann" hat dir soweit schon alles korrekt erzählt. ABER, du solltest nur 24 Monate EZ beantragen.
Du kannst 12 Monate EZ bis zum 8.LJ des Kindes aufheben!
ICH an deiner Stelle würde mir das Elterngeld splitten. Wirklich!
Danach kannst du sofort ALG I bekommen.

ICH wurde nie in irgendeine Maßnahme gesteckt die ich nicht wollte bzw. wurde von denen "getrieben"! Aber das ist auch Arbeitsamtunterschiedlich.
Probier es aus. Wieder abmelden kannste dann immer noch mit dem Grund das du keinen zum aufpassen mehr hast ;-)
Du solltest dem Sachbearbeiter auch mitteilen das du mindestens 30std. arbeiten willst um nicht zuviele Einbußen im ALG I zu haben. Und vielleicht hast du ja Glück und wirst einen tollen Job finden!#pro

Meine Freundin hatte auch solche Fragen....im Endeffekt habe ICH sie ihr dann alle beantwortet obwohl ich im Sozialamt und nicht Arbeitsamt gearbeitet habe#schein

VG Nana

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erstmal vielen Dank für Eure Antworten...

Ich hatte mir überlegt, dass Elterngeld nur für ein Jahr zu beantragen, aber 2 Jahre Elternzeit zu nehmen und danach könnte ich mich ja dann arbeitssuchend melden. Die Frage ist jedoch, wo muss ich die Elternzeit beantragen bzw. muss ich die überhaupt beantragen, damit auch für die Zeit Rentenansprüche gelten gemacht werden? Wenn ich mich dann nach den 2 JAhren Elternzeit arbeitssuchend melde, dann müsste ja mein Nettoeinkommen vom jetzigen AG als Grundlage für die Berechnung gelten....

Wahrscheinlich stelle ich mich gerade total dumm an, sorry......

Danke

P.S. mir ist gerade erst aufgefallen, dass ich meinen Beitrag im "falschen" Forum eingetragen habe, aber ihr habt schon Erfahrungen, was ja sehr gut ist
;-)

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Deine EZ beantragst du ja beim derzeitigen AG! Also reicht der das auch weiter an die Rentenkasse! Von dort bekommst du irgenwann Nachricht das du so und so lange EZ hast in der du weiterversichert bist in der Rentenkasse.
Ich glaub ich bekam das erst als mein Sohn schon längst geboren war!

Wenn dein Sohn/Tochter 23 Monate alt ist machst du dir einen Termin zur Arbeitssuche. Dann mußt du VIELE Formulare ausfüllen (lassen) und dann kannst du ab dem 2.Geburtstag ALG I bekommen. Zur Berechnung wird dein Gehalt aus den 12 Monaten VOR der Geburt genommen.

VG Nana