Hallo ihr Lieben,
ich habe dieser Tage schon mal gepostet, dass wir uns nicht sicher sind "waren" ob wir ein zweites Kind bekommen oder nicht. Ich war ja richtig fertig wegen dieser Entscheidung....
..... und nun ??? Wir werden auf unser Herz hören und so wie es aussieht doch ein zweites Kind bekommen.
Nun haben wir natürlich trotzdem auch mal die Finanzielle Lage durchgespielt. Ist ja auch nicht unwichtig. Wir werden es aber nicht davon abhänig machen.
Ich habe nun mal unsere Daten bei Gehaltsrechner eingegeben. Ist es richtig, das wir durch ein zweites Kind nur einen Vorteil von 5 !!! Euro hätten ??? Wäre ja etas wenig ne.
Ist das richtig so ??? Kann das sein ???
Ich grüß Euch ALLE
Steuerlicher Vorteil durch zweites Kind....
hallo,
das 2. kind merkt man wirklich nicht. das mit den 5 euro kann also hinhauen. wir waren auch etwas...verwundert...
noch ne Frage. Was bekommen wir denn überhaupt an Geld fürs Zweite ??
Kindergled 184 Euro + Elterngeld + vielleicht 5 Euro an steuerlichen Vorteilen.
Sonst nichts ?? Oder wie sieht es mit dem Freibetrag aus ?? Wofür ist der überhaupt ???
Sorry fürs Fragen, aber wir müssen ja schon planen
ja genau, Kindergeld + Elterngeld + die paar euro für das 2. kind
das mit dem freibetrag weiß ich leider selber nicht...sorry
Elterngeld soll doch gekürzt oder gar ganz gestrichen werden.. Griechenland war halt zu teuer
Dann hättest du also noch Kindergeld und 5 Euro Steuerersparnis 189 Euro um ein 2. Kind zu versorgen.. na nicht das es unübersichtlich wird vor lauter Geld..
Kinderfreibetrag
Sie können – wie bereits oben erwähnt – entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag und beträgt für ein Elternpaar 4.368 € jährlich (Alleinerziehende: 2.184 €). Zusammen mit dem Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster"Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung" in Höhe von 2.640 € für ein Elternpaar (1.320 € je Elternteil) ergibt sich insgesamt ein Freibetrag von 7.008 €. Der Gesetzgeber möchte Steuerpflichtige mit Kindern gegenüber Steuerpflichtigen ohne Kinder mit gleichem Einkommen steuerlich entlasten. Vor diesem Hintergrund wird von der Steuerfreistellung vom Einkommen in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gesprochen. Sie müssen nicht selbst berechnen, was in Ihrem persönlichen Fall günstiger ist, ob nun der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld, sondern es wird folgendermaßen gehandhabt:
Im 1. Lebensjahr des Kindes wird Kindergeld ausbezahlt. Nach Ablauf dieses Jahres prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob das gezahlte Kindergeld ausreicht, um das Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums des Kindes steuerfrei zu stellen. Ist das nicht der Fall, werden der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung abgezogen und das gezahlte Kindergeld verrechnet. Dies ist regelmäßig nur bei höheren Einkommen der Fall. Der Kinderfreibetrag mindert auch die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer. Bei Getrenntlebenden, Geschiedenen sowie Eltern nichtehelicher Kinder bleibt es bei der grundsätzlichen Halbteilung 2.184 € des Kinderfreibetrages.
Beim Kinderfreibetrag wie auch beim Kindergeld gilt das Monatsprinzip.
hat dein mann auf der lohnsteuerkarte den gesammten kinderfreibetrag?oder habt ihr halbe halbe gemacht? also du 0,5 und dein mann 0,5.
durch die steuerklasse kann man manchmal auch noch etwas sparen... aber nur wenn du nicht arbeitest.
grundsätzlich "lohnt" s immer zwischen den kindern ein jahr zu arbeiten,das elterngeld fällt dann um einiges höher aus. muss natürlich jeder selber wissen - der altersabstand der kinder wäre dann kinderstens 4 jahre
lg
Nee, ist falsch.
Du mußt die 184 Euro Kindergeld drauf rechnen, das ist auch eine steuerliche Erleichterung.
Gruß,
W
Aber Kindergeld bekommt jeder, Steuervorteil nur der der arbeitet denn nur der zahlt auch Lohnsteuer und um die Lohnsteuererleichterung geht es hier
Nein, Ihr sprecht von 5 Euro Steuererleicherung und das stimmt nicht, das das Kindergeld ausdrücklich eine Steuerbegünstigung ist.