hallo,
unsere tochter wird im juni 2. unsere nachbarn haben einen teich dieser ist ca 2m von unserer haustür entfernt unsere grundstücke gehen ineinander über und haben keinen zaun. nun bin ich ziemlich änstlich das im sommer wenn sie auch mal alleine ist was passieren könnte. sie ist ein kleiner draufgänger und muss alles ausprobieren.
ich habs bei den nachbarn angesprochen und bin leider (hätte ich nicht erwartet) auf gegenwehr gestoßen. mein vorschlag war einfach von deren terasse einen 1m hohen zaun mit einer pforte zu machen. finanziell würden wir uns beteilligen.
leider wollen sie das nicht.
habt ihr noch andere ideen?? was würdet ihr machen??
danke und viele grüße
nachbarn haben teich und ich bin ängstlich - meinungen
Du läßt dein 2-jähriges Kind alleine im Garten????
Würde ich nicht machen.
Wenn die Nachbarn nicht wollen kannst du im Höchstfall auf der Grundstücksgrenze einen Zaun errichten oder eben auf eurer Seite.
Gruß
Nursy
nein, in moment ist sie noch gut 1,5 jahre alt. außerdem ist es nicht der garten sondern der bereich vor unserem haus. und ja da steht sie mal für 2 sekunden alleine wenn ich die haustür absperre oder so. autos sind übrigens 50 m weit weg.
lg
Zieh doch einfach einen Zaun auf Eurer Seite des Grundstücks.
Andrea
Ich hätte als Nachbar genauso reagiert. Klingt jetzt hart, aber es ist ja nicht mein Problem als Nachbar, dass andere Leute ein Kind haben.
IHR müsst einen Zaun erreichten, was ich bei einem kleinen Kind eh machen würde, auch ohne Teich.
Alleine lassen würde ich mein Kind in dem Alter niemals, wenn das Grundstück nicht eingezäunt ist.
Gruß Lena
Doch, das ist Dein Problem, wenn das Kind im Teich absäuft und Du ihn nicht gesichert hattest...
Echt? Das wusste ich gar nicht. Danke für den Hinweis.
hallo
die Nachbarn müssen keinen Zaun ziehen, aber ich an eurer Stelle würde sofort einen ziehen. Ich will keine Angst machen, ich kenn aber eine Frau die hat genauso ihr Kind in dem selben Alter verloren...
Selbst wnn du die KLeine nicht alleine draußen spielen läßt, die kleinen sind so schnell mal abgehauen...
zieht bitte einen Zaun.
alles liebe
Die Nachbar sind verpflichtet den Teich abzusichern, wenn das Kind reinfaellt sind sie haftbar. Meine Schwester musste Ihr komplettes Grundstueck sichern.
lg toni
"habt ihr noch andere ideen?? was würdet ihr machen??"
Ja, ich würde den nachbarschaftlichen Frieden wahren und gefälligst meiner Aufsichtspflicht nachgehen.
Ein so kleines Kind alleine in den Garten lassen, irre.
Oh man da regt sich aber wer auf
Ich denke du mußt einfach den Nachbarn deine Ängste schildern.
Nicht umsonst wird immer wieder darauf hingewiesen, dass nicht gesicherte teiche sehr gefährlich sind.
Unsere Grundstücken gehen auch ineinander über. Wenn die Nachbarn einen Teich hätten, würde ich noch bevor der Sommer anfängt einen Zaun auf meinem Grundstück ziehen. Mein Bruder war damals 2 Jahre, als er aus dem Haus zum Teich ging und reinfiel. Wenn unser Nachbar nicht sein Carpot erneuert hätte und auf dem Dach gesessen hätte, wäre mein Bruder heute nicht mehr...
Hi,
ich kann deine Angst sehr gut verstehen. Meine Eltern haben einen Teich und ich hätte am liebsten, dass sie ihn zuschütten oder sichern. Wollen sie aber nicht, weil sie meinen, dass es ausreicht, wenn immer einer mit meinem Sohn, bald 3, draußen ist.
Habe mal gegoogelt:
1. Wie wirkt sich die Verkehrssicherungspflicht nun für einen Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer aus?
a. Nach der älteren Rechtsprechung (siehe unten unter III 2 b), muss der Verkehrssicherungspflichtige sein Grundstück so einzäunen, daß Dritte das Grundstück nicht einfach betreten und zum Gartenteich, zur Regentonne und/oder zum Pool gehen können. Ist es nicht möglich, das Grundstück gegen unbefugtes Betreten zu schützen, so muss die Wasseroberfläche so abgedeckt werden, daß ein Hineinfallen oder gar ein Ertrinken ausgeschlossen ist. Dies kann durch Gitterroste, Planen, Holzverschläge etc. geschehen. Die Pflicht, die Wasseroberfläche wirksam abzudecken, besteht vor allem dann, wenn es in der Nachbarschaft Kleinkinder gibt. Denn es ist in diesen Fällen immer damit zu rechnen, dass die Kleinkinder die Gefahren, die von einem Gartenteich, einer Regentonne oder einem Pool ausgehen, nicht richtig einschätzen und dass es so zu einem Unfall kommt.
b. Nach der neueren Rechtsprechung bedürfen Kleinkinder ständiger Aufsicht, so dass ein Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer in der Regel nicht mit einem Aufsichtsversagen des Aufsichtspflichtigen rechnen muss. Hier ist jedoch zu beachten, dass dies keine feststehende Rechtsprechung ist. Im Einzelfall kann es daher immer noch zu einer Haftung eines Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer kommen. Selbst wenn der Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer haftpflichtversichert ist, kann es unter Umständen zu einer Haftung kommen. Nämlich in den Fällen, in denen die Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht aufgrund eines grob fahrlässigen Verhaltens des Verkehrssicherungspflichtigen befreit ist. Seien Sie daher immer sehr umsichtig, wenn es um die Verkehrssicherungspflicht bzgl. Ihres Gartenteiches, Ihrer Regentonne oder Ihres Pools geht!
Hier der Link zum ganzen Text:
http://www.gutefrage.net/frage/gartenteich-gefahr-fuer-kinder
LG
Snutel77
In der Schweiz ist die Rechtslage so, dass der Nachbar seinen Teich selber sichern müsste. Denn er schafft eine Gefahr und ist damit auch haftbar.
http://www.ktipp.ch/beratung/1037144/Muss_ich_den_Gartenteich_einzaeunen
da kann ich deinen nachbarn verstehen, es ist ihr grundstück, baut einen zaun bei euch, damit euer kind nicht mehr einfach raus kann. allerdings würd ich eine 2 jährigs kind nicht allein draussen spielen lassen, erst recht nicht ohne zaun.