Bescheuerte Nachbarn!!! Was soll ich denn noch machen??

Ich bin total sauer und wütend über unsere Nachbarn unter uns. Wir sind vor 9 Monaten eingezogen und haben uns extra ein "kinderfreundliches" Haus gesucht (hier wohnen in fast jeder Familie Kinder jeden Alters). Unser Sohn ist 2 Jahre und 8 Monate und unsere Tochter 3 Monate. Vor einiger Zeit hatten wir dann die erste Beschwere wegen "überlauter Lärmbelästigung". Weil mein Mann mit unserem Sohn gespielt hat und er dabei ein paar Mal vor Freude auf und ab gesprungen ist. Da klingelte dieser Mensch bei uns und schrie uns sofort an. Außerem beschimpfte er unser Kind als Psychopaten. :-[#wolke

Seitdem ist der Ofen aus!!! Wir haben uns allerdings echt bemüht um weiteren Ärger zu vermeiden. Unser Kind ist morgens bis neun, mittags und abends spätestens ab 20 Uhr ruhig (auch wenn das echt schwer ist). Jetzt haben ich doch heute einen Brief der Vermieterin bekommen wo sich wieder über uns beschwert wurde.

O-Ton aus dem Brief: "alle Mieter haben Kinder, jedoch kann es nicht sein, dass in der Wohung Fangen oder ähnliches gespielt wird", "die Benutzer der unteren Wohung mussten vor lauter Lärm an einem bestimmten Tag die Wohnung verlassen", usw. Komisch, in der Woche waren wir gar nicht da!!!

Ich fühle mich total schlecht, weil ich das als persönlichen Angriff auf meine Familie sehe. Jetzt habe ich der Vermieterin eine Schreiben geschrieben, in dem ich alles richtig stelle. Es kann doch nicht sein dass wir uns nicht mehr bewegen und/ oder nicht mehr laufen, spielen oder lachen dürfen. Über uns wohnen auch Kinder und wir nehmen das hin. Auch wenn die mal morgens um sechs Trommeln (das ist ja schon echt extrem)

Habt ihr vielleicht einen Tipp für uns?? Reden bringt leider nicht viel, die machen einfach dicht. Und ausziehen wäre leider vorerst keine Lösung, da der Umzug teuer war und wir nicht viel Geld für einen Weiteren haben.... Bin echt mit meinem Latein am Ende. Kinder haben doch auch Rechte oder???

Liebe Grüße
Nicole

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hallo nicole

kann es sein, dass eure nachbarn lärm von anderen wohnungen hören? wir hatten damals den fernseher des nachbars im unteren stockwerk gegenüber gehört und gedacht, es sei direkt unter uns.
in der vorherigen wohnung hatten wir auch schwierige nachbarn, die dauernd reklamierten, auch bei der verwaltung.

lg gabriela.

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Ja.
Weiter toben.
Es kann doch nicht sein, dass man sich in den "eigenen vier Wänden" wie im Gefängnis fühlt.
Ich würde gar nichts machen.

Deine Kinder "halten" sich an die Ruhezeiten, oder?
Du hast geschrieben von 20.00 bis 8.00 ist Ruhe. Und Mittags doch auch. Lass sie vor Gericht ziehen.

http://www.kinderinfo.de/rechte/mieter.htm

Gruß und lass dich nicht verrückt machen.

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Recht: Spielende Kinder sind keine unzumutbare Lärmbelästigung

Kinder bringen Leben in die Bude. Manchmal wird es den Nachbarn allerdings zuviel, wenn sie die Treppen herunter springen, laute Musik hören oder im Hof Fußball spielen. Über die Frage, wieviel Lärm Kinder in Mehrfamilienhäusern machen dürfen, mussten sich schon viele Richter in Deutschland den Kopf zerbrechen.

Grundsätzlich gilt, dass Kinder den anderen Mietern gleichgestellt sind. Das heißt, sie dürfen in der Wohnung spielen, die Stereoanlage aufdrehen, tanzen und springen. Denn das gehört zu ihren normalen Lebensäußerungen. Allerdings sollte sich das auch in sozial verträglichen Bahnen bewegen. Denn die Kinder haben nicht nur dieselben Rechte wie die übrigen Mieter, sondern auch die gleichen Pflichten. Und dazu gehört die Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn.

Da es keine allgemeinen Vorschriften gibt, wie hoch der Lärmpegel in einer Wohnung mit Kindern sein darf, entzündet sich daran immer wieder der Streit. So kündigte ein Vermieter einer Familie wegen Kinderlärms im Treppenflur, Herumtrampeln und Springen in der Wohnung, lauter Staubsaugergeräusche und anderer Lärmbelästigungen. Das Landgericht Bad Kreuznach wies diese Klage als unbegründet zurück (AZ: 1 S 21/01). Der Kinderlärm ist keine unzumutbare Lärmbelästigung, meinten die Richter. "Kinder als solche sind keine Störung. Beeinträchtigungen, die damit natürlich verbunden sind, müssen vom Vermieter ebenso hingenommen werden, wie von allen Mietern.“

Auch das Landgericht München urteilte in diesem Sinne. „Kindergeschrei und Quietschen rechtfertigen normalerweise keine Mietminderung. Es muss als sozialadäquat und durchaus im Rahmen des Üblichen angesehen werden, dass Kinder im Alter von eineinhalb oder zwei Jahren, bevor sie das Haus morgens verlassen, schreien und quietschen“, erklärten die Richter. ( AZ: 31 S 20796/04). Nachbarn hatten die Miete gemindert, weil sie sich durch Schreien des Kindes in der Zeit zwischen 6.30 Uhr und 7.00 Uhr morgens häufig gestört fühlten. Das Geschrei war durch das Hineinsetzen des Kindes in den Kinderwagen im Treppenhaus ausgelöst worden. Die Nachbarn hatten sich auch auf die Hausordnung berufen: Nachtruhe bis 8.00 Uhr.

In den Gemeinschaftseinrichtungen des Hauses wie Treppen, Keller und Dachböden kann der Vermieter das Spielen verbieten. Denn das sind keine Spielplätze. Er ist allerdings machtlos, wenn die Kinder lautstark die Treppen herunter springen, denn das sind Geräusche des normalen Gebrauchs.

Wenn Außenflächen wie etwa ein Hof oder ein Garten zur Wohnung gehören, dürfen Kinder dort spielen. Der Vermieter kann das nicht verbieten. Die gemeinschaftlichen Grundstücksflächen stehen für das Spielen der Kinder der Hausbewohner auch mit ihren Freunden zur Verfügung, wenn die Hausordnung keine andere Regelung enthält. Mit dem Spielen verbundene Geräusche können nicht untersagt werden, wenn sie ortsüblich sind. (LG Heidelberg, AZ. 8 S 2/96). Allerdings müssen die Kinder die Ruhezeiten am Mittag einhalten, sofern das in der Hausordnung festgelegt ist.

Auch Geräusche von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen müssen die Anwohner hinnehmen, so das Landgericht Charlottenburg. Lärm von einem öffentlichen Spielplatz ist kein Mietminderungsgrund. Mieter, die besonders darunter leiden, können ihre Wohnung aus wichtigem Grund kündigen, allerdings nur, wenn der Spielplatz erst gebaut wurde, nachdem sie die Wohnung gemietet haben.

Ich hatte auch so einen nachbarn der hat sich von seiner Freundin getrent und suchte jetzt einen grund aus dem mietvertrag zu kommen und da kamen ihm meine kinder gerade recht beschwerte sich meine kinder würden auch noch nachts um 1:00 rum toben #wolke da schlafen meine kinder schon seit stunden. Der vermieter rief an und fragte nach da ich schon länger in der wohnung gewohnt habe wollten die sich den papierkram sparen. Nach dem ich dem Vermieter den sachverhaltr mit teilte sagte dieser nur machen sie sich keine sorgen kinder im alter von damal 1 & 2 Jahren müssen sich entfalten können. Der mieter unter mir hatte die Wohnung gekündigt wollte so aber schneller raus.

LG Bianca

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Kinderlärm muss hingenommen werden und gilt als zumutbar. Natürlich ist darauf zu achten, dass unnötiger Lärm vermieden wird. Ständiges Springen, Trommeln oder ähnliches fänd ich dann auch nciht mehr soooo toll ... aber dass Kinder Lärm machen und dass sich so kleine Kinder nicht mal eben einfach den Mund etc. verbieten lassen, steht außer Frage :-)

Sind bei euch vielleicht die Decken abgehangen? Wir hatten das in unserer alten Wohnung - sanierter Altbau. Dort wurden aus heizkostensparenden Gründen, die Decken um 50 cm abgehangen. Es wurde aber nicht gedämmt und so diente der Hohlraum zwischen alter und neuer Decke als einwandfreier Resonanzkörper. Die Mieter über uns liefen einfach nur normal barfuß durch die Wohnung und wir hörten es als Getrampel. Ich war anfangs mehrmals oben und hab mich beschwert, weil der Kleine damals immer aufgewacht ist. Schließlich bin ich hoch, bin dort umher gelaufen (tatsächlich ganz normal) und mein Mann meinte, es hätte genauso geknallt wie immer #schock

Manchmal ist es echt schwer. Ich hoffe wirklich, dass ihr euch irgendwie mit denen einigen könnt. Das ist ja nicht zum Aushalten und dass man ein fremdes Kind als Psychopathen bezeichnet, geht schon mal gar nicht!!!! #aerger Aber naja, deren Kinder sind ja scheinbar die reinsten Engel ...

LG Mandy mit Wirbelwind Joel (15.12.06) und Ruhepol Noah (05.12.08)

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Ich würde gar nichts machen: Das Recht ist auf Eurer Seite, aber ich würde mir wg. solcher Nachbarn nicht die Kosten eines Anwalts aufhalsen (es sei denn, ihr seit im Mieterschutzbund oder habt eine Rechtsschutzversicherung).

Also: Gar nicht mehr reagieren. Keine Briefe beantworten (aber unbedingt aufbewahren!!!), nett grüssen, aber auf kein Gespräch einlassen (im Zweifel einfach weitergehen, wenn sie ihrem Ärger Luft macht).

So ist die Nachbarin gezwungen, den Weg zum Gericht zu gehen (wenn es ihr so wichtig ist). Und da wird sie dann scheitern!

Man darf sich von Androhungen (ich spreche mit meinem Anwalt, ich zeig sie an, ich gehe vor Gericht) nicht einschüchtern lassen. Mein Mann hat es mal so formuliert: "Wenn plötzlich ein wildfremder Mensch an der Tür klingelt und sagt "Gib mir 100 € oder ich verklage Dich", dann machst Du das doch auch nicht!"
Und die Einforderung der Ruherechte der Nachbarin ist genauso aussichtslos!