Hallo.
Sorry fürs Cross-Posting. Aber ich denke, da es sich bei meinem Problem um Kindergeld handelt, erreiche ich hier mehr, die mir da eventuell helfen können!!!
Mein Freund hat eine Tochter. Sie ist 6 Jahre alt.
Er wohnt bei Berlin. Die Kindmutter wohnt im LK Lörrach. Das ist im Drei-Länder-Eck. Sie arbeitet in der Schweiz.
Da sie nicht in Deutschland, sondern in der schweiz arbeitet bekommt sie kein Kindergeld mehr.
Die Begründung war, dass der Kindsvater in Deutschland lebt und das Kindergeld beantragen soll.
Mein Freund hat nun beim zuständigen Amt das Ki-Geld beantragt und prompt ne Ablehnung bekommen!!!
Sie hat das alleinige Sorgerecht. Er ist arbeitslos.
Was muss man tun um das Kindergeld zu bekommen??
Vielleicht ist jemand in der selben Situation gewesen und kann mir helfen.
Ich freu mich auf ein paar (positive) Antworten...
GLG von Crazyhasi + Alicia Sophie *1.6.07
http://www.unsernachwuchs.de/alicia-sophie/hallo.html
PS: Wir brauchen wieder ein paar Sternchen!!!
KEIN Kindergeld wg. Arbeit in Schweiz! Wie doch???
Hallo Crazyhasi,
soviel ich weiss - kann nur derjenige Kindergeld beantragen- welcher auch das Kind betreut.. Das trifft bei euch ja nicht zu.
Wenn seine Ex in der Schweiz arbeitet kann sie in der Schweiz kIndergeld beantragen - und bei der Einkommenssteuer einen Ausgleich beantragen. ( das Schweizerkindergeld ist einiges weniger).
Süsse Homepage
Gruß
Hallo
Ihr bekommt doch Pro Kind 145 Euro oder? Hier kommt es darauf an WO man wohnt und WO man arbeitet.In Zürich bekommt man weniger Kindergeld als in Luzern wo mein Mann arbeitet.Wir bekommen pro Kind 250 Franken.
Lg Andrea mit Janic 23.11.05 und Joel 4.8.07
Sie wohnt in Lörrach (Deutschland) und arbeitet in Basel (Schweiz).
Kann sie dann in der Schweiz das Kindergeld beantragen?
Wo muss sie dann hin??
Danke und LG
hallo,
wenn sie in der Schweiz kein Recht auf Kindergeld hat, dann muss sie das anhand von einem Standardformular( ich glaube, E411 und E401 ) beweisen und bei den deutschen Behörden vorlegen.
LG
Wo bekommt sie dieses Standartblatt her??
Wir haben ja schon ihre Ablehnung hier vorgelegt, aber er hat trotzdem nur ne Ablehnung bekommen!
Das bekommst du von der Familienkasse, oder du kannst es im Internet runterladen.
Ich habe nochmal nachgeschaut, es sind definitiv der E411 und E401.
Dort steht auch die zuständige Behörde im Ausland drauf, an die man sich wenden muss.
Viel Glück