Betreuungsplatz verloren - Rücknahe TZ während Elternzeit möglich?

Mein Sohn ist jetzt 20 Monate alt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und arbeite wieder, seit der Kleine 8 Monate alt ist. Zuerst 1 Tag, dann 2 Tage pro Woche. Seit Juni 2,5 Tage pro Woche (also 50%). Jetzt haben wir unseren KITA Platz verloren an Alleinerziehende Mutter und eine Tagesmutter konnten wir trotz wochenlanger Suche nicht finden. Verwandte gibt es auch keine in der Nähe. Jetzt würde ich gerne wieder ganz aufhören zu arbeiten, da ja die Betreuung nicht sichergestelllt ist - kann den Kleinen ja nicht wegzaubern und will das auch gar nicht. Weiß jemand von euch, was ich für Rechte habe. Brauche echt dringend einen Rat.

LG Anke

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Weiß nicht wo du wohnst, aber ich würde beim Jugendamt mal vorsichtig nachfragen.
Kann man denn so einfach wieder "rausgeschmissen" werden?, Zumal du arbeitest.

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Ich stand vor einem ähnlichen Problem ( hat sich aber glücklicherweise jetzt gelöst) mir wurde vom AG gesgat wenn die Betreuung nicht sichergestellt ist muß ich kündigen, habe danach aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld da ich ja ohne Kigaplatz nicht vermittelt werden kann, außerdem komme ich in die Sperrzeit weil ich selber kündige. Vielleicht kannst du mit deinem AG irgendwie ausmachen das du unbezahlten Urlaub nimmst bis du eine Betreuung gefunden hast.
Mir wurde vom Arbeitsamt der Rat gegeben nicht selber zu kündigen sondern mich krank schreiben lassen da kann der AG nichts machen oder er muß halt kündigen wenn es ihm zu dumm wird. Ich denke aber das ist wirklich die letzte Lösung.

Melde dich nochmal beim Jugendamt die helfen eigentlich ganz gut bei der Suche nach einer TM ( jedenfalls bei uns).

Hab ich das eigentlich richtig verstanden dein Kind war schon in der Kita und ist dann rausgeflogen weil eine aleinerziehende kam? Sowas ist, soviel ich weiß nicht unbedingt legal, uns wurde zwar auch gesagt das Alleinerziehende bevorzugt werden aber das dafür eine andere arbeitende Mutter den Platz verliert das kann ich mir nicht vorstellen das das legal ist.
Ach ja wenn du arbeitslos gemeldet bist wirst du bei der Vergabe von Kigaplätzen auch bevorzugt#kratz, hab mich damals so aufgeregt als man mir das gesagt hat, ich muß also erst meinen Job verlieren um dann einen Kigaplatz zu bekommen den ich dann nicht mehr brauche#kratz irgendwie krank das System.

LG visilo+Lukas (16.11.04)

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Ich verweise dich auch ans Jugendamt - dort kann man dir auch auf jeden Fall helfen eine andre Betreuungsmöglichkeit zu finden.

LG sissy

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Hallo!

Ich vermute, dass du 3 Monate Kündigungsfrist hast, wenn du deinen Job aufgeben willst. Zusätzlich noch 3 Monate Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

LG!