Freund verstorben, wie geht es mit dem Erbe weiter

Hallo,

kennt sich hier jemand rechtlich aus? Ich frage hier für eine Freundin und hoffe ich bin in dieser Rubrik richtig, wenn nicht bitte verschieben. Eine Freundin war mit Ihrem Lebensgefährden bis zu seinem Ableben zusammen. Er starb im Jan. 2021. Er hat 2 Kinder und war bis zum Schluss noch verheiratet, aber seit 5 Jahren getrennt lebend. Er hat jetzt ein gewisses Vermögen auf seinem Konto und dieses Konto hat er für seine Freundin hinterlegt (nicht für die Ehefrau) falls er mal stirbt, das heißt, ihr gehört das Konto jetzt. Aber nur er hat dort Geld erhalten, Rente und Pflegegeld, seine Freundin hat nie etwas eingezahlt, sie war aber als Pflegeperson eingetragen und ihr würde eigentlich das Pflegegeld zustehen. Erbt die Freundin jetzt all das Geld was auf diesem Konto war einschließlich das Geld was über diesem Konto auf der Kreditkarte läuft und die Sparbücher welche er für die Kinder hinterlegt hat? Alles läuft über dieses Konto Sparbücher und Kreditkarte sind Unterkoten desselben Kontos ohne Vermerk für wen es bestimmt ist. Greift in diesem Fall nicht das normale Erbrecht wenn die Freundin jetzt die Verfügung über das Konto hat?

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Na, das war mir aber ein Schlawiner. Lässt sich todkrank jahrelang von deiner Freundin pflegen, macht aber kein Testament beim Notar, lässt sich aber auch nicht scheiden und im Todesfall lachen nun die Ehefrau (50%) und die Kinder (zusammen 50%) Schön blöd, deine Freundin uns er.

Deiner Freundin steht nämlich gar nichts zu. Nicht das Konto, nicht die Sparkonten, nicht die eventuell auszuzahlende private Lebensversicherung, sofern sie da nicht explizit als Begünstigte eingetragen ist. Und wenn, dann hat sie die volle Steuerlast.
Also. Sie erbt nix. Nada. Niente. Sie hat als „Lebensgefährtin“ keinerlei Rechte. Das wäre selbst so, wenn sie Kinder zusammen hätten und ein Haus. Das ist ja die Krux, die viele total unterschätzen. Ohne notarielle Absicherung, Testament und den ganzen Kladderadatsch steht man nicht nur mit seinem Schmerz, sondern auch mit leeren Taschen da.

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Was heißt er hat ein Konto für seine Freundin hinterlegt? Das Konto läuft also auf den Namen deiner Freundin?
Existiert denn ein Testament?

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Falls nämlich weder ein Testament existiert noch das Konto auf den Namen der neuen Freundin läuft, dann erbt sie gar nichts.

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Was bedeutet denn genau: er hat es für sie hinterlegt?

Ich denke das Pflegegeld ist Ihres, wenn sie die entsprechenden Unterlagen hat.

Den Rest verstehe ich nicht so ganz. Haben die Kinder echte eigene Sparbücher mit Buch? Wer hat die Konten eröffnet? Sind das Tagesgeldkonten wo er Geld drauf geparkt hat? Auf welchen Namen laufen die Bücher 🤷‍♀️

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Danke für eure Antworten :-). Er hat sie (seine Freundin) bei der Bank als Bevollmächtigte angegeben, sie konnte alles verwalten. Heute hat sie die Information erhalten, das es ein Gemeinschaftskonto war bzw. das Konto jetzt ihr gehört und ihr Konto niemanden jetzt etwas angeht. Die Sparbücher sind Tagesgeldkonten, also quasi Unterkonten/Nebenkonten des Hauptkontos. Das Geld was für die Kinder zurückgelegt wurde, sollen auch die Kinder bekommen, sagt sie, aber seine Ehefrau welche sich in den letzten 5 Jahren nicht um ihn gekümmert hat und sie auch getrennt lebten soll wohl davon nichts sehen. Er hat ihr wohl schon das gemeinsame Haus überlassen ohne Auszahlung ihrerseits. Ein Testament liegt nicht vor.

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In dem Fall würde ich leider sagen, deiner Freundin gehört nichts.

Eine Kontovollmacht bedeutet gar nichts im Erbfall. Das heißt nur, dass derjenige verfügen kann, jedoch nicht, dass er auch berechtigt ist. Nun ist es zwar ein Gemeinschaftskonto, aber da deine Freundin darauf wohl nie etwas eingezahlt hat gehört das Konto wirtschaftlich dem Verstorbenen und wird auch entsprechend so vererbt. Da deine Freundin nicht mit ihm verheiratet ist und auch kein Testament besteht, steht ihr kein Erbe zu.

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Also, dass das Konto niemanden etwas angeht, kann ich nicht so ganz glauben, denn da ist ja sein Geld drauf und die Kinder sind ja auf jeden Fall erbberechtigt. Ich würde mich da wohl professionell bei einem Anwalt beraten lassen, bevor ich Geld woanders hin transferiere.

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Ach ja sie hatte auch eine eigene Girokarte für dieses Konto auf ihren Namen gehabt, da er körperlich nicht mehr in der Lage war, das Konto zu verwalten oder Geld abzuholen. Er hat sie als Hinterbliebene im Todesfall eintragen lassen bei der Bank.

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Dann hatte sie bankvollmacht, das ist alles. Wenn er kein Testament gemacht hat und immer noch verheiratet war, erbt die Ehefrau und die Kinder.

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Ich habe auch eine Karte zum Konto meiner Mutter, bin da auch eingetragen. Dennoch wäre mein Bruder im Fall der Fälle erberechtigt.

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Ich selber hab es auch so vermutet und mich eben gewundert. Wäre das dann auch mit seiner privaten Rentenvorsorge so geregelt? 1 Jahr vor seinem Tod hat er als Hinterbliebene nach Todesfall seine Freundin angegeben, vorher war seine Frau angegeben, das hat er schriftlich ändern lassen. Steht ihr das Geld zu oder auch nur wenn sie dafür ein Testament hat. Das Schreiben das der Empfänger bei Todesfall geändert wurde liegt ja als Kopie noch vor? Muss bei Auflösung der privaten Rentenversicherung auch ein Erbschein eingereicht werden?

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Also "Hinterbliebene" ist da wohl ein wenig zu allgemeiner Begriff.

War oder ist sie vielleicht "Begünstigte"?

Außerdem gehört geklärt, ob die Versicherung überhaupt bei Ableben etwas bezahlt oder einfach nur eine laufende Versicherung für den Freund war.

Bei allem was dem Freund zum Todeszeitpunkt gehört hat, haben die Pflichterben (zu denen deine Freundin nicht gehört) wohl einen Anspruch, auch beim Konto.

Deine Freundin gehört dringend in eine vernünftige Beratung, alle Unterlagen die sie hat mitnehmen.

LG

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Was verstehst du unter "Hinterbliebene"? Hinterbliebene sind Verwandte des Toten, das ist sie nicht, wenn sie nicht mit ihm verheiratet war. Meinst du, sie war die Begünstigte der Versicherung?

Ich denke, das ist echt eine Sache für den Anwalt. Rein rechtlich ist sie ohne Testament nicht erbberechtigt und alles was er besitzt, gehört seiner Noch-Frau und den Kindern. Wer bezahlt denn die Beerdigung und kümmert sich um den Nachlass?

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Ja ich meine Begünstigte, nicht Hinterbliebene, also jene die man eintragen lassen kann im Todesfall. Ich hab mich da falsch ausgedrückt, entschuldigt bitte, weil ich ja auch in so einem Fall noch nie verwickelt war und absolut keine Ahnung habe :-). Ich hab ihr auch schon geraten sich da irgendwo mal beraten zu lassen, nur wissen wir da auf Anhieb keine Anlaufstelle, wäre da ein Anwalt zu befragen oder an wem sollte man sich da wenden.

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Anwalt mit Fachgebiet Erbrecht wäre die richtige Anlaufstelle

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Wenn es kein Testament gibt, erbt sie nichts. Da nützt auch ein Anwalt nichts.

Evtl hat sie Anspruch auf die Lebensversicherung, wenn sie eingetragen ist. Auf mehr nicht.

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Auf wen läuft die Wohnung?

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Die Wohnung ist auf ihm gelaufen. Seine Freundin hat sie noch wo er die letzten 2 Wochen im Hospiz war gekündigt.

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Dann darf sie nichts, aber auch gar nichts daraus entnehmen. Es gehört alles den Kindern und der Ehefrau.

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Nur weil sie eine Vollmacht hat für ein Konto, das aber nicht ihres ist, ist sie nicht Erbin. Sie kann jetzt über das Konto verfügen, macht sich aber strafbar, wenn sie da jetzt Geld zur Seite schafft und damit der Erbmasse entsteht.

Wir hatten so einen Fall in der Familie. Ein geschiedener Vater hat seiner Schwester eine Vollmacht fürs Konto ausgestellt, verstirbt dann. Die Schwester hat sich schon als Erbin gesehen, war sie natürlich nicht, sondern die Kinder.

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UND: hätte der Lebensgefährte das alles so für sie gewollt, dass sie nennenswert erbt,... warum hat er dann kein gescheites Testament gemacht?

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Schlechtes Gewissen der alten Familie gegenüber?

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