Antrag auf Elterngeld & TZ-Arbeit während EG Bezug

Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier in dem Forum richtig...
Ich sitze gerade über den Anträgen für Elterngeld für meinen Mann und mich (vor. ET Mitte/Ende Februar) und habe da mal eine Frage...

Ich möchte gerne während des EG Bezuges ab dem 13. Lebensmonat wieder arbeiten gehen für ein paar Stunden in der Woche (EG bzw. EG+ wird für insg. 18 Monate beantragt), habe jetzt aber natürlich noch kein entsprechendes Angebot von meinem AG.

Ich habs zwar so in meinen Elternzeitantrag für die Arbeit eingetragen, aber eben noch keine Bestätigung zur Teilzeittätigkeit bekommen. Die bekomme ich wohl auch erst irgendwann im Laufe des nächsten Jahres.

Passt das so, oder kann der EG-Antrag wegen der fehlenden Bestätigung abgelehnt werden, bzw. kann das EG hinterher noch nachträglich von der Stelle angepasst werden, wenn ich ein entsprechendes Angebot von meinem AG erst in einem Jahr nachreiche? Wie läuft das? Oder muss ich darauf bestehen, dass ich jetzt schon ein Angebot von meinem AG bekomme?

Danke schon mal :-)

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Nein, der Elterngeldantrag kann so nicht abgelehnt werden. (Warum nur 18 Monate Elterngeld?)

Aber zur Elternzeit:

Diese kannst du erst nach der Geburt anmelden und zwar 7 Wochen bevor sie beginnt, das heißt 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes!

Also musst du auf jeden Fall nochmals ein Schreiben mit dieser Anmeldung nach der Geburt deinem AG schicken. Ich würde 2 Jahre anmelden (also Enddatum 1 Tag vorm 2. Geburtstag), damit bist du am flexibelsten.

Deine Teilzeit in Elternzeit kannst zu direkt auch beantragen mit genauer Stundenzahl und Verteilung. Oder halt erst 7 Wochen bevor du arbeiten möchtest. Dein AG hat 4 Wochen Zeit, um diesen Antrag abzulehnen. Verpasst er diese Frist, dann gilt dein Antrag als genehmigt wie du beantragt hast. Dein AG muss dir kein „Angebot“ machen und du musst auf keins warten.

Alles in allem hast du noch viel Zeit für Anmeldung Elternzeit, Antrag Teilzeit in Elternzeit und Elterngeldantrag.

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Warum nicht nur 18 Monate?

Wir wollten jetzt schon EZ beim Amt anmelden, weil wir die Partnermonate mitnehmen wollen (mein Mann möchte auch 2 Monate nehmen), habe gelesen, dass zumindest er es dann 7 Wochen vorher machen muss, EZ Beginn wäre ja dann um Mitte Februar herum - wollten den Antrag dann Ende Dezember weg schicken. Gleichzeitig wollte ich dann auch meinen einreichen, einfach, um es schon mal vom Tisch zu haben.

Die Frage nach dem Angebot für die TZ vom AG war deshalb, weil es im Antrag drin steht, man soll das dann mit schicken. Aber wenn es im Nachhinein reicht, also kurz bevor ich wieder anfangen möchte, passt es ja :-)

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Beim Amt kann man keine Elternzeit anmelden. Das muss beim AG gemacht werden und wenn dein Partner ab Geburt Elternzeit haben möchte muss seine Anmeldung 7 Wochen vor voraussichtlichem ET bei seinem AG sein. Frühestens 8 Wochen vor ET.

Du selbst kannst deine Elternzeit noch garnicht anmelden, da du dafür die Daten benötigst und die hast du erst nach der Geburt. Also einfach Schreiben vorbereiten und hinterher die Daten einsetzen und dein Partner kann das dann abgeben bei deinem AG. Deine Elternzeit beginnt ja nicht ab Geburt sondern nach dem Mutterschutz. Nur dessen Länge wird hineingenommen. Bei ganzen Jahren Elternzeit endet diese somit immer einen Tag vorm Geburtstag des Kindes.

Ihr habt beide die gleiche Frist für die Elternzeitanmeldung.

Das „Amt“ ist nur fürs Elterngeld zuständig, die haben mit EZ nichts zu tun und den Elterngeldantrag kannst du sowieso auch erst nach der Geburt stellen, da du hierfür die Geburtsurkunde benötigst.

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Hallo!
Hast du dir durchgerechnet, ob es sich lohnt gleichzeitig zu arbeiten und EG+ zu beziehen? Bevor dir was abgezogen wird ist es vielleicht sinnvoller, nur 12 Monate Basiselterngeld zu nehmen und monatlich davon was zur Seite zu legen.
Die Anträge kannst du ja sowieso erst nach der Geburt einreichen (auch den für die Elternzeit!), ist also ganz klar, dass du noch keine Bestätigung bekommen hast.

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Ja, ich habe es durchgerechnet. Meine Stundenzahl wird während des EG-Bezuges so gering sein, dass mir nichts abgezogen wird. Erst nach Ende des EG Bezuges stocke ich weiter auf, sofern eine Betreuung gewährleistet ist.

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Mir wurde gesagt ich darf während ich EG+ beziehe nicht mehr wie 50% meines letzten Nettogehlts verdienen. Alles drüber muss gemeldet und verrechnet werden.
Hat scheinbar funktioniert, hat keiner weiter nach gefragt.. mal abwarten ob bei der Steuer dann noch was auffällt, aber dürfte eigentlich nicht..

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Melden musst du es der Elterngeldstelle immer! Das mit den 50% ist halt ein Richtwert, bevor es zu Abzügen kommt. Aber auch wenn du nur 10% verdienst, musst du es melden.
Steht übrigens auch so im Antrag und im Bescheid

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nein muss man nicht melden. Mir haben die gesagt die brauchen keinen Nachweis weil ich das Gehalt und die angegebenen Stunden gar nicht überschritten habe.

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Danke euch für die ganzen Antworten.
Habe eben auch mit der Elterngeldstelle telefoniert; die sind bei uns sehr gut erreichbar - nicht. Daher hatte ich die Frage gestern hier im Forum gestellt.

Antrag erst ab Geburt möglich, vorher nicht; und ich soll erst mal ankreuzen, dass ich während des EG Bezuges nicht berufstätig bin. Sobald feststeht, ab wann und in welchem Umfang ich wieder arbeiten gehe, kann ich das nachreichen.

Ist halt nur doof für meinen Mann; Bearbeitungszeit 4 Wochen, also wird er sein Elterngeld wohl nicht direkt bei Beginn der EZ bekommen. Naja, ist dann eben so...

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mein Mann war schon wieder arbeiten nach seinen 2 Monaten Elternzeit, da kam das Geld erst 😅
Aber dass das nicht von heut auf morgen geht weiß man eigentlich und kann vorplanen.
Ich kenne Fälle von Bekannten aus anderen Städten, die haben 9 Monate auf ihr Geld gewartet 😵😵😵😵

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Naja, es dauert ja auch ein bisschen, bis ihr nach der Geburt alle Unterlagen zusammen habt für den Antrag. Das würde ich auch mit einberechnen.

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