Umschreibung Auto

Hallo,

wir besitzen ein Auto, welches mein Mann gekauft hat. Er steht im Kaufvertrag und auch im Fahrzeugschein. Ich nutze dieses Auto und auf mich ist die Versicherung abgeschlossen.

Nun soll das Auto auf mich umgeschrieben werden. Wir gehen zur Zulassungsstelle und tragen mich im Fahrzeugbrief und -schein ein.

Bin ich somit auch Besitzer des Autos? Kann ich es z. Bsp. ohne Zustimmung meines Mannes verkaufen?

LG
Junibaby11

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Ich verweise mal auf:
https://raniessig.de/wem-gehoert-das-auto.html
Allerdings hatte ich. als eingetragene auf der zbs teil 2 nie Probleme damit, das kfz zu verkaufen. egal, ob ich oder mein mann 3s gekauft haben. WIR sind uns aber auch gut gesonnen.

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Ich danke dir für den Link. Dieser hat mir sehr geholfen.

Ich bin meinem Mann ebenfalls wohl gesonnen und dieser Sachverhalt kam uns zusammen in den Kopf!

LG
Junibaby11

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gerne.
mein Zusatz war auch nur, weil ich die Umstände nicht kannte. Es gibt ja auch Menschen, die einem (plötzlich) nicht mehr so wohlgesonnen sind.

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Nein, die Zulassungsbescheinigungbist keine Besitzurkunde!

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Wenn du als Halter im Brief eingetragen bist, darfst du das Auto auch verkaufen.

Wie alt ist das Auto denn ? Und wie viele Vorbesitzer hat es ?
Ich gebe zu bedenken, dass sich gerade neuwertigere Autos besser verkaufen lassen, wenn sie nicht so viele verschiedene Vorbesitzer hatten. Aus diesem Grund würde ich es nicht umschreiben lassen.

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"Wenn du als Halter im Brief eingetragen bist, darfst du das Auto auch verkaufen."

Das ist falsch.

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Dieses Märchen hält sich leider hartnäckig...

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Hallo,
du hast schon beschrieben wozu die Fahrzeugbescheinigungen dienen.

Sie dienen dazu ein Kraftfahrzeug zum Straßenverkehr zuzulassen und den Halter des Fahrzeuges festzulegen, nicht mehr und nicht weniger.

Mit dem kaufen und verkaufen haben diese Papiere rein gar nichts zu tun.
Sie weisen kein Eigentum am Fahrzeug nach, das steht auch extra so da drauf (Feld "C.4c").

Im übrigen sind Besitz und Eigentum völlig rechtlich unterschiedliche Dinge.
Besitzer ist man, wenn man die Verfügungsherrschaft über eine Sache besitzt.
Wenn man ein Mietauto fährt, dann ist man Besitzer des Mietautos, wenn man eine Mietwohnung hat, dann ist man Besitzer dieser Mietwohnung.
Eigentümer ist man selbstverständlich nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Besitz

Wenn man Besitz und Eigentum nicht unterscheidet, sondern vermischt/vermatscht, oder beide für das gleiche hält, dann kann man schonmal schnell unklare Antworten auf gestellte Fragen bekommen.

Gruß
Demy

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Was soll die Umschreibung denn bringen - ausser Kosten?
Einfach so "auf die Zulassungsstelle und Namen ändern" geht gar nicht. Das Procedere ist genau so wie beim Kauf eines Autos, incl. neue Nummernschilder......

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Son Quatsch, die Kennzeichen kann sie problemlos behalten.