Lehrerin schwanger NRW & BV wegen Corona

Guten Morgen zusammen,

ich würde gerne mal eure Meinung zu diesem Thema wissen :-)

Ich bin in der 16.SSW und Lehrerin in NRW. Derzeit sind ja die Schulen geschlossen. Ich arbeite von Zuhause aus und wir schicken den Schülern Aufgaben über eine Online-Plattform. Das läuft ganz gut, ich bin aber der Meinung, dass das nicht mehr ewig so weiter gehen kann. Es können keine Klassenarbeiten oder Tests geschrieben werden und ich weiß auch nicht, wie ich die Noten zusammen bekommen soll #kratz Am liebsten würde ich sofort wieder "normal" zur Schule gehen...

Die andere Seite ist aber die, dass ich schwanger bin und eben doch Angst davor habe, wenn die Schulen wieder öffnen und ich jeden Tag in 4-6 Klassen mit jeweils 30 Schülern unterrichte #zitter Derzeit darf man sich ja nichtmal zu dritt treffen. Die Infektionswelle wird dann sicherlich noch nicht vorbei sein! Irgendwie habe ich dabei ein ungutes Gefühl, auch wenn Schwangere nicht zur Riskogruppe gehören. Das weiß ich!

Ich wurde vor der Coronazeit schon zweimal für jeweils 6 Tage ins BV geschickt, weil wir einen (!!!) Influenzafall an der Schule hatten. Einen einzigen unter 750 Kindern! Das ist vom Land NRW so vorgeschrieben. Da frage ich mich, wie es nun bis zu den Sommerferien mit den schwangeren Lehrerinnen gehandhabt wird, wenn eine Infektionswelle umhergeht und die Anstecksungsgefahr weitaus größer ist als bei der normalen Influenza...

Mein FA hat mir geraten, ein BV in Anspruch zu nehmen. Er würde mir eins schreiben und es auch für sinnvoll erachten.

Habt ihr Erfahrungen bzw. was sagt ihr dazu?

Liebe Grüße :-)

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Ahh, jetzt habe ich eine ganz lange Nachricht geschrieben und der Server hat sich aufgehängt. Also noch mal von vorne.

Ich bin auch Lehrerin in NRW, an einer Realschule. Bin gerade in der 23ssw.

Aktuell bin ich genau wie du zu Hause und versorge die Schüler mit Aufgaben.

Ich orientiere mich immer an den Vorgaben vom Schulministerium. Da ist eindeutig geregelt, dass Schwangere und Lehrkräfte ü60 nicht für die Notbetreuung herangezogen werden dürfen.

Dort gibt es dann ja auch immer aktuelle Informationen wie es weiter geht.

Stand jetzt, und ich hoffe, dass ich keine Gerüchte in die Welt setze, aber so habe ich es verstanden. Sieht es so aus, dass die Schulen nach Ostern langsam wieder öffnen.
Dazu soll es wohl ab dem 15.4. Neue Informationen geben. So wie es aussieht werden wohl erst einmal nur die Abschlussklassen kommen. Das kann sich natürlich alles noch ändern, aber so verstehe ich das aktuell.

Ich war gestern beim FA und habe ihr das auch alles so geschildert. Sie fand die aktuelle Regelung gut, hat aber nichts bzgl BV oder so gesagt.

Ich werde einfach abwarten was die kommenden Tage / kommende Woche an Infos bereithält und dann mich danach richten.
Ich kann mir bald nicht vorstellen, dass von heute auf morgen wieder 600 Schüler auf einem Haufen sitzen werden.

Wir müssen abwarten, was die oben entscheiden.

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Hey!
Ich bin auch Lehrerin (zwar in nds, tut aber bei meinem Anliegen nichts zur Sache) und bin in der 28. Woche.
Es gibt eine Ergänzung zum MuSchG vom 24.3. zum Thema Corona.
Dort steht unter anderem, dass Schwangeren vom AG ein befristetes BV bei einem begründeten Verdachtsfall/bestätigten Fall im UN/in der Schule für 14 Tage nach letzter Auftreten eines Falles gegeben werden muss.

Ich rechne fest damit, dass - sobald die Schulen wieder geöffnet werden - der erste Fall nicht lange auf sich warten lässt. Und dann muss euer AG euch ins BV schicken.
Meine FÄ stellt z. B. kein BV wegen Corona aus. Das ist AG-Sache sagt sie.

Meine Schulleitung hat am Tag der Schulschließungen in nds zu mir gesagt, dass sie mich nicht mehr in der Schule sehen wollen, da mein MuSchu Christi Himmelfahrt beginnt und sie nicht glauben, dass die Schule bis dahin Fall-frei ist. Ich soll mich also krankschreiben lassen, sollte das Land keine spezifische Regelung für Schwangere Lehrkräfte treffen.

Diesen Weg werde ich auch gehen. Ich möchte wirklich nicht (unwissentlich) mit infizierten in Kontakt kommen. Ich habe großen Respekt vor dem Virus und auch Angst, durch so etwas vielleicht noch eine FG zu erleiden. Denke daher, dass es kein Problem sein sollte, sich für eine Woche oder so aus psychischen Gründen krankschreiben zu lassen. Danach schließt bestimmt dann ein BV an. Länger lässt der erste (Verdachts-)Fall bestimmt nicht auf sich warten.

Geht kein Risiko ein! Das Leben eures Kindes ist wichtiger!

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Riskieren würde ich auch definitiv nichts.

Ich meine auch nur, dass es vllt im Laufe der Woche wieder neue Beschlüsse gibt, die das aktuelle Grübeln aufklären. Vllt ergibt sich tatsächlich von selbst etwas.

Aber danke, mit der Ergänzung zu Mutterschutzgesetz wusste ich noch gar nicht.

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Darauf hoffe ich auch.
Bayern hatte Anfang März direkt alle schwangeren Lehrerinnen ins BV geschickt (Erlass vom bayrischen MK). Finde ich sehr vernünftig und ich hoffe darauf, dass das niedersächsische KMK bis zum 20.4. auch noch auf den Trichter kommt. Und das von NRW natürlich auch.

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Der Corona-Virus wurde inzwischen in die BioStoffVerordnung in die Risikogruppe 3 eingestuft.
Da die Therapie und Auswirkung einer Ansteckung aufgrund fehlender Impf- und Heilstoffe offen ist greift hier das MuSchG https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__11.html Absatz (2):
" Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung in Kontakt kommt oder kommen kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt."

Damit ist die Regelung aktuell ziemlich klar: Jeder der beruflich mit anderen Personen in Kontakt kommt ist potentiell gefährdet, damit ist für Schwangere eine Arbeitsumgebung ohne Kontakt zu anderen Personen bzw entsprechenden Schutzabstand sicherzustellen oder ein BV auszusprechen.

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https://www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/was-bedeutet-diese-einstufung-coronavirus-in-der-risikogruppe-3_94_510894.html

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Sorry, Lehrerinnen, dass ich mich hier als Sozialarbeiterin mal ranhänge.

Wow, das heisst, sobald mein Homeoffice aufgehoben ist und die normale Arbeit in der Sozialberatung losging, muss mein AG mich ins Archiv setzen oder ein BV aussprechen? Wer kann denn da beraten in RLP?

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Hallo in die Runde!
Ich bin auch ganz gespannt, wie es weitergeht. Ich habe vom BAD vor den Schulschließungen die Info bekommen, dass man bei einem Verdachtsfall 14 Tage nicht in besagter Klasse unterrichten darf. Richtig ist auch, dass wir nicht in Notgruppen eingesetzt werden dürfen. Ich bin ins der 20. Woche und auch in NRW tätig. Ich hoffe es wird eine zeitnahe Lösung geben. Meine Frauenärztin hat mir ganz klar gesagt, dass sie auf Grund von Corona kein BV ausstellen darf.

LG an alle

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Hallo, also ich habe aufgrund von corona vom FA BV erhalten, ich bin ebenfalls Pädagogin wenn auch nicht als Lehrerin tätig aber leite die Ausbildung mit jungen Auszubildenden. Mein FA meinte es sei überhaupt nicht abzusehen wie sich das Virus auf die Schwangerschaft auswirkt, er fand es unverantwortlich mich nach der Zeit im Home Office wieder ins Büro mit über 200 Beschäftigten zu schicken nur weil ich laut WHO oder RKI nicht als Risikogruppe definiert wurde. Ich bin froh das mein FA so verantwortlich gehandelt hat und fühle mich so viel sicherer.
Ich hätte gerne noch länger gearbeitet aber die Zeiten haben sich leider geändert und nun musste ich einen Monat früher gehen als eigentlich geplant.
Viele Grüße

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Hi! Bist du dir sicher, dass dein Frauenarzt diesen Grund angegeben hat? Das ist nämlich nicht rechtens. Hat er vielleicht etwas anderes aufgeschrieben?
LG

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Die Schule meines Mannes (nrw) hat grad eine Mail geschickt, in der Vorerkrankungen abgefragt werden. Schwangere und ü60 Kollegen dürfen wohl erstmal nicht zurück in die Schule.

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Hallo!
Dasbist ha spannend. Worauf bezieht die Schule denn diese Aussage?
LG

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Hier eine Veröffentlichung auf der Seite des Schulministerium NRW, die doch sehr eindeutig ist!

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Hallo an alle!
Weiß denn schon jemand wie es bei Schulöffnung weitergeht?
Liebe Grüße 🙋

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Wir haben ein 15-seitiges Dokument vom Minister bekommen, in dem Schwangere nicht in der Risikogruppe aufgeführt sind und dort steht drin, wie der Beginn gestaffelt wird. Die Umsetzung an der Schule wird heute erarbeitet und es könnte für mich am 27. wieder los gehen.
Mache mir Gedanken, was passiert, wenn ich als Verdachtsfall eingestuft werde. Dann darf ich ja gar nicht mehr zum Arzt gehen. Das wäre ziemlich suboptimal, so ab der 30. Woche, oder?

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Danke für die Antwort.
Also ich habe vor Corona ja keine Angst. Aber wie du sagst: darf man dann zum Arzt? Zählt man zu den mild verlaufenden Fällen? Ich kann diese Unsicherheit verstehen... Vor allem wenn man schon so weit ist wie du 🙄.
Oh Mann... Da bin ich Mal gespannt. Corona ist in zwei Wochen nicht verschwunden und wird wieder sprießen, wenn in den Schulen alle zusammen kommen. Ich würde mich freuen, wenn du mich auf dem Laufenden hälst. Hoffentlich läuft es so, dass du dich dabei wohl fühlst 🙋🙋

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Guten Morgen in die Runde!
Gestern gab es in NRW ein neues Rundschreiben vom Ministerium. Es sieht ein BV vor, aber zunächst nur bis zum 3. Mai. Dann müssen wir wohl abwarten, wie es danach weitergeht...
LG und einen schönen Sonntag