BV- Gehalt ohne Zuschlag

Hallo ihr Lieben,

ich habe vor meinem BV in einer WG gearbeitet als Pädagogin.
Im 24 Std Dienst und habe dementsprechend auch Zuschläge bekommen wie Nacht- oder WEzuschlag etc.
Ich bekomme aber nur meinen Nettogehalt.
Hier im Forum habe ich öfters gelesen, dass ich keinen finanziellen Nachteil haben darf wegen meiner Schwangerschaft.
Sofort zum Anwalt möchte ich nicht laufen, weil ich nach meiner Schwangerschaft gerne bei diesem Träger bleiben würde.
Wie sollte ich vorangehen? Was meint ihr?
Liebe Grüße

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Hallo, ich hatte während der ersten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot und ich habe auch nur mein reguläres Gehalt bekommen und habe meinen Arbeitgeber ein Auszug aus dem Gesetz vorgelegt aus dem hervorging dass ich als Mutterschutzlohn das Durchschnittsgehalt aus den letzten drei Monaten bekomme, wo mein Nachtzuschlag und mein Wochenendzuschlag mit berechnet war.
Bei mir steckte keine Boshaftigkeit dahinter, die Firma wusste es eben nicht besser....
Ich habe die Differenz nachgezahlt bekommen

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Naja die Zuschläge bekommst du ja nur, wenn du tatsächlich 24h Dienst schiebst oder am WE arbeitest. Im BV wird nur die Grundarbeit berücksichtigt. Das ist richtig so.

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Nein, ist es zum Glück nicht. Da hat die TE schon recht. Im Gesetz ist ganz klar hinterlegt, das man einen Durchschnittslohn inklusive der Zuschläge erhält.

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Falsch!

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Hey
Also ich bin auch im BV und habe davor auch Nacht und Wochenendzuschläge bekommen.
Jetzt bekomme ich das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate natürlich auch mit den durchschnittlichen Zuschlägen.

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Reine Verständnisfrage: ich rechne die letzten drei Nettogehälter zusammen, teile durch drei und erhalte den Zahlbetrag? Oder ist das dann der Bruttobetrag und davon gehen nochmal Abgaben ab?

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Ich würde den Arbeitgeber darauf einfach mal ansprechen. Im Endeffekt hat es für ihn ja auch keine Nachteile, da er das Geld über die Umlage von der Krankenkasse zurückbekommt. In den meisten Fällen steckt da ja keine böse Absicht hinter.

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Genau wie geschrieben. Einfach die Gehälter der letzten drei vollen Monate addieren und durch drei teilen. Das wäre was du bekommen müsstest. Grob gesagt :)

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Hallo,
bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich auch in der stationären Jugendhilfe gearbeitet und wurde von der Frauenärztin ins BV geschickt. Dir dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen. Dir muss der Durchschnitt der letzten drei Monate inklusive Zuschläge gezahlt werden. Alles andere ist falsch.

Lg

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Du hast Anspruch auf den Durchschnitt der Zuschläge aus den drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft.

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vor Eintritt der SS oder vor BV?

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Vor Eintritt der Schwangerschaft

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Also ich arbeite im Krankenhaus und somit auch an Wochenenden , Feiertagen und in den Nächten und bin ebenfalls im BV.

Die Zuschläge in dem Sinne werden dir im BV nicht gezahlt da du diese Dienste ja auch nicht absolvierst , das ist soweit korrekt!

ABER dir darf daraus kein Nachteil entstehen.
Ich zB bekomme keine Schichtzulagen im BV , ich arbeite ja auch nicht, ABER stattdessen einen Pauschalbetrag der in etwa dem Durchschnitt meiner Zuschläge in den Monaten vor der SS entspricht.

Im Endeffekt habe ich so ca 150€ weniger Netto im
Monat , was ich vollkommen in Ordnung finde , da ich ja auch null Leistung erbringe ;)

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Der Betrag den du bekommst müsste nicht nur in etwa, sondern ganz genau dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft entsprechen.
Allerdings ist dieser Zuschlag nicht mehr steuerfrei, deswegen bekommt man extra weniger.
Das relativiert sich aber wieder, denn dadurch, dass es besteuert wird, fließt es in die Berechnung fürs Elterngeld mit rein.

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Ich würde auch erstmal einen AG ansprechen. Ich hab ebenfalls in einer Wg Gearbeitet und bekomme alle Zuschläge, Bereitschaftszeit usw. Halt den Durchschnitt der letzten 3 Monate. Was bei mir, da ich auch viel Nachts gearbeitet habe rund 250€ Netto monatlich ausmacht.. Darauf würde ich nicht verzichten wollen, aber bei meinem AG ist es auch total unkompliziert gelaufen.