Überstunden und Urlaub vor Mutterschutz

Hallo Zusammen,

vielleicht hat ja jemand von euch ein paar mehr Informationen für mich zum Thema Überstunden, die man vor dem Mutterschutz/Elternzeit erarbeitet hat.
Diese würde ich gerne vor dem Mutterschutz abbauen, da mir hier ja ein Freizeitausgleich zusteht. Auch dies will mein Arbeitgeber nicht genehmigen, sondern ich soll die bis nach der Elternzeit mitschleppen (ich werde 3 Jahre Elternzeit nehmen). Ist das überhaupt rechtens? Muss ein Freizeitausgleich nicht zeitnah stattfinden?
Den Urlaub, den ich im Mutterschutz "erarbeite" will er mir auch nicht vorher genehmigen, aber ich denke dies ist rechtens, oder? Den Urlaub aus dem letzten Jahr und die Tage, die ich dieses Jahr vor dem Mutterschutz erarbeite kann er mir doch aber eigendlich nicht verwehren?
Leider versucht man mir hier über alle Wege Steine in den Weg zu legen und ich habe wenig lust mir einen teuren Anwalt zu nehmen :-(!

Da wir ein kleiner Betrieb sind und ich die erste schwangere bin und auch die einzige weibliche Person, gibts hier leider keine HR-Abteilung oder so, die man fragen könnte ;-)!

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Den Urlaub, den ich im Mutterschutz "erarbeite" will er mir auch nicht vorher genehmigen, aber ich denke dies ist rechtens, oder? - - da hat dein AG Recht, Du kannst nicht vorher schon Urlaub nehmen der dir rechtlich noch nicht zusteht.
Wie es mit den anderen Punkten deiner Frage aussieht k. A.

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Die Überstunden würde ich einfordern, ließ nochmal im Mutterschutzgesetz, aber ich glaube, dass man die nicht mitnehmen kann. Oder sie müssen die auszahlen.
Den Urlaub kannst du mitnehmen. Wenn man dir den Urlaub vorher verweigert, muss es betriebliche Gründe geben.

Ich hatte da auch Probleme mit meiner Chefin. Ich habe dann aber mehrmals auf den Tisch gehauen, weil es mich so geärgert hat. Und jetzt bin ich im Urlaub vor dem Mutterschutz.
Was sie wohl auch zum Nachdenken gebracht hat, dass ich drei Wochen krank war (Thrombose) und dann wieder gearbeitet habe. Da sahen sie ja, dass ich auch hätte im BV landen können.

Der Urlaub von letztem Jahr steht dir auf jeden Fall zu.

Und ehrlich, im letzten Trimester kann es immer passieren, dass du plötzlich Beschwerden hast. Und dann fällst du aus krank geschrieben UND darfst deinen Urlaub mitnehmen.

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Es gibt keine Regelung im MuSchuG, dass Schwangeren jeder Urlaubs- und Freizeitwunsch zu erfüllen ist :)
Die Urlaubstage und Überstunden verfallen natürlich nicht, aber der AG kann Urlaubs- und Überstundenentnahmewünsche genau wie bei jedem anderen Mitarbeiter ablehnen, wenn es betriebliche Gründe gegen die Entnahme gibt.