Gibt es hier Schweizerinnen bzw. Grenzgänger, die auch Schwanger sind, Frage Mutterschutz

Hallo ;-)

Und zwar folgendes:
Ich bin in einem Schweizer Arbeitsverhältnis tätig, bin aber Grenzgängerin mit Wohnsitz in DE. Nun bin ich in der 21 SSW, und wollte mich mal erkundingen, wie das alles aussieht wegen Mutterschutz, und Ferien....
Mein ET ist der 15.06.2020, meine Chefin meinte jetzt gerade, dass ich pro Monat 3 Tage frei habe, und wenn ich im März Urlaub nehmen will, max die 9 Tage nehmen könnte, also ich kann kein Urlaub "vorziehen"..... Wenn ich beim Austritt dann noch Resturlaub habe, würden die mir ausbezahlt werden.
Ehrlich gesagt, will ich aber nicht in meiner SS durchgängig durcharbeiten, und würde schon noch gerne meinen Urlaub nehmen.
Bis wann wird denn der Urlaub gezählt? Nur bis Juni? Oder bis dahin mir bezahlt wird? Ich bekomme ja 16? Wochen nach ET noch den Lohn ausbezahlt von CH.

Zum Mutterschutz habe ich gelesen, dass dieser nach der Geburt eintritt, was heisst das für mich, wie soll ich in der 40 Woche hier arbeiten?

Sorry, aber ich muss mich über das CH Gesetz einfach mal auskotzen.
Das einzige was der Arbeitnehmer machen muss ist 6 Wochen vorher sich krankschreiben lassen oder wie?

Vielleicht kann mich jemand aufklären.
ich danke Euch ;-)

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Ja, Schweizer Familienpolitik ist so gut wie inexistent.
Ja, es ist hier normal bis zur Geburt zu arbeiten, es ist normal wenn dies nicht geht krankgeschrieben zu werden und nur 80% des bisherigen Lohnes zu bekommen.
Es ist normal zu stehen, zu gehen, zu heben bis zu einer Gewichtsgrenze, am Patientenbett zu arbeiten usw.

Ja, es heisst immer reiche Schweiz, und wie viel wir verdienen, aber wir haben wesentlich mehr Wochenarbeitsstunden, meist weniger Urlaubstage, wesentlich höhere Krankenkassenbeiträge, schlechteren Arbeitnehmerschutz, und für Familien/Mütter echt eine deftige Hausnummer.

Du hast dich jedoch dafür entschieden als Grenzgängerin sowohl vom Schweizer Lohn als auch vom preiswerten Leben in Deutschland zu profitieren. Kann ich sehr gut nachvollziehen, ein gewisses Rosinenpicken halte ich für legitim. Sich jetzt übers Schweizer Arbeitsrecht auszukotzen halte ich für etwas unfair. Irgendwann sind die Rosinen halt aufgefuttert.... ;-)

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👍

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Hallo Nici,

Ich wohne auch an der Grenze, bin selbst keine Grenzgängerin, aber ich kenne ein paar.
Du hast vollkommen recht, dass die Schweiz in Sachen Mutterschutz und Familie echt hinter dem Mond lebt. Theoretisch müsstest du wirklich bis zum ET arbeiten. Aber du könntest dich vom Frauenarzt teilweise krankschreiben lassen, sodass du z.B. nur noch 70% oder so arbeiten musst.
Wie das mit dem Urlaubsanspruch ist, weiß ich jetzt ehrlich gesagt nicht sicher, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass in der Schwangerschaft schlechtere Bedingungen gelten als unschwanger. Du müsstest eigentlich ganz normal Urlaub nehmen können.

Liebe Grüße und eine schöne restliche Schwangerschaft

Orchifee

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Seco Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerinnen
Grünes heft gratis download. Alle fragen zum Schweizergesetz erklärt! Ja wir CH Personen sollten am Besten bis wir Presswehen haben bei der Arbeit stehen! Traurig.
Seco Mutterschutz hat auch noch ein Blatt mit Arbeitszeiten.../Bedingungen welches z.b. der Schichtdienst erklärt.
Ferien durfte ich immer nehmen egal wann.

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Hallo
Ich bin Schweizerin.
Anspruch Urlaub hast du bis dein Arbeitsverhältnis ended. Wenn es also 16 Wochen nach der Geburt (bzw. durch einen Aufhebungsvertrag) endet, hast du während des Mutterschaftsurlaub auch Ferienanspruch. Dieser darf während dieser Zeit nicht gekürzt werden. Anderst sieht es unter Umständen bei einer längeren Krankheit in der Schwangerschaft. Ob du die Tage vorbeiziehen darfst ist nach Absprache des Arbeitgebers. Ich z.b. sammle meine Ferien für nach dem Mutterschaftsurlaub.

In der Schweiz besteht kein vorherigen bzahlten 6 wöchigen Mutterschutz. Das heisst viele beziehen vorher Ferien oder werden vom FA krank geschrieben. Wenn es dir körperlich gut geht, wird dich in der Schweiz kein FA 100% schon 6 Wochen vor ET krank schreiben, da es rechtliche Konsequenzen haben könnte.

Man ist ja schwanger und nicht krank.

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Danke dir für deine Antwort. Ich geh in DE zu Ärzten, meine Hebamme hat gesagt, dass Sie mich 6 Wochen vor ET krankschreiben will mit Absprache mit meiner Ärztin.
Was für rechtliche Konsequenzen hätte das denn für mich?????

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Das würde für dich bedeuten, dass du ab dem 31 tag nur noch 80% von deinem jetzigen lohn ausvezahlt bekommen würdest. Ansonsten hat es keine konsequenzen.
Bist du sicher dass du 16 wochen ausbezahlt bekomnst? Laut gesetz sind es nur 14 wochen. Und zwei dürfte man unbezahlt noch ran hängen. AUSSER der arbeitgeber würde dir diese zwei wochen auch noch bezahlen.

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