Jahresurlaub vor Mutterschutz

Hi, ich kann mich leider nicht mehr erinnern, wie das bei meiner Tochter war. Wir müssen jetzt bis Ende Januar unseren Haupturlaub planen. Nun frage ich mich, darf ich bis zum Mutterschutz meinen gesamten Jahresurlaub auf den Kopf hauen? Denn wärend des Mutterschutzes darf der Urlaub ja nicht verfallen und wärend der Elternzeit ja auch nicht. Oder habe ich nur noch anteilig Urlaub, für die Monate, die ich noch Arbeite?

Ich bin jetzt in der 9 Woche und wollte erst im der 12Woche bekannt geben, dass ich schwanger bin, weshalb ich hier keinen auf der Arbeit fragen kann.

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Morgen,
Du hast Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutz.

Wie lange geht dieser beib dir denn?

Wenn er zb. Bis September geht dann hättest du eben bis dahin Urlaubsanspruch.

Zb. Bei 30 Tagen Urlaub im Jahr- dann eben 22 Tage Anspruch.

Liebe Grüße

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Genau, kann ich mich nur anschließen.
Hier kannst du es dir auch ausrechnen lassen:
https://www.arbeitswelt-elternzeit.de/rechner/urlaubsrechner-fuer-muetter/

Und hier noch was im BEEG steht:

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
§ 17 Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.(https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html)

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Alles klar, danke👍

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Huhu!
Kann mich auch nur anschließen.
Hab 30 Tage Urlaub im Jahr.
ET ist der 27.05.
Mutterschutz bis 22.07. (8 Wochen)
Bis Ende Juli (volle Monate) habe ich Urlaubsanspruch, also anteilig 30 Tage / 12 x 7 Monate = 17,5 = aufgerundet 18 Tage.
Lg, June