Wer kennt sich aus mit Elternzeit und BV

Huhuu, sorry wird etwas länger.

Mein Sohn wird nächsten September 2 Jahre alt. Dann ist meine Elternzeit zu Ende. Ich war in der SS im BV, da ich in der Richtung schwanger nicht arbeiten darf, was ich arbeite tut momentan ja eigentlich nichts zur Sache😊.

Auf jeden Fall hatte ich letzte Woche ein Gespräch mit meinem Chef bzgl nächsten Jahres, wann und ob ich wieder komme nach der Elternzeit. Ich habe einen unbefristeten Vertrag. So nun sagte mein Chef mir das er mich nur Vollzeit nimmt, da es ihm zu stressig wäre 2 halbtags Kräfte ein zustellen.... Ich habe natürlich nicht abgesagt sonst wäre mein Vertrag ja weg. Ich werfe meinen unbefristeten Vertrag ja nicht ausm Fenster. So nun ist es aber so das ich nie und nimmer Ganztags zurück kommen KANN und es aber auch nicht WILL und finanziell Gott sei Dank auch nicht muss. Ich glaube er hat gehofft das ich einfach sage das ich das nicht kann und es sich somit erledigt hat, aber nicht mit mir.

Wir planen für nächstes Jahr, dass ich wieder schwanger werde und hoffen natürlich das es klappt.. So nun meine Frage:

Wenn meine Elternzeit im September ausläuft, geht es ja danach beruflich weiter, wird da nochmal etwas vertraglich, schriftlich festgelegt? Und was ist wenn ich zu dem Zeitpunkt dann schwanger bin, dann bekomme ich ja wieder ein Beschäftigungsverbot. Geht das? Also das ich keinen Tag da war aber ein Beschäftigungsverbot bekomme?

Liebe Grüße

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An deinem Vertrag ändert sich nichts. Du hast ja einen gültigen Vertrag und dein Chef muss dir die gleiche Stelle bzw eine gleichwertige Stelle anbieten, was aber auch bedeutet, dass du bei einer Vollzeitbeschäftigung keinen Anspruch auf Stundenreduzierung hast.
Du müsstest also zunächst wieder Vollzeit einsteigen.

Sofern du nahtlos von BV im BV übergehen kannst, würdest du ab dem ersten Tag des neuen BV dein vertraglich vereinbartes Gehalt bekommen.

Du hättest also folgende Möglichkeiten:

1. Du verlängerst deine Elternzeit auf drei Jahre. Dann könntest du Teilzeit arbeiten gehen, da du während der Elternzeit sowieso maximal nur 30 Stunden/Woche arbeiten darfst. Der geringere Verdienst würde sich dann allerdings auch auf das künftige Elterngeld auswirken. Eine Verlängerung müsste der AG aber glaube genehmigen, oder?! Bzw dürfte er das glaube ablehnen, falls erhebliche betriebliche Gründe dagegen sprechen (hier bin ich mir nicht ganz sicher).

2. Du steigst ganz normal wieder in deinen Vertrag ein und arbeitest Vollzeit - solange, bis du wieder schwanger bist.

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Es gibt noch die 3. Möglichkeit:

Sie beantragt Teilzeit ab Ende der Elternzeit.

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Ich möchte nur auf das Thema Vollzeit und unbefristeter Vertrag im Bezug zur Teilzeit eingehen:
Bitte ließ mal im Teilzeitbefristungsgesetz nach, jeder hat gesetzlich die Möglichkeit in Teilzeit zu gehen. In Vollzeit zurück ist leider nicht geregelt.Wichtig,bist du in einer sehr kleinen Firma, muss dein AG dem nicht zustimmen.

Noch ein neues Gesetz:ließ mal über die Brückenteilzeit seit Jan.2019.Ich hoffe ivh konnte ein bisschen zur Aufklärung helfen.