Kündigen in Elternzeit

Hallo,
vielleicht kennt sich jemand aus oder war schon in der selben Situation.
Und zwar möchte ich nach meiner Elternzeit nicht mehr zu meinem alten Arbeitgeber zurück. Ich habe 2 1/2 Jahre Elternzeit beantragt und genehmigt bekommen.
Bekomme 1 Jahr Elterngeld.
Was passiert wenn ich jetzt kündige? Bekomm ich das Elterngeld gestrichen? Oder soll ich erst nach dem Elterngeld kündigen? Bekomm ich dann, falls ich keine neue Arbeitsstelle finde eine Sperrfrist vom Arbeitsamt?
Fragen über Fragen, hoffe es kennt sich jemand damit aus.

1

Hallo. Ich habe zum Ende meiner Elternzeit gekündigt. Und zu dem Monat wo ich hatte neu beginnen müssen, eine neue Stelle angefangen.
Also : Elternzeit ging bis 28.2. Ich hatte einen neuen Vertrag ab 1.3. Das würde ich Dir auch empfehlen. Immer erstmal etwas neues in der Tasche bevor man kündigt. Habe ich immer so gemacht.
Viel Erfolg!

2

Soweit ich weiß ist es egal wann du kündigst.

ICH würde jedoch erst zum Ende hin kündigen wenn ich wirklich etwas neues gefunden habe.

Werd ich selbst auch so machen, mir ist es zu unsicher wenn ich kündige und dann nichts neues bekomme. Dann lieber noch paar Monate in der "alten" Firma arbeiten und währenddessen weiter suchen, als kündigen und dann am Ende ohne Job da stehen.

3

Huhu,

das Elterngeld bleibt dir erhalten, egal wann du kündigst.

Rutscht du nach dem Elterngeldbezug in die Arbeitslosigkeit und möchtest dann ALG beziehen, so gibt es tatsächlich eine Sperre, wie ich gehört habe.
Das beruht darauf, dass die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet ist.

Von daher schließe ich mich den anderen an und würde dir raten erst zu kündigen, wenn du bereits einen neuen Job sicher hast.

LG

4

Japp, unbedingt erst kündigen wenn du eine neue Stelle hast! Du kannst dich aber bei der Arbeitsagentur schonmal arbeitsuchend melden, falls du beraten werden willst.
Wenn du kündigst und dann arbeitslos bist, bekommst du natürlich erstmal eine Sperre. Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du aber sowieso nur, wenn du dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehst. Also nicht, wenn du noch weiter in Elternzeit sein willst und noch nicht wieder arbeiten willst.

5

Hi,
generell: Erst kündigen, wenn man etwas neues hat. Du musst ja nie wieder dahin, wenn du nicht willst, aber du hast die Absicherung es zu können, falls es sein muss.
Und falls du nicht verheiratet bist ider dein Mann privat versichert ist (ohne beihilfeanspruch) auf gar keinen Fall kündigen wegen der KV...die würdest dubdann nämlich nach dem Jahr Elterngeld selbst zahlen müssen.

6

Hallo, ich habe 2 Monate vor Ablauf der Elternzeit gekündigt. Also Kündigung wirksam zum 30.6 neuer Job ab 5.8. Erstens weil meine Elternzeit zum Mitte des Monats endete und nur zum Monatsende gekündigt werden konnte. So hat es unser Anwalt mir geraten. Zumal ich dann frei war und beim besten Jobangebot zuschlagen konnte ohne dann noch kündigen zu müssen. Zum alten Arbeitgeber wollte ich auf keinen Fall zurück. Urlaub wurde ausgezahlt. Lief reibungslos.

7

Hallo,

das mit der Sperrfrist ist ein weit verbreiteter Irrtum. Bei normalen Kündigungen ist das so, aber nicht nach der Elternzeit. Ruf mal bei der Agentur für Arbeit an, die werden dich da beraten.

Bin in einer ähnlichen Situation, ein Jahr Elternzeit und will danach nicht mehr zurück in den Betrieb. Man braucht eine Absicherung. Es ist nicht das selbe, da man durch die Elternzeit ja quasi nicht mehr richtig im Betrieb ist und lange Zeit raus ist und nicht "mit gezählt" wird. So wurde es mir erklärt. Werde deswegen wenn nötig in knapp 3 Monaten Arbeitslosengeld bekommen. Gekündigt habe ich gute 3 Monate vor dem Ende der EZ, da gibt es auch andere Fristen.

LG

8

Das EG wird nicht gestrichen, aber ich kann auch nur davon abraten zu kündigen, nur weil man weiß, dass man nicht zurück will. In der Zwischenzeit kann viel passieren, der Mann verliert seinen Job, wird krank und rutscht in Krankengeld,... und man ist heilfroh dort wieder arbeiten zu können. Daher nie einfach so kündigen und die EZ-Sicherheit wegwerfen und natürlich eh immer erst dann kündigen, wenn man was neues hat!

Ich habe während der EZ einen anderen Job angeboten bekommen, beim alten AG gekündigt und beim neuen AG meine EZ fortgesetzt und Teilzeit in Elternzeit begonnen zu arbeiten.

9

Hallo🙋die anderen Mamis haben ja schon super geantwortet! Ich habe auch während der Elternzeit gekündigt,da die Tätigkeit nicht vereinbar mit der Familie gewesen wäre. Ich habe allerdings mich vorher beim Amt informiert und es gibt eine Härtefallregelung die auf mich zu traf. So bekam ich keine Sperre. Allerdings bekam ich zum Glück nur drei Monate Geld vom Amt ,da ich dann einen neuen Job gefunden hatte.

Lg