Arbeitslos und Schwanger

Hallo,
Ich habe ein paar Fragen und werde mich freuen wenn mir jemand da helfen kann.
Vor cca 3 monaten ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen und da hab ich mich bei AA angemeldet. Jetzt beziehe ich AG 1.
Das Problem ist das ich unerwaret schwanger geworden bin (8SSW).
Wenn ich diese Woche den Mutterpass bekomme möchte ich das dem AA mitteilen aber ich weiss nicht was passiert dannach? Melden die mich ab? Ich schreibe Bewerbungen immer noch. Ich mach mir sorgen weil mein Berater von AA hat zumbeispiel gesagt, dass er mich abmedet wenn ich in Kinderferien ( für 2 W bin ich mir nicht sicher ob ich betreung finde) die in August sind nicht Betreuengnachweiss bringe. Wie geht den das?
Und weiss Jemand wie es dann mit Elternzeit ist? Ich habe langsam Angst das ich dann ohne nix da stehe. Hab nen 7 jährigen Sohn den ich allein erziehe.
Ich bin sehr dankbar wenn mir Jemand antwortet. ❤❤❤

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Wie es in der Schwangerschaft ist weiß ich nicht. Aber nach dem Mutterschutz erhält man Elterngeld, da ist ja das Arbeitsamt nicht mehr zuständig. Am besten wendest du dich mal an pro Familia.

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Nein, die melden dich beim Arbeitsamt nicht ab. Du kannst weiter auf Jobsuche gehen. Eine Bekannt wurde sogar eingestellt, obwohl sie schwanger war und das nicht verheimlicht hatte.
Ich drücke dir die Daumen.

Elternzeit kannst du dann ganz normal beantragen und Elterngeld auch.

Für den Jungen wirst du ja hoffentlich Unterhalt bekommen und für as neue Kind wird es ja auch einen Vater geben, der sich daran finanziell beteiligt, oder?

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Danke für dein Antwort,
ja klar gibt es einen Vater. Aber so viel verdient er auch wieder nicht das er alles allein finanzieren kann. Jetzt schon merken wir das, dass Lohn von mir fehlt. Man muss halt langsam in das gesparrte fassen.😒
Ich hoffe auch das ich wenigstens ein Minijob finde. Ich werde das Schwangerschaft auf keinen Fall verheimlichen, das wäre nicht ok.
Nochmal danke für dein Antwort. 👍

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Hallo,

bei einer Bewerbung solltest Du die Schwangerschaft in jedem Fall verheimlichen! Es sei denn Du willst nicht mehr arbeiten bis zum Mutterschutz. Du bist nicht verpflichtet die Schwangerschaft mitzuteilen.

Liebe Grüße Andrea

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Also bei mir war es so: ich musste meinen Job kündigen weil wir umgezogen sind.
In der neuen Stadt hab ich dann erst mal Arbeitslosengeld bekommen (60% von meinem letzten Lohn) und bin quasi auch arbeitslos schwanger geworden.
Bin dann zum Arbeitsamt und hab das meinem Berater verkündet. Er hat mir dann gesagt das ich mich offiziell weiter bewerben muss, aber mich schwanger eh keiner nehmen wird. Somit hat er mich vom bewerben frei gestellt und das Arbeitslosengeld hab ich trotzdem die ganze Schwangerschaft über weiter bekommen.
Das dürfen sie einem nicht streichen.
Im Mutterschutz hab ich dann auch den gleichen Betrag weiter bezahlt bekommen und Elterngeld bekomme ich nur den Mindestsatz von 300 Euro monatlich.

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Danke für dein Antwort.
Okey mal sehen ob mein Berater auch so viel Verständniss hat 😒
Der will mich sogar abmelden nur weil mein Sohn Ferien haben wird. Das verstehe ich gar nicht. Und werde mich interessieren wie das andere leute machen. Aber eine Frau hat mir bei AA gesagt ich soll mich abwesend melden und da soll es keine Probleme geben. Komisch ist dass es mir der Berater nicht vorgeschlagen hat. Wenn ich darüber nachdenke und seine Logik genauso benutze dann muss ich in Zukunft auch keine Steuer bezahlen wenn mein Sohn Ferien hat. Da muss ich selber lachen 😂
Ich fühle mich wirklich als ich Etwas will auf was ich kein Recht habe. Deswegen glaube ich nicht das er Verstädniss für mich hat so wie dein für dich. Ich muss wohl den Berater wechseln.
Vielen dank für dein Zeit.

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Er darf dir das nicht streichen da es dein Recht ist das Geld weiter zu beziehen 😊.
Und das weis er auch. Da kann er dir sonst was erzählen.
Du kannst dich 3 Wochen pro Jahr abwesend melden, darauf hast du auch Anspruch als Arbeitslose.
Ich wurde arbeitslos und wir sind 4 Wochen später für 2 Wochen in den Urlaub gefahren.
Hab ich dem Arbeitsamt gemeldet und es war kein Problem.
LG

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Du musst es dem Arbeitsamt eigentlich garnicht melden, bekommst bis zum Mutterschutz ALG I, wenn du keine Arbeit findest, dann Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG, danach Elterngeld.

Elternzeit hast du selbstverständlich keine!

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Falsch. Du musst es melden, da 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen nach Geburt die Krankenkasse für die zuständig ist.

Und da muss dich das Arbeitsamt abmelden, ansonsten zahlen sie dir weiter Geld, was dir nicht zu steht und du hast eine deftige Rückzahlung die du leisten musst.

Zumal Bist du mit ALG1 verpflichtet Bewerbungen zu schreiben und das Arbeitsamt informiert sich natürlich wieso es nicht geklappt hat.

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Nö, die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt sind freiwillig, theoretisch könnte man da noch arbeiten.

Ich persönlich würde es dort eben nicht so früh sagen.

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