Beschäftigungsverbot.

Hallo Forum Urbia,
Ich bin in der 14. Ssw das ist meine 3. Schwangerschaft und bin 36. Ich arbeite beim Bäcker, bei uns ist es immer sehr voll und stressig, wenn ich zu lange stehe bekomme ich ein ziehen im Unterleib und Rückenschmerzen im unteren Bereich, kann mich mein Hausarzt deswegen freistellen?
Bitte keine Kommentare das ich keine Lust habe zu arbeiten, ich habe schmerzen und nicht keine Lust!!!
Danke

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Hallo, weis dein Chef das du schwanger bist? Dann muss er Dir eine Sitzmöglichkeit anbieten. Also zu lange stehen darfst du nicht! Soweit ich weis und mein Betriebsarzt das gesagt hat, kann der Frauenarzt oder der Betriebsarzt keinen mehr ins BV schreiben. Das kann nur noch der Arbeitgeber! Schreibt er dich nicht ins BV dann muss er Dir eine Alternative suchen!

So kenne ich es. Meine Arbeit hat mich sofort ins BV geschrieben (Altenpflege).

Lg

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Ja Arbeitgeber weißt Bescheid, ist aber bis heute nicht vorbei gekommen. Als ich im Büro angerufen habe das ich ein Stuhl brauche haben die gesagt wir haben einen Tritt Hocker das musste mir reichen.
Selbst ne Beurteilung von Arbeitsplatz hat er auch nicht gemacht.

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Betriebsarzt kann nur eine Empfehlung an den AG geben, das stimmt.
Ein Frauenarzt aber kann ein BV ausstellen, allerdings nur aus medizinischen Gründen.
Liegt es aber am Arbeitsplatz an sich ist nur der AG zuständig

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Also wie es klingt, ist ja der Arbeitsplatz das Problem. Also ist dein AG verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für eine Schwangere angemessene Bedingungen herrschen. Wenn er das nicht gewährleisten kann, kann er dich in eine andere Tätigkeit versetzen oder eben ein BV ausstellen.
Ärzte dürfen ein BV nur ausstellen, wenn es SS bedingte, gesundheitliche Risiken gibt. Rückenschmerzen wegen langem Stehen gehören zu den normalen SS Beschwerden und sind kein Grund für ein BV, was aber nicht heißt, dass du lange stehen musst. Wie gesagt ist der AG für die Umstände am Arbeitsplatz zuständig.

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Mein ARbeitspatz ist nicht das Problem, das Problem ist das lange stehen und die Schmerzen die ich habe. Viele Grüße

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Das habe ich schon verstanden. Aber genau das ist ja das Problem an deinem Arbeitsplatz. Dass du dort lange Stehen musst und dadurch Beschwerden bekommst. Also muss dein AG dafür sorgen, dass du dies eben nicht musst. Wenn er das nicht hin bekommt und dir auch keine andere Möglichkeit bieten kann, dann muss er dir ein BV ausstellen.
Es ist nicht mehr so einfach ein BV zu bekommen, das habe ich selber erlebt. Dein Arzt darf es dir nicht ausstellen, wenn die Beschwerden durch langes Stehen kommen.

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Huhu ... ich würde mit deinem Frauenarzt/Ärztin als erstes mal reden da du ja ss bedingt Unterleibsschmerzen hast und wenn er sagt man kann nichts machen oder sonst was und du es nicht erträgst würde ich zum Hausarzt... allerdings denke ich bist beim gyn besser aufgehoben da du ja schmerzen hast was sich auf dein Kind auswirken kann

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Ja der Gyn kann nichts machen hat er mir gesagt, deswegen wollte ich zum Hausarzt.

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Das ist nicht richtig.
Lt MuSchG ist langes bewegungsarmes Stehen nicht zulässig und sie hat Anspruch auf Sitz- und Liegemöglichkeiten sowie zusätzliche Pausen.
Das muss sie durchsetzen, notfalls mit Hilfe der Aufsichtsbehörde, und schon ist das Problem gelöst.

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Hallo

Dafür ist der Ag zuständig. Du musst auf deine Rechte bestehen.
Das was du schilderst, ist kein Grund für ein Bv.

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Hallo,

dein AG ist dafür zuständig, dass du mutterschutzgerecht arbeiten kannst. Wenn er keine Gefährungsanalyse durchgeführt hat, dann wende dich an die zuständige Aufsichtsbehörde. Dies kann die Analyse erzwingen und deinen AG mit Bußgeldern belegen, wenn er sich nicht an das Mutterschutzgesetz hält.

Rückenschmerzen und Unterleibziehen ist kein Grnd für ein individuelles BV. Ein individuelles BV steht den Frauen zu, bei denen die Ausübung des Berufes die Gesundheit und oder das Leben von Mutter und oder Kind gefärdet. Und das sehe ich bei dir nicht.

Zu meiner Geschichte: Verlust eines Zwillings in der 10 SSW inkl vier Wochen Bettruhe, Bluthochdruck seit der 14 SSW, über 35 Jahre und jetzt noch seit der 27 SSW Ss-Diabethis. Alles kein Grund für ein BV, sondern nur wenn nötig eine AU.

Die Regeln für das individuelles BV sind im Zuge der Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes verschäft worden. Ärzte, die ein unbegründetes BV ausstellen werden jetzt in Regess genommen und müssen für die Kosten aufkommen, zudem machen sich diese Ärzte strafbar. Daher werden diese BV nur noch ausgesprochen, wenn es nötig ist.

LG Morgain mit Krümel (28+4) im Bauch

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Ruf sofort den betriebsarzt an !!!

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Und woher weis ich welcher betriebsarzt für mich zuständig ist?

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Wenn ich mich nicht täusche gibt es keine Vorschriften zu welchem du gehst bzw bei mir hat anrufen gereicht
Wenn dein Chef / Firma mit dem nicht einverstanden ist werden sie dich schon zum richtigen schicken

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Was hast du in den letzten Schwangerschaften gemacht?

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Du hast doch bestimmt ein FA. Sie kann Dir ein BV ausstellen, wenn deine Arbeit sehr stressig istund dazu führt das Du Rückenschmerzen bekommst. Zum Hausarzt würde Ich nicht mit sowas gehen. Der FA ist dein Ansprichtspartner..

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Rückenschmerzen sind kein Grund für ein Bv!
Dafür gibt es eine Au!

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Komm doch den Leuten hier nicht mir gesetzlichen Fakten, das wollen viele schwangere Urbianerinnen doch gar nicht hören. 😉

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Liebe Maria,

Eine eindeutige Abgrenzung wann ein Beschäftigungsverbot durch den Arzt oder durch den Arbeitgeber auszusprechen ist, ist meist nicht möglich.

Jeder Arzt, also nicht nur der Gynäkologe, kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

So lange dein Arbeitgeber keine Gefährdungsanalyse erstellt und dir das Ergebnis mitgeteilt hat, besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Das bedeutet dass du von der Arbeitsleistung freigestellt bist und deinen regulären Lohn bekommst.

Viele Arbeitgeber wissen das nicht. Also ist Ärger vorprogrammiert.

Bist du in der Gewerkschaft? Dann sprich mit deinem Rechtsschutzsekretär. Du kannst dich auch an die Aufsichtsbehörde wenden. Das ist häufig das Gewerbeaufsichtsamt.

Und auch typische Schwangerschaftsbeschwerden können eine Gesundheitsgefahr im Sinne des Mutterschutzgesetzes sein.

Alles Gute für dich