Anträge

Hallo,

ich sitze aktuelle über dem ein oder anderen Antrag, da sich durch die bevorstehende Hochzeit und Geburt ja das ein oder andere ändert.

Tag der Hochzeit ist bei mir auch Beginn des Mutterschutzes. In den Anträgen wird gefragt, ob ich Angestellte, Rentnerin, Studentin, Nichterwerbstätige usw. bin.
Also normal bin ich Angestellte. Somit zähle ich wohl im Mutterschutz auch als Angestellte?

Und was bin ich dann in der Elternzeit? Angestellte oder Nichterwerbstätige?

Ich steh da gerade ein bisschen auf dem Schlauch und bin für Eure Hilfe Dankbar. :-)

1

In Elternzeit bist du doch weiterhin bei deinem Arbeitgeber angestellt. Also Angestellte, nur eben ohne zu arbeiten und ohne Lohn zu beziehen. Dein AG führt dich weiterhin als seine Mitarbeiterin, die eben nur im Moment nicht arbeitet.

2

Hallo du.

In der elternzeit besteht dein beschäftigungsverhältnis ja weiter und ruht eben so lange du in elternzeit bist, du bist also bei deinem Arbeitgeber angestellt, nur arbeitest du in der Zeit nicht und bekommst auch keinen Lohn.

Also bist du in der elternzeit auch Angestellte.

Lg waldfee

3

Okay, danke euch. ist ja eigentlich auch logisch, ich war nur verunsichert.