BV und krankenkasse

Hallo ihr liebe habe eine frage. Und zwar würde meine Chefin gerne einen Bescheinigung von der Krankenkasse haben das bei einen BV die Kk zu 100 Prozent bei einer Schwangerschaft die Kosten erstattet.
Weiss jemand ob die sowas ausstellen?
Lg

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Hallo,

Deine Chefin möchte dir ein BV aussprechen?

Dann muss sich deine Chefin auch um die Formalien kümmern.

LG Tanja 17+3#verliebt

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Das Problem ist zum 1.2 soll ich eigentlich einen villzeotvertrag brkommen. Habe jeth aber schon über meine ss berichtet weil es schwierig ist für mich zu arbeiten. Wir hatten schon angerufen die meinten die machen das aber ich wollte noch darum kümmern das sie es schwarz auf weiß hat das sie mir den Vertrag dann gibt. Arbeite immoment auf Stunden Basis und das ist leider nicht viel. Daher brauche ich unbedingt den vollzeit Vertrag

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Ahja, das ist natürlich was anderes. Aber dein AG müsste wissen wie und wo es beantragt wird, bzw. wer es bezahlt.

Ist ein BV denn notwendig?

Mein AG hat mir auch eins ausgesprochen und es mir per Post nochmal zu geschickt, dann bekam ich einen Anruf von meiner KK. Die haben mir nochmal mit geteilt, dass mein AG es da schriftlich eingereicht hat.

Mehr weiß ich nicht.

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Hi! Soweit ich weiß musst du garnichts machen! Das ist alles Aufgabe des AG‘s! Also sie muss sich darum kümmern wenn sie dir ein BV ausstellt

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Sie will sich halt sicher sein nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben wenn sie mich jetz trotzdem vollzeot einstellt

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Dann muss sie sich erkundigen! Das ist Aufgabe des AG‘s! Ich habe selber ein BV und habe nix damit zu tun..

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Nein, die bescheinigen das mit Sicherheit nicht.

Deine Chefin sollte sich bei der Aufsichtsbehörde informieren, wie es abläuft. Schließlich bekommt sie dein Gehalt über das Umlageverfahren zurück!

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Deine Chefin weiß gar nicht wie das abläuft oder?

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Ne und ich auch nicht bin Ihre erste schwangere

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Ah okay. Aber sie kann das BV doch nicht von einer Bescheinigung abhängig machen?
Entweder du brauchst eins oder nicht

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Ich meine so etwas müsste die Krankenkasse auch gar nicht ausstellen. Die Erstattung der Aufwendungen resultiert ja aus der gezahlten umlage 2 an die Krankenkasse. Im Falle eines BV trägt die KK 120% der Kosten. Sprich: Gehalt plus 20% Pauschale Arbeitgeberanteile zur SV.
Auf der Homepage deiner KK steht mit Sicherheit etwas zum Thema Umlageverfahren. Das kann sie sich ja einfach durchlesen. Da es eine allgemeine Regelung ist, gibt es auch keine Abweichungen davon. Alles gute!!

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Danke das war wirklich eine große Hilfe :)

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Freut mich wenn ich helfen konnte! :)

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Die KK erstattet ihr gar nichts, die zahlt nur aus der U2 aus ;)

Also soll sie mal selber nach U2 gucken und dann wird sie das finden!