Wer kennt sich mit urlaubsanspruch aus

Hallo meine Lieben, wer kann mir weiterhelfen mit meinen Urlaubsanspruch. Ich arbeite auf 450 euro und habe im Jahr 17 urlaubstage am 27.07 ist mein ET und in den mutterschutz gehe ich am 17.06 dieser ja bis 8 wochen nach ET geht bis ca 23.09 je nach Entbindung.dannach gehe ich 3 jahre in eltetnzeit. Wieviel urlaub steht mir dann dieses jahr zu wenn ich nicht komplett das jahr arbeite?

Danke für eure hilfe

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Für die Mutterschutzzeit steht Dir ganz normal Urlaub zu. Kürzen musst Du nur Deinen Jahresurlaub für die Elternzeit und hier auch nur jeden VOLLEN Monat in Elternzeit. Für jeden VOLLEN Monat, den Du in Elternzeit bist, kürzt Du 1/12 Deines Jahresurlaubanspruchs. Wenn Du also ab Mitte September in Elternzeit bist, dann sind das bei Dir 3/12 (für Oktober, November, Dezember), entspricht bei 17 Urlaubstagen dann 4,25. Inwiefern Du dann 5 Tage oder viereinhalb Tage abziehen musst oder nur 4, kann ich Dir allerdings nicht sagen, weil bei mir kamen bei der Rechnung ganzeTage raus, daher habe ich mich mit dem Problem nicht beschäftigt. Am besten nochmal im Gesetz zu Elternzeit nachschauen.

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13 Tage hast du :)

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Huhu...Du hast Anspruch für jeden volle Monat, wo du Entgelt und/ Mutterschaftsgeld bekommst. Bekommst du also bis 23.9 oder selbst 29.9 Mutterschaftsgeld, dann hast du für September keinen Urlaubsanspruch.alao müsstest du 4/12 kürzen.

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Das ist natürlich falsch. Der AG darf den Jahresurlaub nur für jeden vollen Monat Elternzeit kürzen! Das heißt, selbst wenn der Mutterschutz am 1.9. enden würde hätte sie für den September vollen Urlaubsanspruch. Steht auch so im Gesetz!

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Falsch, sie hat Urlaubsanspruch für jeden vollen Beschäftigungsmonat, also für das komplette Jahr 2019, also 17 Tage.
Nun aber das, warum sie den evtl. nicht hat.

Der Ag DARF für jeden vollen Monat Elternzeit diesen kürzen, volle Monate Elternzeit sind maximal Oktober bis Dezember.
Also darf der AG nur 3/9 kürzen, so dass sie 13 Tage Urlaub hat für 2019!

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Ich kann dir zusätzlich sagen, dass der Resturlaub auch die 3 Jahre Elternzeit bestehen bleibt. Ich hatte während der ersten Elternzeit Probleme mit meinem damaligen Arbeitgeber. Ich wollte zum Ende der Elternzeit kündigen und den Resturlaub auszahlen lassen. Das wollte der AG nicht. Mein Anwalt sagte, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt, auch wenn die Elternzeit länger als 1 Jahr dauert.

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Und noch besser, wenn er bis zur Kündigung die Urlaubskürzung nicht schriftlich mitgeteilt hat, muss er auch den kompletten Urlaub für die Elternzeit mit auszahlen!

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Das Steuerbüro meines Arbeitgebers hat es mir so erklärt, dass wenn mein Mutterschutz bis nach dem 30.06. geht, also in der 2. Jahreshälfte endet (vorausgesetzt man arbeitet seit dem 01.01. dort), ich den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub habe. Du müsstest nur in deinem Arbeitsvertrag schauen, ob da eine Klausel drin steht, dass der Urlaub durch 12 geteilt wird im Jahr des Ausscheidens (was wohl gleichgesetzt wird mit dem Ende der Mutterschutzfrist).

LG

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Ausscheiden ist nicht gleichzusetzen mit Ende des Mutterschutzes. Wenn dein AG dir deinen Jahresurlaub nicht kürzt hast du Glück, denn das Gesetz sagt etwas anderes!

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Dann hat das Steuerbüro leider so gar keine Ahnung von dem, was sie da tun!

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Du rechnest deinen Jahresurlaub durch 12 und dann mal 9. Das sind 12,75. und da kaufmännisch gerundet wird hast du 13 Tage Urlaubsanspruch. Diese bleiben mindestens 12 Monate nach Ende deiner Elternzeit bestehen.

Ich würde allerdings erst einmal 2 Jahre Elternzeit anmelden, damit hast du nur Vorteile.

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Danke für deine Antwort.
Darf ich fragen welche vorteile dadurch ?

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Welche Vorteile sollte man mit 2 statt 3 Jahren haben?

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