Kindesunterhalt

Zuerst einen schönen guten Morgen.Bin ganz neu hier ,und finde dieses Forum recht interessant.
Daher möchte ich auch mal eine Frage stellen,weil ich nicht ganz zufrieden mit dem Kindesunterhalt den ich zahlen soll.Möchte erwähnen ,das es hier um meine Lebensgefährtin geht,die geschieden ist und einen Sohn 17 Jahre hat.
Meine Lebensgefährtin ist im August 18 aus einen 40km entfernten Ort zu mir gezogen in eine eigene Wohnung,da sie als Altenpflegehelferin im 3 Schichtbetrieb arbeitet und ich in Erwerbsunfähigkeitsrente bin.Der Umzug geschah auch aus beruflichen Gründen da es ihr neuer Arbeitgeber ist.
Da ihr Sohn mittlerweile 17 Jahre ist und nicht mit ziehen wollte,ist er zum Vater gezogen.Der Sohn hatte eine Beistandschaft vom Jugendamt die dann auch aufgehoben wurde.Bisher hatte der Sohn,alles verweigert,Arbeitssuche,Berufschule ,Arbeitsamt usw.Da er hier jetzt in der Großstadt erhebliche bessere Möglichkeiten hätte zwecks Arbeit usw.suchte er sich ein weiteres Schlupfloch beim Vater um so weiter machen zu können.Dieses sah das bisherige Jugendamt genauso.
Nun aber soll meine Lebensgefährtin 273 Euro Unterhalt zahlen.Dazu folgende Fragen:
Kann sie vom Sohn Auskunft verlangen,was er macht? Da der Sohn irgendwie ein Girokonto eröffnen möchte zwecks Geldeingang angeblich für ein Praktikum.Er benötigt dazu eine Kopie meines Ausweis.
Der Vater hat UVG beantragt,ich soll auf dem Konto des Vater,s überweisen,warum nicht an die UVG Stelle?
Muß mein Sohn sich nicht beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden und evtl.Hartz 4 beantragen?
Der Vater hat Eigentum,und hat Vermögen sowie ein gutes Einkommen.
Die Aussage vom Sohn jetzt,wenn er arbeiten geht,und er dann weniger Unterhalt bekommt,dann geht er überhaupt nicht arbeiten.
Meine Lebensgefährtin ist bereit Unterhalt zu zahlen,aber unter diesen Umständen ? Habe ich die Möglichkeit weniger zu zahlen,oder bleibt mir nichts anderes übrig.
Für Antworten bedanke ich mich schon jetzt...vg

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Hallo

Dein Text ist sehr verwirrend. Ist es dein leiblicher Sohn? Warum will er eine Kopie deines Ausweises?
Liest sich nicht so, somit musst DU keinen Unterhalt zahlen, sondern deine LG.
Sie hat ein Recht darauf zu erfahren, was er macht.
Der Sohn ist 17, minderjährig, ohne Abschluss. Somit sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet, nicht der Staat.

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Danke für die Antwort.Habe mich wohl irgendwie nicht richtig ausgedrückt,entschuldigung.
Es ist der Sohn meiner Lebensgefährtin.Die Ausweiskopie benötigt er angeblich für eine Girokontoeröffnung,ebenso die ID Steuer Nummer.Die Vermutung liegt nahe ,das der Sohn etwas arbeitet und trotzdem vollen Unteerhalt veerlangt.
Das Jugendamt verlangt den Unterhaltsvorschuß,muß es mir keine Auskünfte erteilen?
Kann ich sagen,ich zahle Unterhalt sobald mir die Auskünfte vorliegen.
Muß das Jugendamt nicht erst einen Titel erwirken,dieser liegt nicht vor

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Was hast du mit dem Sohn zu tun? Du musst gar nichts zahlen! Im Leben würde ich meine Ausweiskopie nicht hergeben, schon gar nicht für ein fremdes Kind!
Warum soll das Jugendamt dir Auskünfte erteilen? Du hast keinerlei Rechte und Pfichten gegenüber dem Sohn.

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Wieso sollst DU Unterhalt für den Sohn deiner Freundin zahlen? Und wieso braucht dieser Sohn eine Kopie deines Ausweises, wenn er ein Konto eröffnen will?
#kratz

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Entschuldigung habe es wohl etwas falsch geschildert.Meine Freundin soll den Unterhalt zahlen.
Er braucht angeblich eine Kopie vom ausweis und die Steuer ID für die Raiffeisenbank um ein Konto zu eröffnen.Vermute weil er noch nicht voll geschäftsfähig ist

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Der Mindestunterhalt sind in dem Alter übrigens 370 Euro.

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Schon richtig ,aber der Vater erhält das volle Kindergeld 194 Euro

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DAs ist egal. Das ist der Mindestunterhal, abzüglich des hälftigen Kindergeldes(das darf deine Freundin abziehen). Die 370 Euro ist das, ws sie zahlen MUSS!

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Wenn deine Lebensgefährtin einen Sohn hat, der 17 ist, dann wird er ja in absehbarer Zeit 18 und alles ändert sich sowieso. Führt er sein Bummelleben weiter, hat er damit jeglichen Anspruch auf Unterhalt verspielt. Das wird er aber recht schnell feststellen. Wobei es nicht selten ist, dass einer Ausbildung ein Praktikum vorangegangen ist. Mit 17 ist man jetzt auch noch nicht SO alt, dass man behaupten könnte, das Kind hat jahrelang alles verbummelt.
Ansonsten wirbelst du hier alles durcheinander.
Ich gehe davon aus, dass deine Lebensgefährtin das Sorgerecht hat. Also kann, darf, ja sogar muss sie auch umfassende Auskunft überall verlangen, was ihr Sohn tut. Dieses Recht hat sie per Gesetz - es erlischt mit dem 18. Geburtstag.
Unterhalt zu zahlen ist ihre Pflicht - wie dir hier schon gesagt wurde, zahlt deine Lebensgefährtin deutlich zu wenig. Dein Sohn wird davon nicht leben können - das ist noch unter dem Mindestunterhalt.
Mit knapp 18 Jahren hat der Sohn noch kein Girokonto? Ich sage das nur ungern, aber meine Kinder hatten das schon in der Grundschule. Hier nochmal nachfragen, das kann ich eigentlich nicht glauben. Ansonsten müssen bei der Eröffnung des Kontos die Eltern anwesend sein und sich ausweisen und vor Ort unterschreiben - Geldwäschegesetz. Mit dir hat das nichts zu tun. Die Kopie deines Ausweises wird nicht benötigt.
Der Sohn braucht nicht ALG2 zu beantragen, da er es nicht bekommen würde. Er hat Anspruch auf Unterhalt.
Wenn der Sohn derzeit ein Sabbatjahr einlegen will, müssen seine Eltern ihm ins Gewissen reden. Beim Arbeitsamt kann er sich erst Arbeitssuchend melden, wenn er denn auch Arbeit sucht.

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Ich vermute, die "Lebensgefährtin" und die TE sind eine Person :-).

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Ja das glaub ich auch. Warum nicht gleich richtig fragen. Ist schon doof, wenn man in zweiter Person schreibt, aber sich selber damit meint.#schein

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Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, und der Sohn ein eigenes Konto haben will (was mit 17 auch mal langsam Zeit ist!!) müssen beide Elternteile den Antrag stellen, nur einer geht nicht.
Das kannst du aber auch nicht verweigern.
Ich würde dann entsprechend einfach mitgehen vor Ort zum Antrag.

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Also, auch wenn das sehr verwirrend ist, versuche ich mal meinen Senf dazu zu geben.

Der Sohn ist 17, noch minderjährig, schulpflichtig.
Es gibt einen Unterhaltstitel, dem entsprechend nachgekommen werden muss.

Aber der Junge, sowie der Vater haben beide,
eine gesetzliche Informationspflicht der Mutter gegenüber.

Kommen sie dieser nicht nach und bemüht sich das Kind nicht um Schule, Ausbildungsstelle, o.ä. kann der Unterhaltsanspruch verwirken.
Dann gäbe es gar nichts mehr.

Ich würde an eurer Stelle nochmal mit dem JA in Verbindung treten, dass eine Klärung nötig ist und wenn die nicht richtig reagieren, einen Anwalt für Unterhalts/Familienrecht einschalten. Das kann ungemein weiterhelfen.

Wozu eine Ausweiskopie vorliegen muss, ist schleierhaft und würde ich ihm auf keinen Fall zu kommen lassen.
Im Praktikum Geld beziehen, woher ?
Hört sich eher nach einem Nebenjob an oder !?#kratz
Zudem müssen beide Elternteile bei der Bank, bzw. einer Kontoeröffnung unterschreiben.

Aussagen wie, wenn ich weniger Unterhalt bekomme, mache ich gar nichts mehr, interessiert keinen und sollte man auch nicht an sich ran lassen.
Das ist das Pubertier was da durch kommt. ;-)
Aber auch ihm müssen Grenzen gesetzt werden.

Hartz4 beantragen ist Schwachsinn.
Der Vater hat ein gutes Einkommen, der Sohn lebt bei ihm,
wie Du schreibst, dann wird er da nichts bekommen.

Unterhaltsvorschuss wird vom JA an den Vater gezahlt und wird vom Unterhaltsschuldner ans Jugendamt zurück gezahlt, sofern überhaupt bewilligt.
Das bleibt dann eh abzuwarten.
Da muss man nichts an den Vater überweisen !!

Informiert euch bitte noch genauer, holt euch Hilfe, wenn ihr es nicht alleine schafft.

Alles Gute :-)