Kindererziehungszeit- Rentenbeiträge

Hallo ihr Lieben:)

Ich bin derzeit noch schwanger mit meinem ersten Kind und ich h hoffe, dass ihr Erfahrungen habt.

Mein Kleiner/ Meine Kleine wird im März 2019 das Licht der Welt erblicken. Ich möchte zwei Jahre Elternzeit nehmen aber nur ein Jahr Elterngeld ausgezahlt bekomnen ( also kein Elterngeld plus sondern den vollen Betrag jeden Monat), da ich wahrscheinlich schon eher Ende des 2. Jahres der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten gehen möchte.

Ich weiß, dass die Rentenversicherung die Elternzeit als Kindererziehungszeit ansieht und die Beiträge weiterhin in der Zeit " eingezahlt werden", also man keine Nachteile oder Lücken später in der Renteneinzahlung hat, solange man in Elternzeit ist. Wird genauso gerechnet, als wenn man arbeiten würde ( nur halt dann ein Durchschnittswert)

Aber was ist wie in meinem Fall, wenn ich im 2. Elternjahr mir kein Elterngeld auszahlen lasse, weil ich alles im ersten Jahr schon hatte? Zählt trotz nicht vorhandener Elterngeldzahlung das trotzdem für die Rente oder in diesem Fall nicht?

Stimmt es, wenn ich 3 Jahre Elternzeit beantrage, aber nach 2 Jahren schon Teilzeit arbeite ( höchstens 30 Stunden) , dass die Beiträge dann doppelt eingezahlt werden und ich somit davon profitiere?(also Einzahlung vom Bund und von mir wenn ich arbeite)

Dann wäre es doch schlau immer 3 Jahre zu beantragen; denn da ich nicht in Vollzeit zurück gehe, zahlt der Bund für mich im Durchschnitt mehr Rente ein als ich selber...

Danke für Eure Hilfe:)

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Man bekommt pro Kind 3 Rentenpunkte. Egal ob man vorher pro jahr mehr bekommen würde oder auch weniger. Das hat damit gar nix zu tun. Jedes Kind das nach 92 geboren wurde bedeutet für die Mutter 3 volle Punkte. Egal ob sie 3 Jahre daheim bleibt oder direkt nach dem Mutterschutz Vollzeit weiterarbeiten würde. Man geht die ersten Jahre generell davon aus... durch Kleinkinder eingeschränkt im Berufsleben zu sein. Sprich für Masse bleibt entweder 3 Jahre daheim oder arbeitet längere Zeit nur in Teilzeit weil sie aus Überzeugung oder weil's betreuungstechnisch nicht anders geht. Nicht Vollzeit arbeiten können.

Ich zahle seit 2005 in die rentenkasse ein. Hatte aber nur 2013 und 2014 mehr verdient als der Durchschnitt (2500 Euro brutto = 1 voller punkt) davor die Jahre kam ich nur auf 0,4-0,9 Punkte pro Jahr. Sprich 3 volle Rentenpunkte entspricht mehr als ich vorher in 3 Jahren erwirtschaftet hätte.

Du giltst in der Elternzeit generell als beitragsfrei. Auch in der KK. Du bist freigestellt aber dennoch versichert. Nix davon wird in Sozialversicherungen abgeführt. Lohnersatzleistungen gelten als an Sozialversicherungs- und Steuerfreie Einnahmen. Sprich bezogen aufs Elterngeld. Beim basiselterngeld macht es nur kein Sinn parallel zu arbeiten außer du hast ne wohltätige Arbeit und willst das alles zu angerechnet wird. Beim basiselterngeld werden die Einnahmen zwar auch abgerechnet aber erst ab der gewissen Höhe und nicht zu 100%.

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Es gibt immer 3 Jahre für die Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Unabhängig vom Elterngeld... Es gibt immer die Unterstützung vom Staat für die 3 Jahre pro Kind, egal ob man arbeitet, Arbeitslosengeld bekommt oder Elterngeld. Wenn du arbeiten gehst, zahlst du ja zusätzlich Beiträge ein. D.h. du hast in dem Fall deine Zeiten aus der Beschäftigung plus die Zeiten der Kindererziehung durch den Bund finanziert.

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Aber die Punkte muss man erst irgendwie beantragen, Oder? Die bekommt man nicht automatisch habe ich mal gehört. Stimmt das?

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Man muss einen Antrag stellen,ja. Das reicht aber auch, wenn das Kind da ist bzw. 3 Jahre alt ist. Für die Zukunft kann man es nicht beantragen.
Theoretisch kann der Papa die Punkte ja auch bekommen. Daher der Antrag.

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