Hallo zusammen,
eben rief mich eine Freundin ganz aufgelöst an. Sie hat von der Polizeit eine Vorladung wegen Einmietbetrug bekommen.
Sie hat Mitte 2005 eine Wohnung bezogen und auch regelmäßig ihre Miete gezahlt. Nachdem sie ihre Arbeit verloren hatte und ihre ganzen Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen konnte, entstanden dann natürlich auch Mietschulden.
Daraufhin wurde ihr die Wohnung gekündigt und sie ist ausgezogen. Natürlich bekam sie Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide.
In der Zwischenzeit (nach dem sie ausgezogen ist) musste sie auch die Eidesstattliche Versicherung abgeben (wegen einer anderen Sache).
EINMIETBETRUG bedeutet doch, dass man zum Zeitpunkt des Einzuges schon zahlungsunfähig ist und weiss, dass man für die Miete nicht aufkommen kann, oder??
Zu dem Zeitpunkt ging es ihr finanziell allerdings gut. Die Probleme kamen erst später.
Also kann man in ihrem Falle doch nicht von "Einmietbetrug" sprechen..
Dass sie nun Mietschulden hat, ist klar. Sie ist auch schon bei der Schuldnerberatung gewesen und zieht evtl. eine Verbraucherinsolvenz in erwägung.
Doch was erwartet sie jetzt wegen der Anzeige wegen Einmietbetrug?
Liebe Grüße Lena
Anzeige wegen Einmietbetrug / Was ist das? / Was passiert jetzt?
"Nachdem sie ihre Arbeit verloren hatte und ihre ganzen Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen konnte, entstanden dann natürlich auch Mietschulden. "
Wieso ist es "natürlich", dass bei Arbeitslosigkeit Mietschulden entstehen?!
Sie hatte nicht nur die Miete als monatliche Belastungen.
Sorry, kein Verständnis!
Miete ist neben Essen das Allerwichtigste und bevor ich meine Miete nicht zahlen kann, lasse ich lieber anderen Kram schleifen bzw. kümmere mich rechtzeitig (!), dass Raten gemindert oder ausgesetzt werden können z.b:
Nunja, für Betrug muß schon Vorsatz bestanden haben aber wenn sie erst Mitte 2005 dort eingezogen ist, müssen die Zahlungsschwierigkeiten ja relativ schnell begonnen haben. Der Vermieter kann ja erst nach 3 Monaten kündigen, dann dauert es eine Weile bis Mahnbescheide kommen, Titel vorliegen und noch länger bis zur EV....
Ich verstehe aber auch nicht so ganz, warum sie gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit ihre Miete nicht mehr zahlen konnte...
Gruß,
Andrea
Naja, das ist ja nun auch schon 2 Jahre her..
Zu dem Zeitpunkt des Einzuges war finanziell alles okay. Sie hatte keine Schulden und feste Arbeit.
Sie hatte allerdeings da schon einige Sachen, die sie monatlich abzahlen muss. Keine ungeplanten Schulden, sondern Darlehen, Rahmenkredite (Quelle, Ikea) und ein finanziertes Auto.
Die EV kam erst vor ein paar Wochen durch eine Bank, die fackeln nicht lange.
LG Lena
hi lena!!
ich hab das grad gefunden
http://www.kanzlei-breidenbach.de/Einmietbetrug-Mietnomad.459.0.html
so beschreiben die es!!
was auf sie zukommt weis ich leider nicht!!
ich hoffe es hilft dir a weng auch wenn sich der text a weng krass anhört!!
lg petra
Danke für den Link. Auf sie trifft das aber nicht zu. Zum Zeitpunkt des Einzuges hatte sie einen festen Job und konnte problemlos alles zahlen. Die Probleme kamen erst später.
LG Lena
das wollte ich deiner freundin ja nicht unterstellen!!
das hab ich ja auch gelesen!!
hab dir den link geschickt weil du geschrieben hast was heist "einmitbetrug" und das hat halt googel ausgespuckt!!
ich weis selber das man schnell schulden bekommen kann!!
wir hatten immer glück das mein mann schnell wieder arbeit gefunden hat und meine eltern uns immer finanzel unterstütz haben!!
ich drück deiner freundin die daumen das alles wieder gut wird!!
ich würde einen anwalt fragen was sie tun soll!!
wenn man wenig verdient bekommt man den anwalt bezahlt, weis ich von an freund!! sag sie soll sich da erkundigen was man da machen kann!!
lg petra
Hi,
schau mal hier:
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
Hört sich nicht gerade prickelnd an. Man kann nur hoffen, dass es wirklich nicht vorsätzlich war und deine Freundin handfeste Argumente und Beweise parat hat. Zur Vorladen sollte sie auf jeden Fall gehen, wenn nicht macht sie vieles noch schlimmer, denn das würde nicht gerade FÜR sie sprechen.
Alles Gute
Kleene