Kann mich mein Vermieter auf die Strasse setzen? Bitte, dringend..

Hallo zusammen,

mein Anwalt ist leider noch im Urlaub, daher hoffe ich, hier ein paar Infos zu bekommen.

Mir wurde meine Wohnung wegen Eigenbedarf zum 31.07.2007 gekündigt. Trotz intensiver Suche habe ich bisher keine neue Bleibe gefunden.

Kann mich der jetzige Vermieter am 01.08.2007 auf die Strasse setzen? Oder muss er mir eine Frist einräumen, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe?

Ich weiss nicht, wo ich bleiben soll. Ich habe nur noch 2 Wochen..

Liebe Grüße Lena

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Wenn die Kündigung rechtens ist, dann musst du zum 31.07. da raus.

Wurde denn schon geprüft ob die Eigenbedarfskündigung rechtens ist? In der Kündigung muss auch eine Begründung drin stehen.

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In der Kündigung steht kein Grund drin #kratz Habe mir auch nichts zu Schulden kommen lassen..

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Auf jeden Fall ist das schon mal ein Formfehler wie bereits geschrieben wurde.

Hier steht was der Vermieter beachten muss:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
Es muss ein berechtigtes Interesse für eine Eigenbedarfskündigung vorliegen.

Es gibt aber auch eine Ausnahme wo kein berechtigtes Interesse vorliegen muss. Nämlich dann, wenn er selber im gleichen Gebäude wohnt und das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen hat.
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Es muss aber auch angeben, dass er sich darauf stützt.

Hier steht wie du vorgehen kannst und wann:
http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html

Dem Vermieter hätte dein Widerspruch aber spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist zugegangen sein müssen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/574b.html
Die Zeit ist natürlich jetzt um. Allerdings hätte er dich auf die Widerspruchsfrist rechtzeitig hinweisen müssen. Wenn er dies nicht getan hat und dies auch nicht in der Kündigung steht, dann kannst du noch Widerspruch einlegen im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits.

Nun ja, du solltest also auf jeden Fall schnellstmöglich zu einem Anwalt gehen und nicht mehr abwarten.

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Hallo Lena,

das ist in der Tat eine sch... Situation für Dich.

Hast Du schon mal die rechtmäßigkeit der Kündigung überprüft? Also wurde die Frist eingehalten (wohnst Du dort bis zu 5 Jahren, dann sinds 3 Monate Kündigung, bis zu 8 Jahren sinds 6 Monate und darüber hinaus wären es 9 Monate)?
Oder hast Du vielleicht den Verdacht, dass der Eigenbedarf nur vergetäuscht ist? Wenn Du hierfür Beweise hättest, müsstest Du nicht ausziehen.
Ansonsten denke ich leider schon, da die Fristen ja dafür da sind laut Gesetz genügend Zeit einzuräumen.
Ich würde Dir vorschlagen im Google zu dem Thema zu suchen. Hier steht einiges. Ebenso gibt es hier kostenlose Informationen von Anwälten zu dem Thema. Da Du nicht mehr viel Zeit hast, solltest Du schnellstmöglich eine rechtsverbindliche Auskunft einholen, wenn nötig halt bei einem anderen Anwalt.
Wünsche Dir noch ganz viel Glück bei der Suche...

LG
Petra

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Ich gehe ganz stark davon aus, dass der Grund nur vorgeschoben ist. Der Vermieter wohnt in einem Haus hier im Ort. Sein Sohn wohnt hier mit im Haus. ich wüsste also nicht, warum er diese Wohnung nun selbst braucht..

Ich habe mir auch nichts zu schulden kommen lassen. Ich bin eine sehr ruhige Mieterin und habe immer pünktlich gezahlt.

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Hallo Lena,

hab soeben bei Deiner Antwort auf die Vorschreiberin gelesen, dass in der Kündigung kein Grund drin steht. Das ist dann auf jeden Fall ein Formfehler.

Ich kann Dir nur nochmal raten, dass Du unbedingt mit der Kündigung zu einem entsprechenden Anwalt gehst, und das ganze sehr schnell. Sollte die Kündigung nämlich wirklich nicht rechtens sein, wäre es sehr schade, wenn es Fristen gibt, binnen denen Du der Kündigung widersprechen hättest müssen. Allerdings kann man dann immer die Frist erst ab Kenntnis der Unwirksamkeit rechnen, und das wäre ja dann somit ab heute...

Außerdem habe ich das mit der Schwangerschaft eben gelesen. Es gibt bestimmte Fälle der sog. sozialen Härte, die die Kündigung nicht greifen lassen. Evtl. hast Du mit der Schwangerschaft ja eine Möglichkeit in dieser Richtung was zu machen.

Aber auf jeden Fall mit Anwalt, sonst ists leider zu spät.

Also Kopf hoch #liebdrueck und mach Dir nichts aus manchen Antworten die man hier kassiert... Als Außenstehender ist immer alles leichter zu beurteilen, wie als Betroffener.

Erzähl mir mal bei Gelegenheit wie das Ganze ausgegangen ist!


Lieben Gruß Petra

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"Oder muss er mir eine Frist einräumen, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe?"

Das hat er doch bereits getan.

Diese endet am 31.07..

Fällt Dir übrigens früh auf, dass Du dann auf der Strasse stehen wirst #augen.

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Du musst gar nicht mir den Augen rollen..

Als ob ich erst seit gestern eine Wohnung suchen würde *kopfschüttel*

Als Schwangere ist es verdammt schwer eine Wohnung zu finden. Habe viele Absagen aufgrund meiner Schwangerschaft bekommen. Warum auch immer.. Als ob die Leute selbst nie ein Kind waren..

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Hey....

hab ich was verpasst Lena?? Du hattest doch eine neue Wohnung, wolltest mit dem KV zusammen dort einziehen, Farbgestaltung war auch schon Thema im Forum, Bewilligung von Geldern zur Renovierung usw..... #kratz
Von den Problemen mit dem KV hab ich gelesen... Habt ihr Euch getrennt, so das Du die Wohnung nun doch nicht bekommst??

Fragen über Fragen.... Ich komm nur grad nicht ganz mit...

LG Yvonne #blume#herzlich

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Hallo!

Als Mieter hast du (LEIDER) immer die besseren Karten:-[. Suche nach einem Fehler in der Kündigung und du findest ihn. Wenn nicht ist es ein Härtefall und du muss auch nicht raus. Falls es vor gericht geht, hast du sicher recht.
Aber mal ehrlich, du hattest du genug Zeit dir was anderes zu suche, oder?#kratz

Grüße
Lieserl

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Ich hatte bis heute aber keinen Bock, mir eine neue Wohnung zu suchen. Ist ja viel gemütlicher so..




*ironie-off*




Lies erst mal alle Beiträge, bevor du dir ein Urteil bildest..

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Ich habe nicht alle Beiträge gelesen, richtig. Aber ich habe durchaus verstanden dass es nicht leicht ist eine Wohnung zu finden.
Ich wollte dir jedefalls klar machen, dass dir dein Vermieter im Falle des Falles eh nichts kann.

Grüße
Lieserl, die dir viel Glück bei der Wohnungssuche wünscht

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Hallo,
war bei meinen Eltern auch so. Der VErmieter wollte sie raus haben und sie konnten nichts finden obwohl wir alles nach einer Wohnung suchten. Da mein Vater ALG 2 bekommt mußte auch das Arbeitsamt zustimmen und da gab es viele Probleme einmal ging es um 10 Euro wo die Miete zu hoch war, dann waren es 5qm wo die Wohnung so groß war usw. Der Vermieter mußte Klage einreichen, er kónnte meine Eltern nicht auf die Str. setzen hat bei der Polizei gefragt sie sagten auch ohne Gerichtsbeschluss geht garnichts. Da bleiben dir locker noch 2 Monate bis das alles durch ist aber die Kosten mußt Du tragen die kann er dir belasten. Also find so schnell wie möglich ne Wohnung oder beweise ihm das es kein EB ist.

ciao tascha

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Wenn sich aber nun die Unwirksamkeit der Kündigung beweisen lässt, dann komme ich aus der Wohnung nur raus, wenn ich selbst kündige. Und dann habe ich eine Frist von 3 Monaten. Ich würde aber gern so schnell wie möglich hier weg.