ALG II und Umzug! WAs beantragen??? Geldnot!

Hallo ;-)

Erst mal möchte ich sagen, dass ich eigentlich so gut wie nie hier im Forum bin und mich auch nicht auskenne. Deshalb frage ich jetzt auch!
Nur dass ich nicht wieder so angefahren werde wie beim letzten Mal!

1. Wir werden im August umziehen. Haben aber drei Monate Kündigungsfrist und mussten zum 1.10. kündigen. Wir müssen auf jeden Fall mindestens ein Monat doppet bezahlen.
Wie läuft das, bekommt man dafür einen Zuschuss???

2. In der neuen Wohnung ist keine Küche. Wir müssen uns da erst noch was kaufen. Kann ich damit rechnen, dass ich dafür einen Zuschuss bekomme???

3. Wir müssen beide Wohnungen streichen, bzw Tapezieren. Gibt es einen Umzugszuschuss??? Zudem brauchen wir ja auch einen Transporter um all die Möbel und all das Zeug mit nehmen können. Wie sieht es da aus? Gehört das zum Umzugszuschuss, wenn es diesen gibt?

4. Hat unser Sohn kein Schrank. Stimmt es, dass ich für den Schrank auch was beantragen kann???

Ich glaube das wars!
Dann möchte ich dazu noch sagen, dass ich vor meiner ersten Schwangerschaft auch immer gearbeitet habe. Und ich werde das auch wieder tun, spätestens wenn der Kleine im Kindergarten ist. Kann mir aber auch vorstellen, dass ich in nem halben Jahr bis Jahr ein Nebenjob annehme. Nur Momentan bekommen wir halt noch ALG II weil mein Mann als Zimmermann nicht so viel verdient.

Hoff, mir kann jemand helfen. Und bitte, hackt nicht wieder auf mir rum! Es sind nur fragen!
Der Umzug ist notwendig: mein Mann muss 100 km täglich zur arbeit und zurück fahren, wir haben hier nur 65 qm und nur ein kleines Kinderzimmer, wo gerade mal das Bett unserer großen rein passt. Der Kleine schläft bei uns. Aber ich komme nur über das Bett meines Mannes in mein Bett.
Das ist halt kein Dauerzustand!
Und wir sind froh, überhaupt ne Wohnung gefunden zu haben!

LG esther

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Nun, da ihr ohne Genemigung der ARGE die bisherige Wohnung gekündigt habt, dürft ihr mit keinerlei Zuschüssen rechnen.

Scully

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Das war klar dass das jetzt wieder kommt....

Laut meiner Sachbearbeiterin war das ok so ;-)

Und jetzt zurück zu meinen Fragen!

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Hast Du das schriftlich - Glück gehabt. Warum hat diese Dir dann nicht auch noch schriftlich die möglichen Zuschüsse ausgerechnet?

Wenn nicht, dann hast Du Pech gehabt. Dann hängt alles weitere vom Wohlwollen Deines SB ab. Und die müssen Dir gar nichts zahlen - laut Gesetzteslage.

Scully

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Wenn ihr die Genehmigung der ARGE habt, am besten schriftlich, dann können die Sachen übernommen werden. Zumindest als Darlehen. Kommt halt auf die ARGE an wie die das handhabt.

Ihr braucht übrigens die Genehmigung der alten ARGE und der neuen ARGE für den Umzug.

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Ach so und ganz wichtig ist das man es beantragt, bevor die Kosten anfallen und keinen Umzugswagen mieten, bevor die schriftliche Genehmigung da ist. Denn bereits angefallene Kosten übernehmen die nicht und dafür gibt es auch kein Darlehen.

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Hallo ;-)

ERst mal danke für deine Antwort!
Wir haben die genehmigung, schriftlich, per Mail!

Es handelt sich um die selbe Arge, ich bekomme nur einen neunen Sachbearbeiter.
Habe aber bereits für die neue Wohnung die neue berechnung bekommen. Die andere Wohnung ist naütrlich teurer, weil sie größerer ist und auch in einer sTadt. Momentan wohnen wir auf dem Dorf.

Und wie läuft das bei einem Darlehen? Zahlt man das in Raten ab? Wie hoch sind dann die Zinsen?

LG Esther

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Da der Umzug aus beruflichen Gründen seitens ARGE ok ist (=für notwendig erklärt wurde, das ist doch vorher passiert, oder?), erkundigt Euch nach den sog. Mobilitätshilfen. Wenn Dein Mann noch nicht länger als sechs Monate soweit weg arbeitet, kann ein Umzug zum Arbeitsort darüber finanziert werden, die Renovierungskosten ggf. meines Wissens auch (hatte noch keine MOBI mit Renovierung zu bewilligen).

Ansonsten mit alter ARGE und Zuzugsarge regeln, ob über § 22 SGB II (Leistungen für Unterkunft) die Kosten für Umzug, Renovierung, Doppelmiete und Kaution (letztere beide darlehensweise) übernommen werden können.

Für den Schrank des Kindes kann ein Darlehen nach § 23 SGB II gewährt werden.

Gruß
Ch.

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Hallo ;-)

Danke für die Antwort ;-)

Wie wird die Doppelmiete als Darlehen vergeben?
Kaution brauchen wir keine ;-)

LG Esther

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"Wie wird die Doppelmiete als Darlehen vergeben?"

Das hängt von der Vorgehensweise Eurer ARGE ab. Ich habe es schonmal so geregelt, dass wir die Miete direkt an den alten Vermieter gezahlt haben und dass es dann über die neue ARGE mit einer monatlichen Rate von 10 % der Regelleistung der erwachsenen BG-Mitglieder zurückerstattet wurde.

Wenn eine Zahlungsaufforderung der Regionalkasse kommt, so kann man (=der Kunde) aber auch selbst mit denen eine Ratenvereinbarung treffen.

Gruß
Ch.

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kann dazu nichts sagen.
aber was anderes.es gibt neue gesetze,daß die alte wohnung nicht mehr unbedingt gestrichen werden muß.erkundigt euch mal beim mieterschutz,ob das überhaupt nötig ist.ist es oft nicht mehr,auch wenn es im vertrag steht.

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http://www.iv-mieterschutz.de/

guck mal,viell.hilft das.

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Hallo ;-)

Also, bei uns im Mietvertrag steht es, wenn man länger als 2 Jahre in der Wohnung gewohnt hat. Und wir haben länger hier gewohnt ;-)
Zudem kennen wir den Vermieter schon länger, bevor wir hier gewohnt haben. Wir wohnen hier recht günstig und wollen auch kein Ärger mit ihnen. Zumal meine Schwiegereltern auch noch hier im Haus wohnen, auch in Miete ;-)

LG ESther

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Die MOBI sind in den §§ 53 und 54 SGB III geregelt.