Urlaubsanspruch bei Teilzeit im öffentlichen Dienst?!?

Hallo Mädels.

Da unser Personalsachbearbeiter leider ganz und gar inkompetent ist#augen, kann ich ihn mit meinen Fragen leider nicht löchern, sondern wende mich an Euch. ;-)

Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und arbeite bis jetzt in Vollzeit (38,5 Wochenstunden). Bin in der 27. Woche schwanger und werde nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt gleich wieder 28-30 Wochenstunden arbeiten.

Bei 38,5 Stunden (5-Tage-Woche) habe ich einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen pro Jahr. Wieviel Urlaub habe ich denn dann jährlich bei 28 bzw. 30 Wochenstunden (weiß noch nicht genau, wieviele Stunden ich arbeiten werde - aber auch 5 Tage-Woche). #kratz

Werde voraussichtlich Mo und Die halbtags arbeiten, Mi und Do ganztags. Freitag ist bei uns eh nur bis mittags geöffnet.

Wieviele Urlaubstage habe ich dann pro Jahr zur Verfügung bzw. wieviele Tage werden dann für 1 Woche Urlaub berechnet???

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!!!!!

Lb. Grüsse
Carmen

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Hi Carmen!

Kann ich Dir gerne sagen (arbeite auch im "öffentl. Dienst";-)).

Allerdings hatte ich eine sehr nette Dame in der Personalabtlg., die es mir sehr gut erklärt hat.

Also: Du musst dann erst einmal wissen, WIEVIELE Wochenstunden Du arbeitest. - Nehmen wir mal fiktiv an 20 Stunden... (jetzt nur mal angenommen; lässt sich leichter rechnen;-)).

Diese Wochenarbeitszeit wird dann auf 5 Arbeitstage "verteilt", so dass Du dann ein TÄGLICHES Arbeitssoll (in unserem Fall von 4 Stunden) zu erbringen hast - egal, ob Du nur an 2 o. 3 Tagen in der Woche arbeitest; im "Wochensoll" musst Du auf die 20 Stunden kommen...

Dann hast Du genausoviele Urlaubstage wie Du bisher in Vollzeit hattest, nur dass dann "ein" Urlaubstag auch der täglichen Stundenzahl (in unserem Fall 4 Stunden) entspricht...

Wenn Du dann ein paar Tage frei haben möchtest hast Du aber auch zusätzlich durchaus die Möglichkeit ein paar Stunden zusätzlich "vor-" oder "nachzuholen" - so war's jedenfalls bei mir, als ich 50 % gearbeitet habe;-).

Ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte.

Alles Liebe von Manuela

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Hallo Manuela.

Dann hätte ich praktisch bei einer 28-Stunden-Woche ein Tagessoll von 5,6 Stunden. Und trotzdem 29 Tage Urlaub pro Jahr, wobei ich bei 1 Woche Urlaub auch 5 Tage dafür rechnen muss?!? Hab ich das richtig gecheckt? #gruebel

LG
Carmen

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Hi Carmen!

Ich sag's mal kurz & "bündig": YES Baby...!!!

Ist irgendwie schon komisch oder?!?? Ich musste mich auch erst mal daran "gewöhnen";-).

Ich wünsche Dir alles Liebe & Gute!

Manuela

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Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst mit einer halben Stelle, bei mir wird dies allerdings anders gehandhabt.
Ich habe bei einer halben Stelle auch nur die Hälfte an Urlaubstagen, d.h. nicht mehr 26, sondern 13.
Ich arbeite allerdings auch 2 ganze und einen halben Tag in der Woche.
Nehme ich an dem Tag Urlaub, an dem ich nur 1/2 arbeite, muss ich auch nur einen halben Tag Urlaub nehmen.

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Hallo, bei uns im öffentlichen Dienst ist es so, daß, wenn du 5 tage die Woche arbeiten gehst, egal welche Stundenzahl, dann hast du vollen Urlaub, d.h. deine 26 / 29 tage ( je nach Alter).
Gehst du nur 4 Tage die Woche arbeiten, gibt es den Urlaub anteilsmäßig.

LG

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Hallo,

bin zwar jetzt nicht mehr im öffentl. Dienst, aber ich weiß nicht, warum die das so anders machen #kratz

Also ich habe eine 50 % Stelle und 26 Urlaubstage (wie ich bei Vollzeit auch hätte) - nur das eben ein Urlaubstag nicht wie bei Vollzeit 8 Stunden hat, sondern eben 4 Stunden.

Bei meinem Minijob ist es das gleiche: 26 Urlaubstage, aber pro Tag zählt ein Urlaubstag mit 108 Minuten (oder so ähnlich).

Grüße,
Bianca

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Hallo!

Ich arbeite auch Teilzeit im ÖD. Der Urlaubsanspruch insgesamt bleibt der gleiche. Nur ist der einzelne Urlaubstag nicht soviel Stunden wert wie bei Vollzeit. Wenn Du 6 Stunden pro Tag arbeitest, ist er nur 6 Stunden wert und keine 8 wie bei Vollzeit.

Außerdem kommt es darauf an, wie viele Tage die Woche Du arbeiten gehst. Das musste ich für die Berechnung festlegen. Ich arbeite Mo bis Do und nehme entsprechend nur Mo-Do für eine Woche Urlaub. Da Freitag nicht als Urlaubstag zählt, wird der natürlich aus dem Gesamtanspruch rausgerechnet. Aber letzten Endes komme ich auf die gleiche Urlaubswochenanzahl wir ein Vollzeitarbeiter.

Anja