Mietkaution und 1. Miete zahlbar VOR Wohnungsübergabe?

Hallo,

so ich stelle dieses Thema nun hier auch nochmal rein und zwar folgendes:

wir haben über einen Makler eine courtagefreie Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft angemietet.

Mietvertrag wurde geschlossen und einige Tage später uns gesendet.

Anbei war ein Informationsblatt zur Zahlung der Kaution (3MM) und der 1. Miete.

Die Kaution soll bei Übergabe der Wohnung komplett gezahlt sein, im Mietvertrag selbst steht die Möglichkeit der Zahlung in 3 Monatsraten.

Die Anmietung der Wohnung ist zum 01.08., es wird jedoch durch das Maklerbüro gefordert, dass die 1. Miete schon bei der Wohnungsübergabe gezahlt sein muss.

Da wir in der Wohnung noch Teppich verlegen und Kühlschrank einbauen müssen, hat der Makler vorgeschlagen die Wohnung 1 Woche vorher zu übergeben.

Meine Fragen:

1. Müssen wir die Kaution komplett vor Einzug leisten?Im Mietvertrag selbst steht davon nichts, gibt sogar die Möglichkeit in 3 Raten diese zu zahlen und diese § Pasage ist auch nicht gestrichen worden im Mietvertrag. Die Sofortzahlung ist nur auf diesem "Infoblatt" vom Makler vermerkt.

2. Ist eine 1. Miete bereits schon vor Beginn des eigentlichen Mietverhältnisses fällig?Meines Wissens gilt doch der 3. Werktag zur Zahlung des laufenden Monats?Die Anmietung ist zum 01.08.

Wie sollte man hier am besten vorgehen?
Unsere noch-Wohnungen sind gekündigt und wir brauchen ja den Schlüssel um die Wohnung einzurichten.

Was meint ihr?

1

Ihr könnt das Infoblatt des Maklers hinsichtlich der Kaution ignorieren.

Mieter dürfen die vertraglich vereinbarte Mietkaution in drei Raten zahlen. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Abweichende Vereinbarungen – so der Bundesgerichtshof (VIII ZR 344/02) – sind unwirksam.

http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/kaution_1003.html


Bei der Miete würde ich allerdings nicht so widerspenstig sein. Andernfalls bekommt ihr die Schlüssel möglicherweise erst am 1. August.

Und bei der Kaution besteht zwar keine Verpflichtung, sofort den vollen Betrag zu zahlen. Aber es ist sicher für ein gutes Verhältnis zum Vermieter nicht nachteilig.

3

Also als wir die Ratenzahlung zur Kaution angesprochen hatten, hiess es dass es ja ein Hinweis von Bonität sei, wenn jemand die kaution aufeinmal zahlt und auf 3 Monate Zahlung wollten sie sich nicht einlassen.

Was kann man tun falls in dem Falle dann der Schlüssel verweigert wird?#gruebel

5

> Was kann man tun falls in dem Falle dann der Schlüssel verweigert wird?


Seite 5 dieses Urteils

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=ed144b93da24ced7365227cd4ca824d2&nr=26871&pos=0&anz=1

ausdrucken und ihm feierlich übergeben. Oder einfach auf den Mietvertrag hinweisen. Da steht ja auch nix anderes drin.

2

Hi...

also google mal bitte und dann sprich nochmal mit denen..
Die Miete zahlst du erst zum 01. eines Monats und nicht bei Schlüßelübergabe und die Kaution kann mann auf 3 mal zahlen.

Wir sind auch erst zum 1. Mai umgezogen und unsere vermieter wollten auch bei Schlüßelübergabe die ganze kaution und Miete.
Wir haben ganz höfflich bei Unterzeichnung des Mietvertrages nach gefragt, obs Ok ist, wenn wir das ganze auf 3 mal machen und denen auch erklärt, das Gesetz dafür gibt.
Die waren auch sofort damit einverstanden.

Sprich einfach mit denen...
Und wenn ich Teppiche verlegen müßte, würde ich die kaution runter handeln. Ihr zieht in 3 Jahren aus und Teppich sowie Kühlschrank sind Top und der Freud sich..

IDS..

4

#gruebelBei ums wollen die sich partout nicht auf Ratenzahlung einlassen.

Wir sehen es nicht so ganz ein alles aufeinmal zu hinterlegen zumal die 3 monatige Ratenzahlung gesetzlich geregelt ist.

Was kann man tun?#gruebel

6

Hallo,

Deinen Tips kann ich mich so gar nicht anschließen.
Sicher gibt es eine gesetztliche Grundlagen hinsichtlich der Kaution, die kann man wohl auch durchsetzen, hat dann aber nicht den besten Stand als Mieter....

Eine ganz andere Sache ist die Miete. Sicher ist die erst am ersten bzw. evtl auch in den ersten 3 Werktagen fällig, ABER die Mieter sind in diesem Fall auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen und von mir würde es in dem Fall den Schlüssel erst am ersten geben, ob da noch Teppich verlegt werden muß, ist ja nicht sein Problem.
Warum sollten sie die Kaution kürzen dürfen? Die Wohnung wird so gemietet wie besichtigt, warum sollte der Vermieter den Teppich bezahlen oder von der Kaution abziehen.....der gehört doch nicht zu seinen Pflichten. Noch weniger ein Kühlschrank....kann man beides beim Auszug mitnehmen!

Gruß,

Andrea

weiteren Kommentar laden
8

Hallo,

Wir vermieten ein Haus und haben ein anderes Haus gemietet.
Wir sind also beides, Vermieter und Mieter.
Warum zahlt Ihr nicht einfach die Miete faellig am 1.8. schon ein Woche vorher und dann ab den 1.9. die Miete jeweils am am ersten als Dauerauftrag. So wie ich es verstehe bekommt Ihr die Wohnung ja quassi eine Woche umsonst um Euch einzurichten (was uebrings sehr nett ist).

Die Kaution koennt Ihr machen wie Ihr wollt. Die Ratenzahlung ist ja gesetzlich verankert, wobei ich nicht gerne auf Pump lebe und sie lieber auf einmal weg haette.
Ihr solltet zumindest zusehen das Ihr, wenn auch nur 1/3, der Kaution bei der Wohnungsuebergabe (also eine Woche vorher) angelegt habt!

Was soll denn eigentlich die Pfennigfuchserei?
Mich nerven meine Vermieter die bisher es nicht geschafft haben einen Dauerauftrag einzurichten und das Geld kommt mal am 22, oder 25 oder gar spaeter (faellig am 20.) Auch als Vermieter hat man Kosten und ich darf zusehen wie ich meine Ersparnisse angreifen muss und staendig was umbuchen muss, weil das Geld nicht peunktlich ankommt.
Ich bin doch keine Bank!

Mir ist es ebenfalls wichtig das mein Vermieter sein Geld puenktlich bekommt, die Kaution gleich bezahlt wurde, und das wir ein gutes Verhaeltnis haben. Warum sollte ich es mir wegen solchen Peanuts versauen?

Seh es doch mal so

Gruss
Baumrock

9

> Mich nerven meine Vermieter die bisher es nicht geschafft haben einen Dauerauftrag einzurichten und das Geld kommt mal am 22, oder 25 oder gar spaeter (faellig am 20.)

Echt? Deine VERmieter überweisen dir regelmäßig Geld?

Auch haben will...

#huepf

10

Hallo,

Was meinst Du warum wir so dran interessiert sind ein gutes Verhaeltnis zu haben....?#huepf

Nee, ich bin gut im vertippen, aber das muss der Brueller schlecht hin sein.
Merke, tippe erst wenn die Augen auch wirklich auf sind.

Gruesse vom Norden der schoensten Stadt der Welt in den Sueden!
Baumrock, die jetzt wenigstens weis das EINER meinen Betrag gelesen hat #freu

weitere Kommentare laden
13

Wenn Du es Dir gleich vers....... willst beim Vermieter, dann stell Dich weiter stur.