Jahresurlaub - Elterngeld- falsch ausgefüllt?

Hallo

Vielleicht ist ja hier jemand Erfahreneres und kann mir helfen.
Ich sammle gerade alle Unterlagen für meinen Elterngeldantrag zusammen. Nun habe ich heute endlich die ausgefüllten Anlagen von meinem Arbeitgeber erhalten. Allerdings glaube ich, das er beim Ausfüllen einen Fehler gemacht hat.

In Anlage 3 ( Zeitraum während des Elterngeldbezuges) muss der Arbeitgeber eine Aussage zum Jahresurlaub treffen. Bei mir wurde ausgefüllt, das der anteilige Jahresurlaub nach der Mutterschutzfrist gewährt wird. Bedeutet das nicht, das er damit aussagt, das ich nach den 8 Wochen Mutterschutz erst meinen Urlaub nehme? Hatte das nicht so vereinbart und wollte das auch nicht. Habs sogar extra noch angemerkt, als ich ihm das Ganze zum Ausfüllen gegeben habe.
Gleichzeitig steht aber das Elternzeit vom 24.05.07 (Geburt meines Sohnes) bis 23.05.08 gewährt wird. Elternzeit und Urlaub geht doch nicht gleichzeitig oder?

Was würde passieren wenn ich die Anlage so beim Elterngeldantrag mit einreiche?

Danke
Eine total verwirrte Dani

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Hallo,
ganz genau weiterhelfen kann ich dir auch nicht.
Hab aber mal eine ähnliche Frage mit der Elterngeldstelle besprochen - Und zwar wie es ist, wenn ich den Urlaub im Anschluss an die Mutterschutzzeit nehme.
Da wurde mir erklärt, wenn der Urlaub dann ausbezahlt wird, bedeutet das ich bin berufstätig und kann nicht gleichzeitig Elterngeld beziehen!

Wobei ich auch noch nicht weiß ob mein AG das verstanden hat, ich musste es ihm jetzt auch schon zweimal erklären! Hoffentlich klappt es !

Im Zweifel einfach persönlich den Antrag abgeben und noch mal nachfragen, ob die Angabe so okay ist! Falls nicht die Anlage wieder mitnehmen und nachreichen!

Liebe Grüße
Jette

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Will morgen zur Sicherheit nochmal beim Amt anrufen.

Wurmt mich nur etwas, das ich so langen aufs Ausfüllen warten musste, und dann ist es auch noch falsch.

Dir alles Gute mit deinem AG. Vielleicht hat ders ja verstanden!

LG Dani

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Hallo Dani.

Würde das auf alle Fälle nochmal abklären mit der Elterngeldstelle. Wenn ich mich nämlich noch richtig erinnere, dann war das bei meiner letzten SS genauso. Da ich nach den 8 Wochen gleich wieder 30 Stunden pro Woche gearbeitet habe und ich im Anschluss an die 8 Wochen auch noch ein paar Tage Resturlaub genommen habe, wurden mir auch tatsächlich ein paar Euro vom damaligen Erziehungsgeld abgezogen.


LG
Carmen