'Falsches Hartz IV'

Hallo Ihr Lieben,

ich muss mir jetzt einfach mal Luft machen, ich kann bald nicht mehr.

Nachdem ich also kein UVG mehr für den Großen erhalte und auch mein Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt wurde, habe ich letzte Woche einen Hartz-IV-Bewilligungsbescheid erhalten. So weit, so gut.

Nun war ich heute mit dem Bescheid an zwei Schulen meiner Kinder, weil ich dachte, ich bekäme mit dem Bescheid einen Nachlaß aufs Büchergeld (bei 4 schulpflichtigen Kindern ein saftiger Batzen). Aber NEIN! Ich bekomme das falsche Hartz IV, nämlich nur das nach SGB II! Im Klartext: da ich arbeiten gehe und mein Möglichstes versuche, uns hier alle über Wasser zu halten bekomme ich keine Nachlässe. #schock

Das gleiche beim örtlichen Verkehrsverbund... nur Hartz IV-Empfänger nach SGB XII erhalten Ermäßigungen. Somit stehen für mich jeden Monat 48,-€ nur Busgeld für zwei der vier Kinder an. #gruebel

Ich bin sowieso traurig, daß ich unser Leben nicht aus eigener Kraft finanzieren kann, aber für eine Vollzeittätigkeit sind die Kinder einfach noch zu klein, würde ich regelmäßig alle Kinder ohne Aufsicht in der Wohnung lassen.... ne, lieber erst gar nicht ausdenken.

Also arbeite ich Teilzeit und erwirtschafte damit eben nicht genug für uns fünf. Würde ich also gar nicht arbeiten, dann bekäme ich Hartz IV nach SGB XII und damit Hilfen bei den Schulkosten der Kinder. #augen

Ich verstehe die Welt nicht mehr, irgendwie mache ich anscheinend alles doof. #kratz

Sorry, klingt wehleidig, aber heute abend bin ich einfach traurig.

Danke für Lesen
die Argonautin

1

Na das ist ja sch... ! Ich hoffe, Du bekommst noch Tips, ob man da nicht was machen kann.
Bei der GEZ ist es auch so. Kaum verdient man ein wenig Kohle, muss man die Gebühren bezahlen.
Ich weiß zwar nicht was UVG ist, aber kann der Vater nicht was extra für Büchergeld usw. zusteuern?

LG

2

Hallo Alizeeceline,

sei froh, wenn du UVG nicht kennst, und ich entschuldige mich für die Unhöflichkeit der Abkürzung.

Das ist eine Zahlung vom Jugendamt nach dem
UnterhaltsVorschußGesetz, tritt also in Kraft, wenn ein unterhaltsverpflichteter Elternteil seinen Zahlungen nicht nachkommt.

Und das beantwortet dann leider auch schon deine Frage.

Trotzdem, lieben Dank für dein Mitgefühl.#blume

LG
die Argonautin

3

Hallo,

hast du mal mit den Sachbearbeitern der Arge gesprochen?

Meine nachbarin bekommt auch Hartz IV, geht Teilzeitarbeiten und hat 3 Schulpflichtige Kinder.

Sie bekommt diese Zuschüsse für Bücher u.s.w.

LG und viel Glück

Nicole

weiteren Kommentar laden
4

Sorry, aber: Soviel falsches Zeug auf einem Haufen...!!! Das ist ja nicht auszuhalten. Wie wäre es mit googeln, bevor man so losweint?

Tipp: Vor lauthals maulen, erst mal richtig informieren.

Hartz IV bekommt in Deutschland KEIN MENSCH, das schreibe ich hier wohl schon zum hundertsten Male! :-[

Leistungen nach SGB XII (Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch) bekommen Menschen, die nicht mehr arbeiten KÖNNEN, also solltest Du verdammt froh sein, keinen Anspruch auf "Grunsicherung im Alter und bei ErwerbsUNFÄHIGKEIT", so heißt das nämlich, zu haben!

Du erhältst "Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II - ALG II - nicht Hartz IV) und ich bin mir relativ sicher, dass Du in der Schule die falsche Info bekommen hast, denn die Leistungshöhe ist bei beiden Leistungen nahezu die gleiche und Schulsekretärinnen sind nicht unbedingt Fachfrauen für sowas, selbst schon oft bei Kunden erleben müssen.

Es kann natürlich sein, dass man es Dir wegen der Arbeit ablehnt, denn damit hast Du sowieso schon mal mehr als die Leute, die nur ALG II bekommen, denn es wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet.

Tipp: Wende Dich an das Stadtschulamt oder das Landratsamt/Schulbehörde und frage da nach.

Gruß
Christine

8

Guten Tag Christine,

nur mal so nebenbei, wenn ich 'lauthals losweinen' würde, sähe das ganz anders aus.

Ich habe sowohl 'gegoogelt' als auch mit mehreren Personen über die Situation gesprochen. Auf den Befreiungsanträgen der Schulen und des Verkehrsverbundes steht ganz deutlich, nur für 'EmpfängerIn nach SGB XII' - und das bin ich nunmal nicht.

Auch ich hatte einst die Gabe, mich über unsachgemäße Verwendung von Redewendungen/ Wörtern aufzuregen. Das Leben hat mich gelehrt das es egal ist wie man es nennt, solange alle Beteiligten wissen, was gemeint ist. Somit ist die Bezeichnung -Hartz IV- durchaus legitim, weil allgemein üblich.

Im letzten Absatz meines Postings habe ich selbst geschrieben 'es klingt gerade wehleidig' aber ebenfalls, daß ich einfach gerade traurig bin. Hier ist eben niemand mit dem ich darüber reden könnte, deswegen habe ich mir per posting ein wenig Luft gemacht.

Ich empfinde es als sehr schade, von dir dermaßen einen übergebraten zu kriegen. Dennoch gönne ich dir und jedem hier, daß er/sie das Leben besser im Griff hat und mit solchen Schwierigkeiten nicht konfrontiert ist.

In diesem Sinne wünsche ich dir einen schönen Tag.

Liebe Grüße
die Argonautin

10

Zur Info vorab: Ich war selbst schon im ALG II-Bezug, ich weiß also durchaus, was es heißt.

Und nein, die Bezeichnung "Hartz IV" ist nicht deshalb legitim, weil jeder ohne nachzudenken den Unsinn, den die Medien und einige Politiker daherquatschen, nachplappert. Du sprichst gar von "falschem Hartz IV", was nun wirklich grundverkehrt ist. Hartz IV bezeichntet lediglich einen Teil einer Reform, auf Grund derer SGB II und XII eingeführt resp. geändert wurden (das Bundessozialhilfegesetz war schon länger das SGB XII).

Mich nervt es einfach mittlerweile total, wieviele Fehlinfos zu SGB II und XII kursieren (siehe auch Dein Irrglaube, wenn Du nicht arbeiten würdest, würdest Du Leistungen nach SGB XII bekommen und dann erst die Zuschüsse) und das fängt bei der falschen Bezeichnung an.

Wie gesagt: Wende Dich an zuständigen Behörden, Schulsekretariat ist nicht erste Anlaufstelle der Wahl - das musste ich hier bei uns schon erleben, als seitens Sekretariat auf dem Elternabend ausgerichtet wurde, wer ALG I (eins) bekäme oder Arbeit habe, könne grundsätzlich keinerlei Hilfen zur Finanzierung der Klassenfahrt bekommen. Eine grundfalsche Aussage, inzwischen haben ca. 7 Eltern dank meiner Hilfe einen Zuschuss nach § 23 SGB II erhalten.

Gruß
Christine

weitere Kommentare laden
5

"Würde ich also gar nicht arbeiten, dann bekäme ich Hartz IV nach SGB XII"

Nochmal, damit es ganz klar wird: Das ist Unsinn!

6

Hallo,

ich bin auch der Meinung, das man dir in der Schule etwas falsches gesagt hat. Ich schule dieses Jahr mein erstes Kind ein. Beim Elternabend im Mai sollten alle AlG II- Empfänger ihren aktuellen Bescheid mitbringen.

Wir wurden auf einer Liste notiert, und haben dann von der Stadt die Info´s erhalten, die benötigt werden, um etwas zu sparen.

Unter anderem wurde eben festgestellt, das Empfänger nach SGB II und SGB XII eingeteilt wurden. Aber Unterschiede bei der Ersparnis gibt es dabei nicht.

Die einzige Bedingung die gefordert wurde, ist: Der gültige Bescheid muß nach dem 01.08.2007 ausgestellt worden sein. Also werde ich Anfang August meinen LB anrufen, und mir ein Schreiben zusenden lassen, in dem steht, das der Bescheid weiterhin seine Gültigkeit behält.

Wende dich ans Schulamt, oder an den Träger der Schule. Die werden dir sicher weiter helfen.

LG von Irina; Yannick (6 Jahre) und Neela Yasmin (6 Monate)

9

Mal was ganz anderes: Kann eine Schule die Eltern zwingen die Schulbücher zu kaufen? Meine Mutter hat sich damals geweigert und ich habe die Bücher dann geliehen...

11

Hallo!

Man kann sie auch leihen, aber das ist im Verhältnis auch recht teuer und wenn man mehrere Kinder hat, lohnt sich der Kauf auf jeden Fall!

lg

melanie , mit Lehrer als Göttergatte;-)

12

Hallo,

dazu kann ich nur sagen, dass wir ergänzendes ALGII bekommen, mein LG also rbeiten geht und wir ohne Probleme die Schulbuchbefreiung beantragen konnten.

Mein Sohn ist mit der ersten Seite des Bescheides zur Schule (mehr brauchen die nicht wissen) und gut war das.

ALGII ist ALGII, da gibts keine Unterschiede. Ich habe aich noch nie Probleme damit gehabt, solange wir dieses Geld bekommen.

lG Katy

14

Also ich gehe auch arbeiten und bekomme ergänzend Hartz IV nach SGB II.

Ich habe den Bescheid eingereicht und brauche nicht einen Cent für die Schulbücher bezahlen.

LG Ivonne