Muss ich der ARGE meine Kontoauszüge zeigen?

Hallo zusammen,

meine Leistungen für ALg II laufen aus und ich muss einen neuen Antrag stellen. Bisher musste ich immer meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen.

Ich habe damit auch kein Problem, ist alles sauber ;-)

Trotzdem würde ich gern wissen, ob die ARGE meine Kontoauszüge überhaupt verlangen darf. Ich habe mal gehört, dass sie es nur verlangen dürfen, wenn ein begründeter Verdacht besteht.

Kann ich einfach meine Kontoauszüge verweigern? Mit welcher Begründung? Was soll ich sagen?

LG Lena

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Hallo,

ich habe meinen letzten Antrag abgegeben und da kam nie die Frage nach den Kontoauszügen.

Anfang der Woche werde ich den neuen Antrag abgeben und auch wieder die Auszüge nicht beilegen, wenn sie sie sehen wollen, dann sollen die sich melden.

Ich hab zu meiner SA nen guten Draht und die schickt mir ne Mail oder ruft an, wenn was ist.

Ich würd die bei Abgabe nicht drauf aufmerksam machen und falls die was sagen nachreichen.

Des Öfteren hab ich hier schon gelesen, dass man sie nicht vorzeigen braucht und soll, aber ich würds auf Verlangen zum. tun, denn sonst kommt man doch automatisch in den Verdacht was zu verbergen.

Das ist meine Vorgehensweise, aber hier wirst du bestimmt auch Antworten kriegen, die dir sagen, dass du dich auf jeden Fall verweigern sollst, da es nicht rechtens ist, die Auszüge zu verlangen.

Muss jeder selber wissen, ich würd sie zeigen und gut.

Gruß Katy

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Ich habe bis jetzt alles gemacht was sie wollten. Habe dann im Nachhinein erfahren, dass ich es nicht hätte tun müssen. Z.B. stehet die ständig vor der Tür und wollen meine Wohnung sehen. Ich habe sie bis jetzt immer reingelassen, habe ja nichts zu verbergen. Nur verstehen tue ich es nicht..

Daher wollte ich jetzt auch mal was sagen wenn sie wieder was verlangen, was nicht sein müsste.

Daher würd ich gern wissen, wie es nun offiziell ist..

LG Lena

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Relevant sind Kontoauszüge nur bei Erstantragsstellung. Bei Fortzahlungsanträgen nicht. Darum dürfen sie nicht verlangt werden, außer bei begründetem Verdacht. Ein begründeter Verdacht ist nicht, wenn der SB einfach behauptet er hätte einen Verdacht.

Um Ärger zu vermeiden sollte man die Kontoauszüge vorlegen. Ausgehende Buchungen darf man schwärzen. Nur die eingehenden nicht.

Besteht man auf sein Recht, kann man dagegen angehen, allerdings hat man in der Regel erst mal Schwierigkeiten, weil man dann z. B. kein ALG II mehr bekommt, bis das geklärt ist.

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Ärger habe ich eh schon genug (Kürzungen, die dann doch nachgezahlt wurden / Miete wurde nur zur Hälfte übernommen weil sie dachten hier wohnt noch jemand ohne Anzeichen gefunden zu haben / neue Wohnung wurde nicht genehmigt, obwohl sie günstiger ist als meine jetzige / Zuschuss für SS bekam ich nur nach Androhung von rechtlichen Schritten etc.)
Im 5. Monat wurde mir zu einer Abtreibung geraten und solche Scherze..
Mehr Ärger kann es kaum mehr geben..
Jetzt will ich auch mal anders..

#danke für deine Antwort #liebdrueck

LG Lena

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Hallo,

na wenn du dir den Ärger antun willst, dann zieh das durch, dein recht wäre es auf jeden Fall, aber ganz ehrlich könnte ich mir in keinster Weise ein Sperre leisten und auch meine Nerven wären mir zu schade, mich mit denen anzulegen.

Wie auch immer du dich entscheidest, du bist im Recht!

lG Katy

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