Elternzeit - auch bei Rentenversicherung bescheid sagen?????

Hallo, Mädels!

Bei euch liegt der Antrag auf Elternzeit noch nicht ganz so lange zurück wie im Kleinkind-Forum ;-) deshalb frage ich hier mal...

Und zwar: gerade eben rief mich meine Schwester an - ebenfalls in Elternzeit wie ich und mittlerweile auch wieder schwanger #freu
Sie meinte, dass eine andere Bekannte ihr gesagt hätte, dass man beim Antrag auf Elternzeit auch der Rentenversicherung bescheid geben muss - wenn nicht, wird die Elternzeit nicht auf die Rente angerechnet. Diese Bekannte hatte wohl auf einer Auflistung ihres Werdegangs entdeckt, dass ihre Elternzeit nicht vollständig angegeben war. Daraufhin rief sie bei ihrer Rentenversicherung an, wo sie etwas dumm angemacht wurde, dass sie das hätte wissen müssen etc etc - sprich: selbst schuld! Jetzt ist es zu spät und ein Jahr geht flöten #schock

Jetzt ist meine Schwester (und auch ich ehrlich gesagt) etwas verunsichert, was nun stimmt.
Macht das nicht der AG? Muss man das wirklich selbst melden? #gruebel Oder ist das alles Quatsch und es wird doch automatisch gemeldet???

Kennt sich da eine von euch aus? Wäre nett, wenn ihr mich etwas aufklären könntet! #danke

LG, Elke+Anna #blume

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Hallo,

sofern du in einem Arbeitsverhältnis stehst, meldet dein AG dies automatisch der Rentenversicherung.

LG Jerry, die sich gerade selbst in Elternzeit befindet

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ja, das dachte ich eben auch - und meine schwester natürlich ebenfalls ;o)
aber ich habe gerade eben in meinen rentenversicherungs-unterlagen nachgeschaut - und bei mir fehlen auch große teile in der auflistung meines werdegangs. der mutterschutz steht noch drin, aber dann ist schluss... ohweh...
ich rufe morgen mal dort an, mal sehen, was ich erzählt bekomme...
aber danke für deine info! lg, elke

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Hallo Elke,
ich meine der Arbeitgeber meldet das bzw. der Arbeitgeber gibt der jeweiligen Krankenkasse bescheid und von dort wird die Elternzeit gemeldet.
Ich arbeite zwar selber bei einer Krankenkasse aber in einer anderen Abteilung. Wenn Du unsicher bist, ruf morgen mal bei Deiner Krankenkasse an. Die müssen das auf jeden Fall wissen.
LG Nicki und Luca (9 Monate)

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läuft das über die krankenkasse? ich weiß noch, ich habe bei der krankenkasse den bescheid vom fa abgegeben, als ich schwanger war. hat das auch was mit der rentenversicherung zu tun?? ohje, so langsam blicke ich gar nicht mehr durch :(
ich rufe morgen mal bei der rentenversicherung an und lasse mir das blondinengerecht erklären ;o)) (ich bin nämlich eine)

lg, elke

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ja die Meldungen zur Rentenversicherung laufen alle über die Krankenkasse.
Die Bescheinigung vom FA war ja für das Mutterschaftsgeld. Die Zeit des Mu-Geldbezuges wird als Anrechnungszeit von der Krankenkasse gemeldet. Und wie gesagt die Elternzeit müsste vom AG kommen.

LG Nicki

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Hi,

also, ich will ja jetzt keinen Mist erzählen, aber ich bin mir relativ sicher, dass bei mir das Standesamt(?) die Geburt gemeldet hat.

In dem Schreiben steht
"... ihre zuständige Meldebehörde hat uns aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen von der Geburt Ihres Kindes unterrichtet... Die Erziehungszeiten werden Ihrem Versicherunskonto nicht automatischh gutgeschrieben, sondern vom Rentenversicherungsträger erst im Rahmen einer späteren Kläsrun des Versicherungskonos anerkannt, sofer nachfolgende Voraussetzungen gegeben sind..."

Bin Studentin und stehe in keine Arbeitsverhältnis mehr.

LG
ANJA

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und was bedeutet das jetzt für dich? musst du da noch was machen oder läuft das automatisch seinen bürokratischen werdegang?? sehr verwirrend, diese materie, nicht?

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Hi,

also, für mich heißt das, dass das alles seinen Gang geht. Ich musste im Februar zur Kontenklärung#augen und hab da explizit nochmal nachgefragt. Ich hab bei Lukas die 3 Jahre angerechnet bekommen und bei Larissa jetzt auch.. Aber, da fällt mir ein.. Ich glaub, ne Geburtsurkunde müssen wir noch vorlegen#kratz (sonst könnt ich mir ja 10 Kinder andichten...)...

So, hoffe wirklich, dass ich keinen Mist erzähle.

Aber, dieses bürokratische Zeugs....:-[#augen

Naja, nützt nix.
Wenn du unsicher bist, frag doch einfach mal bei deiner Rentenstelle nach...

LG
ANJA

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Hallo Elke

ich arbeite selbst bei der Rentenversicherung, wenn ich denn nach meiner Elternzeit wieder arbeite #freu.
Also was eure Bekannte da erzählt hat, ist völliger Quatsch. Die Geburt wird automatisch gemeldet an die Rentenversicherung. Dann bekommst du die Antragsformulare zugesandt.
Du kannst aber diese Anträge auf Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten getrost später stellen. Das ergibt sich schon aus dem langen Zeitraum. Kindererziehungszeiten gibt es für 3 Jahre und Kinderberücksichtigungszeiten für 10 Jahre. Also müßtest du die restlichen Zeiten sowieso irgendwann nachtragen lassen, wenn du es jetzt schon machst. da sie nicht für die Zukunft anerkannt werden.
Du mußt dich jetzt nicht bei der RV melden, das kannst du alles irgendwann machen lassen, wenn du dein Versicherungskonto mal komplett klären lassen willst (Antrag auf Kontenklärung). Und wenn es erst kutz vor der Rente ist.

LG Lenimum

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hallo! #freu

#danke für deine antwort #freu
ich habe heute morgen bei meiner rv angerufen und die haben mir genau das gleiche gesagt #pro
jetzt bin ich beruhigt. ich habe diesen antrag zwar nicht zugesandt bekommen #gruebel zumindest kann ich mich nicht erinnern #hicks aber die nette dame am telefon sagte, dass da ein anruf genüge, dann bekäme ich diesen antrag auf jeden fall nochmal zugeschickt.
super! bin ich froh, dass da nichts schiefgelaufen ist #freu

lg, elke+anna #blume