Steuererklärung, wann muss man die machen?? Hilfe!

Hallihallo,
also wir haben ...Nie steuererklärung gemacht. Waren in der Ausbildung und ich bin seit dem im Erziehungsurlaub und mein Mann ist der alleinverdiener wo es gerade mal für uns reicht...
Ab wann MUSS man denn die Erklärung machen???
Also er hat Steuerklasse 3 mit 2 Kindern und zahlt + - 3 Euro Lohnsteuer. Er hat am ende 1350 Euro raus... sir ende März. Davor waren es 1290 Euro.

Danke euch in voraus

lg
Estefania

1

also ich empfehle euch eine zu machen, denkt ihr gar net dran viell. doch was zurückzubekommen, gerade wenn du nicht verdienst und er die 3 hat?!

stichtag für 2006 ist heute

2

aber warum sollten wir was zurrück bekommen wen wir fast gar keine lohnsteuer zahlen?
Also mein gatte verdient 1726 Brutoo seit ende märz. Er hat Lohnsteuerklasse 3 und beide Kinder eingetragen. Ich bekomme 300 Euro erziehungsgeld und wir bekommen für beide Kinder kindergeld. Es ist wenig aber es reicht uns . Da gibt es doch nix zu holen oder?
Danke

5

viell. habt ihr ja zumindest soviel zum gegenrechnen...dass ihr das bissl steuer wieder rausbekommt???? versicherungen? zuzahlung arzt, nebenkostenabrechnung - hausmeisterdienst etc, arbeitsmittel, fahrtweg zur arbeit..., kinderbetreuungskosten

braucht ja keine machen wenn ihr net wollt oder zuviel geld über habt ;-)
war nur ein tipp

3

So weit ich weiss, seid ihr bei der Lstklasse 3/5 zu Abgabe einer Lohnsteuererklärung verpflichtet.

LG

4

nein, das ist nicht richtig.

Ich war heute morgen beim Finanzamt (sind auch 3/5), da ich dachte, heute wäre Abgabetag. Die wirklich super freundliche Dame schaute in den Computer und sagte mir, dass mein Mann und ich nicht abgabeverpflichtet wären und somit bis zum 31.12.08 Zeit hätten.

Also kann es mit dem Stichtag nicht allein an der Lohnsteuer-Kombination 3/5 liegen.

LG
christina

6

häh? Was hat das jetzt mit Stichtag zu tun? Ich dachte nur, dass bei 3-5 man eine Steuererklärung abgeben MUSS. Ich habe nicht gesagt, WANN man das machen muss. aber wenn es nicht so ist, dann gut, habe ich mich geirrt ....

LG

weitere Kommentare laden
9

Hallo,

hier mal der Text aus der Anlage der Einkommenssteuer:

"Erklärungspflicht:
Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, z. B.
– wenn die Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 € betragen;
– wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat;
– wenn der Arbeitnehmer bestimmte Lohn- / Entgeltersatzleistungen von mehr als 410 € bezogen hat;
– wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist;
– wenn das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat (ausgenommen Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Zahl der Kinderfreibeträge);
– wenn bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder beide Elternteile eine Aufteilung des Freibetrags zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung oder des einem Kind zustehenden Pauschbetrags für Behinderte / Hinterbliebene in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen;
– wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre ermäßigt besteuert worden sind;
– wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist (Großbuchstabe S).

Personen, die keinen Arbeitslohn bezogen haben, werden mit ihren steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben deshalb ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben."

Also meiner Meinung nach seid ihr nicht verpflichtet.

LG Christiane

10

Und was ist damit:

"– wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse #aha V oder VI besteuert worden ist; "

???!!!

11

Sie hat doch keinen Arbeitslohn bezogen. Ihr Mann ist Alleinverdiener und in Steuerklasse 3 (oder hab ich da was falsch verstanden???).

weiteren Kommentar laden