Verzicht auf Pflichtteil vom Erbe?

Hallo,

leider haben wir ein sehr schlechtes Verhältnis zu meinen Schwiegereltern. Mein Mann sollte gestern wegen "Erbschaftsangelegenheiten" zu ihnen fahren (350 km).

Am Telefon wollten sie nichtmal einen Hinweis geben, worum es geht. Mein Mann ist also dort und bekam gleich die erste Standpauke. Dann wurde gesagt, er möchte bitte auf sein Erbe verzichten.
Es handelt sich dabei um ein etwas besseres Einfamilienhaus. Falls ein Elternteil stirbt haben sie Angst, dass mein Mann seinen Teil ausbezahlt bekommen möchte. Was ja gar nicht so ist.
Dann wurde ein Zettel aus der Schublade gezogen und er sollte dort sofort eine Verzichtserklärung unterschreiben. Hat er natürlich nicht getan. Mitnehmen durfte er den Zettel auch nicht.

Nun kann es aber ja z.B. so kommen, dass der Vater stirbt. Dann verkauft die Mutter das Haus und schenkt der Schwester meines Mannes ganz viel Geld oder gibt es eben für irgendwas aus (neuer Mann oder so). Wir sind aber ja wenn sie z.B. pflegebedürftig ist für sie zuständig oder? Kann man sich nicht irgendwie absichern, dass man den Pflichtteil für die Altersversorgung festlegt oder so?

Ich hoffe, jemand weiß Rat.
Danke.

LG

Pegasus

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Sollte z.B. der Vater sterben, hat dein Mann drei Jahre Zeit, seinen Pflichtteil anzumelden.
Wo ist das Problem?
Existiert ein Testament?
Wenn nicht, steht ihm sogar der gesetzliche Erbteil zu.
Sind noch Geschwister da?

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Das Problem ist, dass die Verzichtserklärung unterschrieben werden soll.
Nein, es existiert kein Testament.
Eine Schwester ist da.

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Die Erklärung soll er natürlich nicht unterschreiben.
Wenn die Eltern sich schützen wollen, sollen sie ein Berliner Testament machen und fertig.
Außerdem, bei einem Reihenhaus wäre der Pflichtteil, der an die Kinder auszuzahlen wäre, nicht sehr hoch, das gilt ebenso für Ersparnisse.
Deine Schwiegereltern scheinen keine Ahnung zu haben.

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Hallo Pegasus,

vorab ich vermittel hier auch nur Laienwissen:

Szenario: Schwiegervater stirbt, Schwiegermutter verscherbelt das Haus und schenkt der Schwester 80.000 EUR den Rest haut se selber auf´n Kopp.

Stirbt die Schwiegermutter in einem Zeitraum von 10 Jahren ab Tag der Schenkung, muß die Schwester davon den Pflichtteil an den Bruder (deinen Mann) auszahlen.

Ich stelle mir nur die Frage wie man sowas beweisen kann, also das die Schwester Summe X dann und dann geschenkt bekommen hat??? Naja, ärger mit der Schwester ist auf jeden Fall vorprogrammiert.

ODER:

Die Schwiegermutter wird zum Pflegefall und muß in ein Heim. Bei Pflegestufe 2 und einer durchschnittlichen Rente bleiben immer noch gut 1000,- EUR mtl. die zur Heimunterbringung beigetragen werden muß. Da wird als erstes das Vermögen der Mutter aufgebraucht. Im Rahmen dessen wird festgestellt die Mutter hat vor 5 Jahren ein Haus verkauft. Wo ist das Geld? Ah, die Schwester hat 80.000 EUR erhalten. Dann wird vor dem Sohn (dein Mann) der eigentlich für die Mutter aufkommen müsste, die Tochter herangezogen, da sie 80.000 EUR als Schenkung erhalten hat.

Soweit mein Wissensstand

vg
rosaundblau

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Danke.
Das Problem wird wohl sein, dass man es nicht beweisen kann. Die Schwester ist ja auch nicht doof. Hat irgendwas mit Recht studiert.

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Hallo Pegasus,

darin sehe ich auch ein Problem. Ein Fachanwalt wird jedoch mehr dazu sagen können. Den immerhin wird es ja so laufen:

Haus wird verkauft. Kaufpreis wir UNBAR auf ein Konto der SchwieMu überwiesen. Entweder überweist sie der Schwester die Kohle (in Raten, in einer Summer, wie auch immer) oder sie muss es bar abheben und an die Schwester auszahlen, die es allerdings auch nicht in den Sparstrumpf stecken wird. Es wird auf jedenfall gesehen, daß Geld abgehoben wurde und es wird auch wieder auftauchen ggf. als Einzahlung, als Auto oder oder oder....

Die Sache hat ja auch einen anderen Hintergrund. ERBSCHAFTSSTEUER!!! Das Finanzamt hat ja auch ein gesteigertes Interesse daran zu erfahren wo das Geld geblieben ist.

vg
rosaundblau

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Bitte nicht vergessen:

stirbt ein Elternteil erbt der andere Elternteil nur zur Hälfte, er muss sich das Erbe mit den Kindern teilen. Es sei den es gibt ein Testament oder einen Erbvertrag.

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Ergänzend sei vielleicht zu erwähnen, dass die Eltern erst knapp über 50 sind.

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Dein Mann kann Ihnen ein Gegenangebot machen:

xy Euro cash und er verzichtet auf den Hausanteil. Den kann er bei Tod des Vater einklagen.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

es gibt keine Grund, daß Dein Mann auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet. Warum auch?

Seine Eltern sollten sich mal richtig beraten lassen; es gibt genug Möglichkeiten, Kinder davon abzuhalten, vom überlebenden Elternteil vorzeitig ihren Pflichtteil zu verlangen.

Wenn der Vater stirbt und die Mutter erbt (vorausgesetzt, daß ein Testament exisitiert, sonst wäre auch Dein Mann Erbe), kann sie natürlich über ihr Vermögen verfügen wie sie will, auch verschenken. Verstirbt sie selbst innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung, hat Dein Mann einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung, dh. das verschenkte Vermögen ist bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen.

Wird sie innerhalb von 10 Jahren bedürftig, z.B. wegen Pflegekosten, kann die Schenkung auch von der Schwester oder wem auch immer zurückgefordert werden. Soweit es um Geld geht, ist es aber immer schwierig, die Schenkung zu beweisen, sie kann es ja auch einfach verprasst haben.

Leider ist aber niemand verpflichtet, Geld für die Altersversorgung zurückzulegen. Die Mentalität geht ja eher dahin, möglichst viel beiseitezuschaffen, damit die Allgemeinheit die Pflegekosten bezahlen muß.

VG
Susi