Erbschaftssteuer umgehen...*etwas länger *

Hallo zusammen.

und zwar habe ich folgendes Anliegen, evtl. war ja schonmal jemand in der gleichen Situation:

Meine über alles geliebte Omi ist 81 und topfit, und ich bete sie wird es die nächsten 20 Jahre minimum auch bleiben. Nun ist es so, das ich und meine beiden Geschwister nach ihrem Tode ihr Haus mit relativ wertvollem Grundstück erben werden, da mein Papi leider schon lange verstorben ist sind wir nachgerückt. Jetzt haben wir uns auf ihren Wunsch hin zusammengesetzt und überlegt wir wir eine spätere Erbschaftssteuer umgehen können. Wir sind zuerst auf die Schenkung gekommen, aber meine Oma sagte das hätte Sie früher als sie jünger war machen müssen, da es wohl eine frist von 10 Jahren gibt indem sich zB im Pflegefall die Ämter dann doch wieder mit offener Hand an uns wenden würden.

Wie sieht es denn aus, wenn wir meiner Oma das Haus jetzt abkaufen würden und ihr lebenslanges wohnrecht einräumen würden...kontrolliert das einer ob da wirklich Geld zu ihr fliesst? Oder könnte man das nur so auf dem Papier laufen lassen?
Die zweite sache wäre dann nämlich auch ihr zweiter Sohn, aus der Sache rauszuschalten, da dieser leider seit 30 jahren Alkoholiker ist, solange auch schon von Vater Staat lebt und sie schon des öfteren bedroht und ihr das Leben zerstört hat. Enterben hat sie versucht, aber das ging nicht, da er ihr ja nicht nach dem Leben getrachtet hat...da frage ich mich was erst alles passieren muss. Müsste er in irgendeiner Art und Weise in den Kauf mit einbezogen werden?

Also vielleicht hat das mit dem Kauf ja schon jemand am eigenen Leib geamacht und kann mir Auskunft geben.

Vielen Dank schonmal, ihr seid super...

Liebe Grüße

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Rechnet mal mit einem UNHEIMLICH hohen We für das Wohnrecht auf lebenszeit!!! Achtung es kann kontrolliert werden. Aber ihr kauft möglichst zum Einheitswert der wesentlich unter dem tatsächlicnen liegt. da kann euch keiner was. Natürlich fallen Notarkosten und Grunderwerbststeuer an.

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Nun, er wird den halben Besitz erben.

Da kommt Ihr nicht drum rum. Es sei denn, er schlägt aus.

Ein Grundstück kann nur per notarieller Beurkundung verkauft werden.

Der Notar kontrolliert, ob da Geld fließt.

Wie hoch allerdings der Preis ist, ist ihm egal.

Doch wenn das Grundstück unter Wert verkauft wird, könntet Ihr Probleme mit dem 2. Sohn bekommen. Da es ja sein Erbe geworden wäre und nicht unter Wert verkauft werden darf oder so ähnlich. Aber bei dieser Sache kenn ich mich nicht so aus.

LG entichen

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Hallo,
das Problem ist das Geld.Ich meine, ihr dürftet eurer Oma das Haus ja nicht unter Wert abkaufen.Ich nehme jetzt mal eine fiktive Summe.Mal angenommen ihr würdet eurer Oma das Haus für 200.000 € abkaufen und sie würde in ein paar Jahren zum Pflegefall und jmd. würde überprüfen wo das Geld geblieben ist.Wie kann man soviel Geld in ein paar Jahren verprassen, ohne irgendwelche Werte dafür angeschafft zu haben?
Ich wäre da ganz vorsichtig.
Aber vielleicht gibt es ja in eurer Nähe einen Notar, der euch sagen kann, wie man auf legalem Wege da was machen könnte.

LG Yvonne

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Falsc, solange es nicht der eine berüchtigte Euro ist kann da keiner was. Wir haben in Deutschland verhandlungsfreiheit!

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Du meinst, die Oma könnte das Haus für sagen wir 1000 € verkaufen, ohne das die Ämter oder der 2.Sohn irgendetwas machen können?

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Hallo,

ob Erbschaftssteuer nun legitim ist oder nicht, ist ja eine Sache.

Dass Ihr aber hier eine Möglichkeit sucht, das Haus jetzt "einzusacken" und dann im Falle einer Pflegebedürftigkeit die Allgemeinheit für die Unterbringung Eurer Oma zahlen zu lassen, finde ich mehr als schäbig und hoffe, dass das nicht möglich ist.

Gruß,

Andrea

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Hallo,

wenn es Euch darum geht, spätere Sozialhilfeansprüche für Pflegekosten abzuwenden, wird das schon kontrolliert. Es ist anzugeben, was in den letzten 10 Jahren veräußert oder verschenkt wurde.

Hier wurde auch die Überlegung gemacht, das Haus zu einem Spottpreis abzukaufen. Das funktioniert in aller Regel auch nicht - wenn ein Anwesen unter dem Verkehrswert verkauft wird, liegt eine sog. gemischte Schenkung vor, die wiederum iinnerhalb der 10-Jahres-Frist ausgleichspflichtig ist.

Wenn ihr es ihr abkauft, würde ich versuchen, den Wert in realistischer Weise zu reduzieren, z.B. mit einem lebenslangen Wohnrecht, Pflegeverpflichtung, Hilfe im Haushalt, etc. All dies mindert den Wert. Vorsicht bei Nießbrauch, da wird z.T. die Auffassung vertreten, daß die 10-Jahres-Frist zu Lebzeiten des Nießbrauchberechtigten noch gar nicht zu laufen begonnen hat.

Was den 2. Sohn betrifft, den kann sie natürlich nicht ohne weiteres enterben. Man kann ihn aber erbrechtlich weitgehend außen vor lassen, indem sie z.B. jetzt das Haus verschenkt/veräußert und ein Testament aufsetzt, wonach er nichts erbt. In diesem Fall steht ihm nur der gesetzliche Pflichtteil von 1/4 zu, nicht die Hälfte.

Ach ja, auch Schenkungen sind nicht völlig steuerfrei, dafür kann Schenkungssteuer anfallen.

Ich würde mich mal vom Notar und vom Steuerberater beraten lassen.

VG
Susi