Schwanger-dem Arbeitsamt mitteilen?

Hallo zusammen! :-)

Wenn ich jetzt schwanger sein sollte, muss ich das unverzüglich dem Arbeitsamt mitteilen, so wie das mit einem Arbeitgeber wäre? Ich denke schon, oder?

Und wie sieht das jetzt mit einem neuen Job aus? Ich werde ja nicht direkt in die Bewerbung reinschreiben müssen, dass ich schwanger bin ;-) aber spätestens beim Vorstellungsgespräch muss ich das doch bestimmt sagen, oder? Nicht, dass das hinterher Ärger gibt... #gruebel

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Du must es dem AA sofort mitteilen! Davon hängt ja auch ab wie sie dich einstufen.

Einem AG MUSST du nichts sagen, aber ich denke mal das der auch sieht wenn eine Frau schwanger ist, naja in den ersten 3 Monaten nicht. Da meine ich das es die Fairness erfordert zu sagen das Frau schwanger ist. Aber müssen musst du nicht.

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Hallo,

Du musst es der Arbeitsagentur u.a. deswegen sofort mitteilen, da Du mit Beginn des Mutterschutzes keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hast, sondern dann Alg II ("Hartz IV") beantragen musst.

Die Frage "Sind sie schwanger?" darf in einem Vorstellungsgespräch gar nicht erst gestellt werden, bzw Du dürftest lügen.
Wenn Du dann allerdings einen befristeten Vertrag bekommst, würde der garantiert nicht verlängert werden, wenn Du eine Schwangerschaft verschweigst.
Und ansonsten hättest Du spätestens nach der Elternzeit die Kündigung!

Ich finde es Arbeitsgebern gegenüber nicht fair, so etwas zu verschweigen.
Sicher möchte man gerne einen Job, aber bei einem solchen Verhalten kann man von den Arbeitgebern kaum noch erwarten, dass sie Arbeitsplätze schaffen.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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Aha, danke für deine Antwort! :-)

Ich bin erst seit ein paar Wochen arbeitslos, deshalb kenne ich mich damit noch nicht so aus.

Also ist es so, dass ich (sobald das Kind auf der Welt ist) Hartz IV bekomme? Wahrscheinlich auch nur, wenn mein (bis dahin) Mann nicht zuviel verdient, oder? #kratz

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Hallo,

nein, Du bekommst Alg II ("Hartz IV" bekommt kein Mensch - das ist das Gesetz) ab 6 Wochen vor der Entbindung (Beginn Muttschutz) und dann so lange Du in die Elternzeit gehst - Voraussetzung ist natürlich, dass Dein Mann NICHT zu viel verdient (würde ich durch einen Antrag überprüfen lassen, vielleicht bekommt ihr was aufstockend).
Du erhälst von der Arbeitsagentur rechtzeitig ein Schreiben, bis wann Du Alg I erhälst, mit diesem Schreiben kannst Du Alg II beantragen.

Dein Arbeitslosengeld-Anspruch wird erst dann wieder fortgesetzt, wenn Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst.

Aber wie gesagt, melden MUSST Du es auf alle Fälle!
Wenn nicht, verstößt Du gegen Deine Mitwirkungspflicht = Geldsperre.

In diesem Sinne,
juliafranziska

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