Mutterschaftsgeld bei Steuererklärung angeben?

Muss das Mutterschaftsgeld extra in der Steuererkärung mit angegeben werden? Wenn ja, wieso? Bringt das Vor- oder Nachteile für mich?

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Hallo,

ja das musst Du angeben, Du hast von Deiner KK einen Bescheid über das gezahtlte Geld bekommen und den legst Du bei.
Mutterschaftsgeld zählt zu den Ersatzleistungen und unterliegt bei der Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt. Die Leistungen sind also steuerfrei, aber Deine Einkommen (ohne Muschugeld) wird mit einem höheren Steuersatz belegt.

Lg Kerstin

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Hallo

Ja das mußt du angeben. Wie meine Vorschreiberin schon geschrieben hat mußt Du eigentlich von Deiner Krankenkasse einen Bescheid haben der beigefügt werden muß.

Ich habe letztes Jahr dadurch ziemlich viel Geld wiederbekommen #freu.

LG Kathrin

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Das muss aber nicht am MuschuGeld liegen, es kommt ja auf Deine persönliche Situation an, wie veranlagt wird, welche Einkommen man hat etc etc. Pauschal kann man so nicht sagen.

Gruss Kerstin

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Hallo

Ach so. Ich wußte nicht, daß es nicht immer so ist. Bei mir kam es allerdings nur vom Mutterschaftsgeld. Ich mache die Erklärung immer mit einem Programm der es mir sofort ausrechnet. Daher weiß ich es.

LG Kathrin