Beschäftigungsverbot und jetzt noch finanzielle Nachteile??

Vorgeschichte:
Ich wusste seit Juli 2006 das ich schwanger bin. Im August bin ich dann schwangerschaftsbedingt Krank geworden. Ab Mitte August war ich im Beschäftigungsverbot, weil ich mit dem Krankengeld von der KK hätte nicht überleben können.

Jetzt:
Die Elterngeldstelle wollte nun auch noch meine Leistungsbelege wären des Verbotes (hatte nicht nicht mitgeschickt - nur die 12 Monate zuvor). Ich erzählte der Dame vom Amt das ich schwangerschaftsbedingt erkrankte und dann somit ins Verbot gegangen bin. Sie sagte mir das geht nicht. Auch wenn im Verbot dir steht das ich Krank war gilt das nicht.

Frage:
Kann mir jemand helfen? Ist was wirklich so. Ich Gesetz finde ich dazu keinen Hinweis. Bitte bitte schreibt alles was ihr wisst!!!

Ich habe vor dem Verbot 200 bis 350 Euro mehr verdient. Mein Vertrag ist auf 35 Std ausgeschrieben, ich konnte aber immer 40 Std. die Woche bezahlt arbeiten.

DAS IST SO UNFÄHIG, so lange arbeitet man und dann wird man bestraft, weil man is Verbot geht und bekommt finanzelle Nachteile.

LG Anja

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Mehr verdient? Wieso das denn?

Wegen eines Beschäftigungsverbots darf dir kein finanzieller Nachteil entstehen!

Ich hatte damals ein Beschäftigungsverbot ab dem 3. Monat und ich habe den ganzen Rest der Schwangerschaft (hab 27 SSW entbunden) das volle Gehalt bekommen...

Manche Arbeitgeber meinen echt, sie könnten sich alles erlauben.

Lies das mal, achte besonders auf den 6. Absatz und leg das deinem Chef mal vor!!!

http://www.mehrlinge.com/Beschaftigungsverbot/hauptteil_beschaftigungsverbot.html

"Das individuelle Beschäftigungsverbot ist vom Gesetzgeber gewollt, damit beim kleinsten Risiko für Frau oder Kind die Frau aufhört zu arbeiten und nicht weiterarbeitet, da sie vielleicht befürchtet, bei Krankschreibung nur das geringere Krankengeld zu bekommen. Aus diesem Grund gibt es für den Fall des Beschäftigungsverbots auch den Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG, d.h. die Frau bekommt weiterhin ihren vollen Lohn und nicht das geringere Krankengeld. Insbesondere wenn frühzeitig in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot verhängt wird anstatt einer Krankschreibung, ist der finanzielle Vorteil für die Frau beträchtlich. "

2

Ach du bist gar nicht mehr schwanger sehe ich grade...


Naja..

Jedenfalls hätte dein Chef (nicht die Krankenkasse) dich weiterhin voll bezahlen müssen (das was in deinem Vertrag geregelt ist). Je nachdem, wie groß der Betrieb ist und was für Vereinbarungen er mit der KK hat, zahlt die Krankenkasse ihm die entstandenen Kosten (deine Lohnfortzahlung) wieder zurück!

Ich würde das klären, erst mit einem Schreiben an deinen Arbeitgeber - wenns nix bringt - Arbeitsgericht!!!!

3

Ich habe ja einen 35 Std/Woche Vertrag und somit auch meinen vollen Lohn (für halt 35 Std.) erhalten. Aber ich arbeitet immer vor meiner Schwangerschaft 8 Std. also 40 Std/ Wochhe.

(Bin Krankenschwester) Mal abgesehen von den Schichtzulagen, die ja wegfallen; sind das für mich ca. 22 Std im Monat die mir verloren gegangen sind...

Ich finde nicht wo ich etwas spezielles zum BV nachlesen kann

4

Lies mal den Link, den ich dir geschickt habe.

Nun, es ist so, dass der Arbeitgeber weiterhin dein volles (vertraglich geregeltes Gehalt) bezahlen muss.

Dass die Überstunden da nicht zu zählen - ist klar...

Im Grund genommen kannst du froh sein, wenn du das reguläre Gehalt und nicht das niedriger Krankengeld bekommst.

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Wonach sollstest Du denn jetzt "bezahlt" werden, wenn nicht nach dem vertraglich vereinbarten Stundensatz?
Überstunden uns sonstige Zulagen sind doch variabel, die fallen natürlich weg. Die bekommst z. B. im Urlaub ja auch nicht erstattet.
Wie meine Vorschreiberin schon schrieb, sei froh, dass es diese Regelung gibt und Du nicht ganz normales Krankengeld bekommst...

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