Haftet Ehefrau für Schulden beim Mann??

Wenn ein Ehemann Schulden hat, haftet dann auch die Ehefrau dafür? Die Schulden sind während der Ehe entstanden, die Rechnungen laufen alle auf den Ehemann. Falls wir uns trennen sollten, muß ich auch einen Teil der Schulen abbezahlen??

Vielen Dank.
Sunny

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Ich kenn mich da zwar nicht so aus, aber die Antwort ist auf jeden Fall: Ja. Ein Ehevertrag mit Gütertrennung könnte das, glaube ich, verhindern. Aber ob das rückwirkend geht, kann ich nicht sagen.
Einfach mal nach "Ehevertrag" im Internet suchen.

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Ich kenn mich da schon besser aus und die Antwort ist auf jeden Fall: Nein.

Der Ehepartner haftet nicht für die Schulden des anderen, es sei denn, er hat mit unterschrieben. Dazu braucht es keinen Ehevertrag, das ist gesetzlich so geregelt.

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Ja klar, wer sonst?

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Der Ehemann selber, ist doch logisch.

Die Ehefrau hat mit den Schulden des Mannes nichts zu tun, es sei denn, sie hat die (Kredit-)verträge mitunterschrieben.

Ausnahme: Schulden die gemacht wurden um Dinge des gemeinsamen täglichen Bedarfs zu decken (Waschmaschinenkauf ect.)

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"......a) Schulden während der Ehezeit

Nur wenn es sich um sogenannte "Geschäfte des täglichen Lebens" handelt (z. B. die einfache Reparatur der Waschmaschine, Bestellung von Kinderkleidung beim Versandhandel in geringem Umfang), können beide Ehepartner zur Zahlung herangezogen werden......."

Quelle und weiterer Text dazu:

http://www.123recht.net/fea/Haftung-f%FCr-Schulden-des-Ehegatten__f24439.html

#snowy

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Da wäre ich mir nicht sooo sicher.

Ich hab in den Link rein geschaut.

Bei einer natürlich geschlossenen Ehe gilt die Zugewinngemeinschaft. D.h. Frau und Mann bilden ab dem Zeitpunkt der Gesetzlichen Eheschließung eine Wirtschaftseinheit nach Verlust und Gewinn.

Allein ein Gütertrennungsvertrag der zum Bestandsteil eines Ehevertrages in beiderseitigem Einvernehmen und unter Notarieller Bestätigung geschlossen wurde, kann die Zugewinngemeinschaft ausschließen.

Problematisch wird es wenn aufgrund einer von beiden Ehepartnern verursachten Schulden zu Vollstreckung/Pfändungen kommt. Dann müßte nachgewiesen werden, welche Güter von welchem Partner vor der Ehe in die Zugewinngemeinschaft eingebracht worden sind. Nur so würden diese von einer Pfändung ausgenommen werden.

Noch Problematischer wird es wenn beide Ehepartner ein gemeinsames Konto haben. In solchem Fall wird eine titulierte Forderung in voller Höhe auf das gesamte Konto gepfändet.

Also, egal ob Privat oder als Selbständiger als natürliche Person, als GbR oder als GmbH, es empfielt sich grundsätzlich vor der Ehe oder vor Gewerbeanmeldung rechtzeitig einen Gütertrennungsvertrag zu machen. Der ist relativ einfach selber auszusetzen und braucht dann nur noch von einem Notar bestätigt werden und verbilligt so das ganze. Nur so ein Gütertrennungsvertrag schützt das Privateigentum des anderen.

Hinweis:
Als User in diesem Forum kann ich natürlich keine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/rberg/BJNR014789935.html machen, weder indviduell noch allgemein.
Beiträge im Forum (oder Antworten auf E-Mail-Anfragen) sind auch nicht als solche zu verstehen oder zu werten, sondern als Tipps und Hinweise unter Ausschluß jeglicher Haftung, welche Möglichkeiten nach meiner persönlichen Meinung ggf. ausgeschöpft werden können.

mfg
Nobility




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Hallo Nobility,

darüber hatten wir beide doch letztens schonmal sehr kontrovers diskutiert :-)

Im Gegensatz zur letzten Diskussion, bei der Du für meinen Geschmack etwas zu pauschal von einer gegenseitigen Haftung gesprochen hast, ist dieser Beitrag hier völlig in Ordnung.

Gruß

bezzi

P.S.: Der Disclaimer am Ende ist klasse !!!!

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