Handy : Kann man die Kündigung rückgängig machen ?

Hallöchen, ich habe mal eine Frage:

Wir haben einen Handyvertrag, dieser hat am 11.4.03 begonnen.
Zu Beginn haben wir ein neues Handy erhalten
Am 11.4.05 haben wir ihn dann um weitere 2 Jahre verlängert.
Auch damals haben wir ein neues Handy erhalten.

Im Juni 07 wird der Tarif abgeschafft und wir müssten in einen neuen anderen Tarif wechseln.
Am 17.3.07 haben wir den Vertrag aus diesem Grund gekündigt.

Wir bekamen nun ein Schreiben, dass der Vertrag erst zum 11.10. gekündigt wird, da wir die Kündigungsfrist überschritten haben. #augen

Ist es denn möglich, die Kündigung rückgängig zu machen ? Dann könnten wir nämlich im Juni vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Oder kann man eine Kündigung nicht rückgängig machen ? Würde uns dann ein neues Handy oder zumindest eine Verringerung der Grundgebühr bis zum 11.10. zustehen ?

Ich danke Euch im Voraus für Eure Antworten und wünsche Euch noch einen schönen Tag,

LG, celina.mama #klee

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Wer einen Handyvertrag kündigen möchte, etwa weil die Tarife bei anderen Anbietern günstiger sind, kann dies daher während dieser ersten 24 Monate nicht. Die Handy-Gesellschaften entlassen ihre Kunden auch in begründeten Fällen nicht vorzeitig aus den Verträgen, da zumindest mit den Einnahmen aus den Gebühren gerechnet wurde. Negativ ist dies vor allem für Menschen, deren Handy gestohlen wurde. Sie können so weder das Handy noch den Vertrag nutzen, müssen aber trotzdem die Grundgebühr weiterzahlen.

Eine Kündigung von Handy-Verträgen ist erst zum Vertragesablauf mit einer Frist von drei Monaten möglich. Man sollte sich daher den Termin im Kalender vormerken, um dies nicht zu vergessen. Das Kündigungsschreiben kann sowohl per Mail als auch per Post an die Gesellschaft verschickt werden. Da ein Kündigungsschreiben jedoch vom Vertragesinhaber selbst unterschrieben sein muss, werden Mails selten akzeptiert. Um die Kündigungsfrist also nicht zu verpassen, sollte das Schreiben gleich per Post geschickt werden. Um den Versand nachzuweisen, sollte der Brief per Einschreiben und Rückschein versendet werden.

Viele Gesellschaften versuchen, die Kunden auch nach der Kündigung zu halten. Daher erfolgen Anrufe, um Alternativangebote zu unterbreiten. Hier sollte man jedoch aufpassen, das über das Telefon kein neuer Vertrag angefordert wird.

Nach dem Ablauf eines Handy-Vertrages erhalten die Kunden in der Regel ein Angebot über eine erneute Verlängerung für 24 Monate. Um diese Entscheidung zu vereinfachen, wird erneut ein aktuelles Handy subventioniert angeboten. Bei einigen Gesellschaften erhalten Kunden, die kein neues Handy benötigen, auch eine Gutschrift über einige Hundert Euro. Zu bedenken ist allerdings, dass nach dieser Verlängerung eine Kündigung wiederum für 24 Monate ausgeschlossen ist. Nimmt man dieses Verlängerungsangebot nicht an, läuft der Vertrag zu normalen Bedingungen weiter. Dieser ist dann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündbar. So bleibt der Kunde flexibel und kann auch auf ändernde Tarife schneller reagieren.

Muster für Kündigungsschreiben findet man im Internet. Hier muss man nur noch die eigenen Handy-Nummer in die Betreff-Zeile eingeben und den Ablauf des Vertrages im Text ergänzen.

Fazit: Handyverträge mit einer festen Vertragslaufzeit von 24 Monaten sind nicht vor Ablauf kündbar. Erst zum Ablauftermin ist die Kündigung unter Einhaltung einer Drei-Monats-Frist möglich( Quelle http://www.weblehre.de/aid270.html )

http://www.skyynet.de/urteile.php

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Eine Kündigung kann grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden, hat aber auch keinen Eifluss auf ein eventuelles Sonderkündigungsrecht.
Das heißt, dass auch ein gekündigter Vertrag noch zusätzlich per Sonderkündigungsrecht gekündigt werden kann, wenn sich dadurch die Kündigungsfrist verkürzt. Sonderkündigungsrecht besteht natürlich nur, wenn sich die Konditionen des gekündigten Vertrages für die Restlaufzeit noch ändern würden.

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Hallo!
Darf ich fragen, bei welchem Anbieter Du bist? Ich oute mich dann mal - ich arbeite nämlich bei einem Mobilfunkanbieter #schein !
Sollst Du Dich für einen neuen Tarif entscheiden? Gefallen Dir die Tarife nicht?
Der Anbieter kann Dich nicht einfach in einen neuen Tarif stecken, denn das wäre dann eine einseitige Vertragsänderung und dann hast Du einen Grund für eine außerordentliche Kündigung! Schau mal in die AGB!!!

Ansonsten kannst Du die Kündigung wieder zurück nehmen und zwar schreibst Du einfach:

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Kündigung vom 17.03.07 bezüglich meines Mobilfunkvertrages Rufnummer.......nehme ich zurück.
Freundliche Grüße

Ein neues Gerät bekommst Du nur, wenn Du wieder um 24 Monate verlängerst, denn darüber werden die Geräte subventioniert!
Das mit der Grundgebühr hättest Du ja bei der Wahl des neuen Tarifes mehr oder weniger selbst in der Hand, da wirst Du kaum eine Gutschrift erhalten!

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!
LG
Claudine

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Hallo Claudine,

bisher waren wir bei T-Mobile, da mein Mann gehörlos ist und dort einen speziellen Tarif bekommen hat, den es aber - angebl. aufgrund der EU Richtlinien - nicht mehr geben soll.

Bist Du Dir sicher, dass ich die Kündigung zurücknehmen kann ?
Wenn ich Deine Vorredner richtig verstanden habe, ist es nicht möglich.

Würden wir sie zurücknehmen, müsste uns t-mobile doch dann anschreiben, dass wir in einen anderen Tarif wechseln müssen und dann hätten wir Sonderkündigungsrecht, wenn uns der Tarif nicht zusagt, oder ?

Danke im Voraus,
LG celina.mama #klee

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Hallo!
Also bei uns ist es so, dass auch Kündigungen zurück genommen werden! Jeder will doch seine Kunden halten; ist doch klar ;-)!
Meist ist es nur vorgeschoben, dass es bestimmte Tarife nicht mehr gibt, um die KD in einen teureren Tarif zu drücken. Ob da jetzt was wegen der EU-Richtlinien dran ist, kann ich Dir nicht sagen.
Ich kenne ja die AGB nicht, die für euren Vertrag gelten. Hab mir mal bei t-mobile.de die AGB angesehen. Schau mal unter Punkt 9.1 und 9.3 der AGB. Da steht alles ziemlich gut beschrieben! Demnach hast Du ein Sonderkündigungsrecht!!!
LG
Claudine

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