Auto angefahren - Versicherung oder Schaden selbst begleichen?

Beim Einparken habe ich ein anderes Fahrzeug angefahren. An meinem Auto ist nur ein kleiner Kratzer, am anderen sind Lackschäden. Der Besitzer des anderen Fahrzeuges hat nun einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt machen lassen: Die Reparatur würde sich auf ca. 450 Euro belaufen. Nun stellt er mir frei, diesen Betrag auf sein Konto zu überweisen oder den Schaden der Versicherung zu melden.
- Ist das üblich, den Betrag, der auf einem Kostenvoranschlag beruht, zu überweisen? Braucht es da nicht die Rechnung nach der Reparatur?
- Lohnt es sich, wegen dieses Betrags bei der Versicherung höher gestuft zu werden (ich würde 6 Jahre verlieren, sagte mir die Versicherungsfrau)?
Was ratet ihr?
Viele Grüße von Claudia

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Hallo Claudia,

lass dir mal ausrechnen wie hoch dein Beitrag steigt, wann du die Versicherung in Anspruch nimmst. Wenn du mehr als 450 Euro mehr zahlst, dann lohnt es sich nicht.

ja, ein Kostenvoranschlag reicht aus. Ob der Geschädigte den Schaden reparieren lässt oder nicht ist unerheblich.

Lg Bunny #hasi

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Lass das die Versicherung regulieren.

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Du bleibst Deinem Motte treu:

Kurz - präzise - und FALSCH

Wer sich EUR 450,- von der Versicherung bezahlen lässt und dadurch 6 Jahre lang schätzungsweise EUR 100 - EUR 200 pro Jahr mehr Prämie zahlen muss, hat wirklich einen guten Deal gemacht...

Mathe 6 !

Setzen !

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Warum so unsachlich?

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Hallo,

also meine Versicherung rechnet mir das selbständig und ungefragt aus....frag da nochmal nach.
Der "Geschädigte" wird allerdings besser fahren, wenn Du ihm das Geld überweist, denn nur auf den Kostenvoranschlag hin zahlen Versicherungen nur den Nettopreis, ziehen also die Steuern vom Betrag ab. Der wird nur erstattet, wenn die Reperaturrechnung vorliegt.


Gruß,

Andrea

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Hallo Claudia,

wo befinden sich denn diese Lackschäden und um was für ein Auto handelt es sich?

Der Gutachter einer Versicherung hat bei meiner Mutter einen Betrag von knapp unter 300 Euro ausgerechnet - und zwar für eine neue Motorhaube + Lackieren, für einen Renault Scenic.

450 Euro erscheint mir arg teuer.

LG
Michaela

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Mein Sohn hat im Dezember die Beifahrer-Autotür aufgemacht und ist gegen ein daneben parkendes Auto gekommen. Es war eine Delle drin und gekostet sollte der ganze Spaß 1500 Euro haben!!!

Ich bin auch zuerst umgefallen, aber selbst ein von meiner Versicherung hingeschickter Gutachter hat dann einen Preis von 1300 Euro für gerechtfertigt erklärt. Die Halter des anderen Autos wollten einfach mal so ihren schon vorher zerkratzten Spiegel ebenfalls durch meine Versicherung bezahlt bekommen haben und das hat der Gutachter natürlich feststellen können. Bekommen haben sie am Ende aber nur etwas über 1000 Euro, da die Mehrwertsteuer erst gezahlt wird, wenn die Reparaturrechnung vorliegt - und ich habe das Auto vor kurzem immer noch mit der Delle rumfahren sehen!

Also 450 Euro finde ich nicht so viel!

urbani

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Hallo,
es handelt sich um einen VW Passat. Der Schaden befindet sich an der Stoßstange, die ausgebaut und lackiert werden soll.
Viele Grüße von Claudia

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Huhu,

es gibt ja allerdings auch noch die Möglichkeit (mußt Du mal bei Deiner Versicherung nachfragen), die Sache zwar über Deine Versicherung abzuwickeln, dann nachträglich aber selbst an die Versicherung zu zahlen um die Rückstufung zu umgehen. Früher wurde das automatisch von der Versicherung nach einem Schadensfall zum Jahresende angeboten, meine aktuelle macht das aber auch nicht.
Dann hättest Du die Möglichkeit, es korrekt mit Gutachten usw. zu erledigen und müßtest nicht fürchten, über's Ohr gehauen zu werden. Die 450 Euro scheinen mir nämlich für Lackschäden auch recht viel. Ich hatte letztes Jahr zwei Lackschäden und die Gutachten waren erschreckend niedrig ausgefallen.

LG,

Andrea

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Hallo,

ich würde mir das auch mal von der Versicherung ausrechnen lassen. Es kommt ja auch darauf an, um wieviel Du hochstuft wirst und dann mehr zahlen mußt. Bei 6 Jahren kann es aber durchaus sein, daß sich die Selbstregulierung lohnen würde.

Bei Kleinbeträgen wie in Deinem Fall zahlen die Versicherung meistens auf der Grundlage eines Kostenvoranschlages, wenn dieser von einer Fachwerkstatt erstellt wurde. Ohne Reparaturnachweis wird aber nur der Nettobetrag, dh. ohne Umsatzsteuer gezahlt.

Umsatzsteuer und Nutzungsausfall (für die Zeit der Reparatur) gibt es nur, wenn die Reparatur tatsächlich erfolgt ist.

VG
Susi

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Hallo Claudia!

1. Schaden beim Versicherer melden.

2. Schaden vom Versicherer regulieren lassen.

3. Selbst ausrechnen (anhand Deiner Unterlagen)/ausrechnen lassen, bis zu welcher Höhe es für Dich sinnvoll ist, den Schaden an den Versicherer zurück zu zahlen.

Macht das nicht immer so kompliziert...


gruß pete