Unternehmer hat keinen Gewerbeschein - wo einsehen ???

Hallo,

wir haben uns die Außenanlagen von einem Bekannten machen lassen. Der ist offziell bei einer Firma beschäftigt und arbeitet abends und am Wochenende auf eigene Rechnung. Vor der Auftragsvergabe haben wir einen festen Preis mit Rechnung (wegen der Garantie) vereinbart. Er hat uns damals glaubhaft versichert, dass er ein Gewerbe angemeldet hat und tätig werden darf.

Bisher hat er uns keine Rechnung gegeben und will den Rest der Summe nun bar haben.

Kann ich irgendwo einsehen, ob er nun ein Gewerbe angemeldet hat oder unterliegt das dem Datenschutz???

Vielen Dank

Hanni

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gewerbeaufsichtsamt

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ps - es wird noch ein kostenfaktor auf euch zu kommen - er muss für arbeiten die an bauteilen die mit dem boden festverankert ist eine steuerbescheinigung an euch aushändigen (weiterer nachweis seines gewerbes) das er sich hier in deutschland selbstversteuer - soetwas muss der hausbesitzer einfordern da er sonst auf den bruttobetrag incl. mehrwertsteuer eine steuer zu entrichten hat an das finanzamt die ihm vom finanzamt per bescheid abgefordert wird.


diese kleinigkeit wurde vor ca. 5 jahren per steuergesetzt um die schwarzbauarbeiten (wozu auch malerarbeiten an ausenfassaden und gebauten bodenverankerten gemäuer gehören) zu eliminieren.

also gleich mal 25% von dem preis den er verlangen will behalten und NICHT auszahlen - und vorallem nur und ausschliesslich wenn überhaupt auch wenn er die rechnung stellt nur per banküberweisung.

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Hallo,

Du kannst beim Gewerbeamt in Deiner Gemeinde / Stadt nachfragen, ob er was angemeldet hat.

Solange er keine Rechnung vorlegt, kannst Du die Vergütung zurückbehalten - und zwar in voller Höhe.

VG
Susi

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bei uns meldet man das Gewerbe auf dem Ordnungsamt an und die leiten das dann weiter.

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Da gibt es nun 2 verschiedene Wege:

1. Der Bekannte hat kein Gewerbe angemeldet und wollte nur den Auftrag (für nach Feierabend). Dann war das Ganze Schwarzarbeit und Ihr seid eigentlich auch mit dran.
oder

2. Er hat ein Gewerbe angemeldet, will aber den Auftrag ohne Rechnung (= ebenfalls Schwarzarbeit) abwickeln.

Fazit: O. Rechnung = Kein Geld

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Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten.

Ja, den Restbetrag werden wir erstmal einbehalten. Ich habe nämlich wirklich Angst, dass man uns wegen Beschäftigung eines Schwarzarbeiters anzeigen könnte.

Ein "älterer" Nachbar ist da immer sehr hinterher und scheut auch eine Anzeige nicht. Deshalb wollten wir es ja auch auf Rechnung machen.

Werde morgen mal beim Amt vorstellig werden.

Danke & lg Hanni